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Hessischer Steuersünder: Selbstanzeige eines Superreichen

So ein dicker Fisch ist den Behörden noch nie ins Netz gegangen: Ein hessischer Steuersünder offenbart dem Finanzamt sein Vermögen von einer geschätzten halben Milliarde Euro. Der Mann kann mit Straffreiheit rechnen. Von Matthias Thieme

Steuerfahnder bei der Arbeit (Symbolbild).
Steuerfahnder bei der Arbeit (Symbolbild).
Foto: dpa

Frankfurt a.M. Dem Finanzamt Wiesbaden liegt nach Informationen der Frankfurter Rundschau die Selbstanzeige eines hessischen Multimillionärs vor: Der Steuersünder habe der Finanzverwaltung bereits eine Abschlagszahlung auf die zu erwartende Steuernachzahlung in Höhe von zehn Millionen Euro überwiesen, heißt es aus gut informierten Verwaltungskreisen.

Ausgehend von der Abschlagszahlung habe man die Höhe des in der Schweiz verstecktes Vermögens auf rund eine halbe Milliarde Euro berechnet.

"Das ist ein absoluter Einzelfall", sagen Insider. "In dieser Größenordnung ist das bundesweit absolute Spitze." Selbst bei den großen Verfahren wegen Steuerhinterziehung in der Vergangenheit sei ein solch dicker Fisch den Behörden nie ins Netz gegangen. Der namentlich nicht bekannte Steuersünder muss im Einzugsbereich des Wiesbadener Finanzamts seinen Wohnsitz haben. Er sei anwaltlich beraten, heißt es.

"Wir haben hier 150 Selbstanzeigen eingetragen", sagt Hartmut Ferse, Sprecher der Wiesbadener Staatsanwaltschaft. Mehr könne er nicht sagen. In Frankfurt habe man bislang nur sieben Verfahren wegen Selbstanzeigen, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Doris Möller-Scheu.

Der Zehn-Millionen-Euro-Fall sei hier nicht bekannt. Wenn die Selbstanzeige des Multimillionärs vollständig ist und rechtzeitig - vor Entdeckung durch Behörden - einging, kann der Steuersünder wie andere auch mit Straffreiheit rechnen. Vorraussetzung hierfür ist allerdings, dass er den Schaden vollständig wiedergutmacht und alle Steuern nachzahlt.

Was manche Steuersünder nicht wissen: Auch die Zinsen auf das hinterzogene Vermögen müssen nachgezahlt werden. Deshalb müssen auch Steuerhinterzieher, die sich selbst anzeigen, den Finanzbehörden alle Belege und Kontoauszüge vorlegen.

Die Ermittler stellen dann komplizierte Berechnungen an, kalkulieren die Zinsen bis zu zehn Jahre zurück und legen Nachzahlungsbeträge für jedes einzelne Jahr fest. So können für eine hinterzogene Million zusätzlich etwa 600.000 Euro Zinsen anfallen, die ebenfalls zurückgezahlt werden müssen.

Gegen jeden Steuersünder wird zunächst ein Verfahren eingeleitet. Wenn ein Steuersünder, der sich vollständig und rechtzeitig selbst angezeigt hat, alles zurückzahlt, wird das Verfahren ohne Strafprozess eingestellt. Der Betroffene gilt dann als nicht vorbestraft - eine Großzügigkeit des Staates bei Straftaten, die es nur im Steuerrecht gibt.

Auch in einem anderen Punkt versuchen die Finanzministerien derzeit bundesweit, Steuersünder vor zu großem Schaden zu schützen: Die Ministerien geben Erlasse heraus, wonach über die Zahl von Selbstanzeigen nicht mehr pro Finanzamt berichtet werden darf. Denn sonst entstehe in kleineren Städten die Gefahr für Steuersünder, dass sie identifizierbar werden.

Bundesweit laufen jetzt die ersten Verfahren und Durchsuchungen auf Basis der Steuerdaten-CDs und der Selbstanzeigen in ihrem Gefolge. Oft stoße man auch auf die Erben von Schwarzgeld, berichten Ermittler. "Man findet Konten, die Firmeninhaber zur Umgehung des Konkursrechtes eingerichtet haben, oder Konten von Managern, die uneheliche Kinder versorgen wollten."

Bei den Länder-Finanzministerien melden sich weiter Anbieter von Bankdaten. Viele seien unseriös, heißt es. Es gebe Streit zwischen den Ländern, wer Daten bearbeiten müsse. Offenbar haben sich die Finanzminister darauf geeinigt, dass bei jedem Angebot das Bundeszentralamt für Steuern eingeschaltet wird.

Autor:  Matthias Thieme
Datum:  26 | 3 | 2010
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