Eigentlich schien der Fall der Steuerfahnder vom Finanzamt Frankfurt, die sich zu Unrecht trotz guter Arbeit und Millioneneinnahmen für den Staat geschasst fühlten, abgeschlossen. Fast alle der agilen Fahnder hatten ihren Job wegen Berufsunfähigkeit verloren. Doch nun kommt die Affäre nach bald einem halben Jahrzehnt zurück. Die Landesärztekammer hat das Standesgericht angerufen und die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen "Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse".
Ins Blickfeld geraten ist ein Frankfurter Psychiater und Neurologe. Der hatte als Gutachter, auf den das Land Hessen als Arbeitgeber schon in der Vergangenheit zurückgriff, in Expertisen vier Steuerfahndern, darunter einer Frau, dauerhafte Dienstunfähigkeit bescheinigt. Begründungen waren etwa "paranoid-querulatorische Entwicklungen", irreparable chronische Störungen oder Anpassungsstörungen. Die vier wurden auf Dauer in den Ruhestand versetzt.
Zuvor hatten sich einige Steuerfahnder gegen eine interne Amtsverfügung von 2001 gewandt, die Geldtransfers ins Ausland unter 500000 D-Mark als steuerrechtlich unverdächtig einstufte. Einige Fahnder vermuteten dabei die politische Absicht, durch eine wenig effektive Steuerfahndung für ansiedlungswillige Firmen attraktiver zu werden.
Nun ist der Fall wieder da. Diesmal geht es jedoch nicht um Millionen Euro, die am Fiskus vorbei nach Luxemburg geschleust worden sind und an deren Verfolgung die Steuerfahndung sich gehindert fühlte. Diesmal geht es um die Versetzung der rüstigen Mitvierziger von der Steuerfahndung in den Ruhestand.
Denn dem Psychiater im Auftrag des Landes werden Gefälligkeitsgutachten vorgeworfen. Auf die Spur stieß ein ehemaliger Richter des Frankfurter Landgerichts, der für die Ärztekammer ermittelt. Rainer Raasch fand erkennbare Ungereimtheiten in den Gutachten. Die Vermutung lag nahe, dass man mit den Gutachten versucht haben könnte, unbequeme Steuerfahnder abzuservieren.
Die Landesärztekammer rief Ende Mai das Verwaltungsgericht Gießen zur "Feststellung der Berufsunwürdigkeit" des Frankfurter Psychiaters an. In Gießen sitzt das hessenweit zuständige "Berufsgericht für Heilberufe", die Standesgerichtsbarkeit der Mediziner in Streitfragen.
Wegen vier fehlerhafter Gutachten, das bestätigte ein Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, laufen strafrechtliche Ermittlungen gegen den Psychiater. Anfang Juni gab es Durchsuchungen seiner Praxisräume in Frankfurt und seiner Wohnung in Wiesbaden und die Beschlagnahme von Unterlagen. Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Haftandrohung von zwei Jahren.