Innenexperten von CSU und CDU im Bundestag haben verfassungsrechtliche Bedenken von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gegen eine Fusion von Bundespolizei und Bundeskriminalamt (BKA) zurückgewiesen. „Es gibt keinen direkten oder indirekten Verfassungssatz, der die Zusammenlegung beider Behörden verbietet“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) am Donnerstag der dpa in Berlin.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), betonte die Zuständigkeit des Bundes für die Neuorganisation von BKA und Bundespolizei. „Eine Änderung des Grundgesetzes hat niemand vor“, sagte er.
Herrmann hatte zuvor sein Nein zu der von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) angekündigten Polizeireform bekräftigt. Eine Fusion mache die Polizeiarbeit nicht besser, sondern schlechter, sagte er der Süddeutschen Zeitung. „Eine Fusion ist ohne Grundgesetzänderung nicht machbar. Und einer solchen Änderung werde ich nie zustimmen - meine Kollegen in den Ländern auch nicht.“ Außer aus Bayern war auch vom niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) Widerstand gegen die Reformpläne gekommen.
Seine Äußerungen hatte Herrmann mit deutlichen Spitzen gegen Bundespolitiker der Union versehen. Er sagte: „Den Kollegen ist die verfassungsrechtliche Lage noch nicht ausreichen bewusst.“ Die Bundestagsabgeordneten hätten die Betroffenheit und die Zuständigkeit der Länder bisher zu wenig berücksichtigt. (dpa)
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