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Kommentar: Ohrfeige für Finanzminister Weimar

Der Gutachter, der dem Land Hessen zur Entfernung umstrittener Steuerfahnder aus dem Dienst verhalf, verstieß gegen die Sorgfaltspflicht. Das Urteil des Gerichts trifft Karlheinz Weimar schwer. Von Matthias Thieme

Matthias Thieme
Matthias Thieme
Foto: Boeckheler

Das Urteil des Berufsgerichts für Heilberufe in Gießen ist eine Ohrfeige für den hessischen Finanzminister Karlheinz Weimar und seinen Oberfinanzpräsidenten Mario Vittoria: Jetzt steht fest, dass der Nervenarzt, der jahrelang für das Land Hessen als Gutachter tätig war, fehlerhafte Expertisen erstellt und gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen hat. Und zwar genau in den Fällen jener Steuerfahnder, die für so viel öffentliches Aufsehen gesorgt haben.

Das Urteil ist ein Paukenschlag, weil das Land Hessen stets erklärt hatte, die Entfernung der vier Fahnder aus dem Dienst sei mit rechten Dingen zugegangen. Diese litten unter Verfolgungswahn, war noch im Sommer aus dem Finanzministerium zu hören - welch perfide Umdeutung der Realität. In Wahrheit drängte das Land vier gesunde, leistungsfähige Beamte aus dem Dienst, weil sie weiterhin bei Großsteuerbetrügern und Banken Geld eintreiben wollten. Stattdessen erklärte man sie für verrückt und nahm die Zerstörung ihrer Existenz in Kauf. Dieses Vorgehen fällt auch auf Ministerpräsident Roland Koch zurück, an den sich die Fahnder mehrfach gewandt hatten.

Autor:  Matthias Thieme
Datum:  17 | 11 | 2009
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