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Plagiate bei Uni-Arbeiten: „Wir können kein SEK aufstellen“

Ein Semester lang jagte ein prominenter Plagiatsfall den nächsten, viel dazugelernt haben die Unis nicht. Noch immer ist Prüf-Software die Ausnahme, wird auf Vertrauen gebaut. Dabei ergeben Tests Plagiate in 10 von 40 Fällen.

Plagiate
Plagiate

Es war das Semester der getürkten Doktorarbeiten: Erst zu Guttenberg, dann Koch-Mehrin, jetzt offenbar der niedersächsische Kultusminister Althusmann. Die Hochschulen straften die Sünder ab oder sind noch dabei, erhobene Vorwürfe zu prüfen. Aber haben sie selbst aus den aktuellen Plagiatfällen gelernt? Werden sie „ihre Sinne schärfen“, wie der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Matthias Kleiner, auf deren Jahresversammlung vor wenigen Tagen versicherte? Klar ist: Um das Übel an der Wurzel zu packen, muss sich die Arbeitsmoral im Hochschulbetrieb offensichtlich ändern. Nur wie?

Nach den prominenten Fehltritten suchen manche Hochschulen eine technische Lösung und sehen sie im Einsatz einer Prüfsoftware. Beispiel: die Bucerius Law School in Hamburg. An der Eliteschmiede für angehende Juristen muss jeder Doktorand gleich eine elektronische Fassung seiner Prüfschrift vorlegen. Die wird mit einer Plagiatsoftware auf verdächtige Parallelen zu Texten, die sich im Internet finden lassen, gecheckt. „Das kann den einen oder anderen von falschen Versuchungen abschrecken und den fairen Wettbewerb unter uns allen nur fördern.“ So gelassen sieht das zumindest Maximilian Hoffmann. Auch er kommt demnächst mit seiner Dissertation dran.

Mit seinem Ja zur technischen Durchleuchtung seiner Doktorarbeit folgt er nicht zuletzt der Auffassung des Deutschen Hochschulverbands, der bundesweiten Interessenvertretung der Universitätsprofessoren. Doch es gibt auch Skeptiker. Sie sehen durch die Regel-Überprüfung alle Kandidaten unter Generalverdacht gestellt. Und der schädige „ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Lehrenden und Lernenden“, meinen etwa die Studentenvertreter der Uni Bielefeld. Dort ist der automatische Abgleich fast schon seit zehn Jahren üblich, jedenfalls in der Fakultät für Soziologie. Auch im Bayreuther Abschlussbericht über das Guttenberg-Plagiat warnen die Hochschulvertreter davor, Vertrauen durch übermäßige Kontrolle zu verspielen. Der Hamburger Doktorand Hoffmann hält dagegen: „Dieses Argument ist doch völlig lebensfremd.“ Nach diesem Prinzip „dürfte es auch keinen Alkoholtest bei Autofahrern geben“.

Wie viele Hochschulen heute genau mit einer Plagiatsoftware arbeiten, weiß so genau niemand. Sprecher der Uni Bonn oder der Technischen Universität München etwa verweisen auf die zuständigen Fachbereiche. Dass das Interesse aber zunimmt, hat zumindest Debora Weber-Wulff, die sprichwörtliche Mutter aller Plagiatfahnder in Deutschland, festgestellt.

Seit diesem Semester erkundigen sich bei der Berliner Informatik-Professorin immer mehr Wissenschaftler nach der neuen Technik und laden Weber-Wulff zu Vorträgen ein.

Ob sich die Universitäten und FHs aber tatsächlich zum Einsatz der Software entschließen, sei letztlich eine Kostenfrage. Für eine Lizenz der privaten Anbieter in der „Kategorie Gold“, die eine Überprüfung sämtlicher Schriften von der Seminar- und Doktorarbeit bis zur Habilitationsschrift ermöglicht, muss eine Hochschule mit 30.000 Studenten im Jahr pro Kopf einen knappen Euro Gebühr zahlen. Der Nutzer hat es dann ganz einfach: Mit einem Klick am PC öffnet sich die Tür zum Plagiat-Service; die Prüfschrift kann aufgespielt werden. Binnen 24 Stunden ist das Ergebnis da. Hat jemand getäuscht, sind die verdächtigen Stellen ausgewiesen.

Allerdings erfasst die Plagiatsoftware ausschließlich Internettexte. Und zwar durchweg nur dann, wenn sie gebührenfrei sind. Die beliebten „Quellen“ beispielsweise unter www.hausarbeiten.de sowie zahlreiche Online-Fachzeitschriften gehören nicht dazu. Gleichwohl: „Als wir im Jahr 2000 probeweise mit der elektronischen Überprüfung begannen, wurden wir in zehn von vierzig Arbeiten fündig“, erinnert sich der Bielefelder Schrittmacher Niels Christian Taubert. „Heute gibt es dank unserer obligatorischen Tests offenbar viel weniger Täuschungsversuche.“ Ähnlich sieht das auch der Präsident der Gesellschaft für Informatik, Stephan Jähnichen: „Das Internet ist nicht nur häufige Quelle des Problems, sondern kann auch ein effektives Gegenmittel sein.“

Neben den technischen Kontrollen gibt es laut Matthias Jaroch, dem Sprecher des Hochschulverbandes, praktisch nur noch zwei weitere Vorkehrungen gegen Plagiate: Einmal die (noch nicht überall übliche) eidesstattliche Versicherung der Doktoranden, sich nicht an fremdem geistigen Eigentum vergriffen zu haben. Bei einer Lüge drohen eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft. Wobei akademische Plagiatoren bisher mit drei Monatsgehältern davongekommen sind.

Im Übrigen, so Jaroch, bleibt es beim dringenden Appell an die Gutachter und Fachbereiche, sich genügend Zeit für die Doktoranden und ihre Arbeit zu nehmen. „Aber ein SEK für Plagiatsfälle können wir nicht aufstellen“, fügt er hinzu. Auch wer sich nicht an einen „Ehrenkodex“ hält, nach dem sich beispielsweise Prüfer und Prüflinge bei den Maschinenbauern an der TU Braunschweig zu regelmäßigen Dissertationsgesprächen verpflichten, muss wohl kaum mit einer Strafe rechnen.

Offenbar bleibt der Betreuer die Schlüsselfigur für die Qualitätssicherung. Er müsse, meint etwa Law School-Professor Jörn Axel Kämmerer, nicht nur die Arbeit, sondern auch die Arbeitsbedingungen der Doktoranden im Blick haben. „Zeitmangel ist oft das größte Problem für sie.“ Kämmerers Kandidat Hoffmann beispielsweise kalkuliert mit gut zwei Jahren Vollzeit bis zum Abschluss seiner Arbeit – Zeit, die für andere Karriereschritte fehlt. In Fällen wie zu Guttenberg oder Koch-Mehrin hatten die Betreuer offenbar den Zeitdruck unterschätzt, unter dem ihre anderweitig engagierten Zöglinge standen.

Indes ist das Urteil über ein Plagiat letztlich nicht allein eine Frage geklauter Stellen, sondern auch eine Ermessensentscheidung über einen Gesamttext. Die Glaubwürdigkeit leidet unter der Doppelmoral im Wissenschaftsbetrieb, wenn nach außen höchste Ansprüche an die persönliche Wahrhaftigkeit vertreten werden, man sie aber intern missachtet.

Ein neues Beispiel aus einer ganzen Serie gibt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Vor wenigen Monaten rügte sie zwei Professoren ausdrücklich wegen eines Plagiats. Sie hatten in einem gemeinsamen Förderantrag umfangreiche Passagen aus der Arbeit eines anderen Wissenschaftlers übernommen, ohne dies kenntlich zu machen, so die DFG-Sprecherin. Die Betroffenen versuchten sich damit zu verteidigen, dass der Antrag „unter Beteiligung von weisungsgebundenen Mitarbeitern erstellt worden“ sei.

Die DFG verzichtet auf spürbare Sanktionen wie eine Namensnennung oder eine Fördersperre. Sie schaltete auch nicht die Staatsanwaltschaft ein.

Weit weniger glimpflich könnte der Fall einer derzeit ins Stocken geratenen Promotion an einer rheinischen Uni ausgehen. Der Betreuer hatte seiner Mitarbeiterin das Okay für die fertige Dissertation gegeben. Doch dann stieß der Zweitgutachter auf offenbar abgekupferte Stellen und lehnte die Arbeit ab. Nach amtlichen Bekundungen der Doktorandin handelt es sich um Passagen aus ihrer eigenen Feder, die aber unter dem Namen ihres Chefs als Alleinautor veröffentlicht worden waren. Der schweigt zu den Vorwürfen lieber.

Autor:  Hermann Horstkotte
Datum:  22 | 7 | 2011
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