Mit Aufrufen zu guter wissenschaftlicher Praxis, gegen Plagiate und Datenmanipulation haben der Allgemeine Fakultätentag (AFT) und der Deutsche Hochschulverband jüngst wieder den mahnenden Zeigefinger erhoben. Siehe: www.hochschulverband.de oder www.fakultaetentag.de (jeweils unter: Pressemitteilungen).
Der junge Jurist Armin von Weschpfennig stellte in einem Beitrag über „Plagiate, Datenfälschung und kein Ende – Rechtliche Sanktionen wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ unter anderem organisatorische Mängel im Wissenschaftssystem fest. Siehe: www.humboldt-forum-recht.de
Der Plagiatsexperte Volker Rieble kritisiert unter anderem eine geplante TV-Filmkomödie über Aufstieg und Fall von Karl-Theodor zu Guttenberg, die 2013 zu sehen sein soll. Das Projekt ziehe „den Fall endgültig ins Absurde“, sagte er der Wochenzeitung Die Zeit.
Der Guttenberg-Skandal habe laut Rieble nichts verbessert. Man gebe sich nur mehr Mühe, Plagiate zu verschleiern. „Die richtig guten Betrüger kontrollieren ihre Arbeiten vor der Abgabe mit den Plagiatsprogrammen der Unis.“ Die Aufmerksamkeit für den wissenschaftlichen Betrug habe nachgelassen. Die Menschen seien inzwischen abgestumpft, könnten es nicht mehr hören.
Wissenschaftsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern kriminell“, sagt der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Bernhard Kempen. Er fordert für solche Fälle ein eigenes Strafgesetz. Bislang sind bereits eine wahrheitswidrige eidesstattliche Erklärung, der erschlichene akademische Titel und – je nachdem – schon die bloße Urheberrechtsverletzung strafbar. Höchst selten aber zeigen die Universitäten ihre schwarzen Schafe selber an.
Das hat seine Gründe. Denn das Übel wurzelt in den Grundstrukturen des Universitätsbetriebs. Es reicht nicht, einzelne Täter zu entlarven und zu verfolgen. Das bleibt reine Oberflächenkosmetik. Darauf verweist unter anderem der Bonner Nachwuchsjurist Armin von Weschpfennig in einem aktuellen Fachbeitrag über Plagiate. Er schreibt, dass „organisatorische Mängel in der hierarchischen Struktur des Wissenschaftsbetriebes“ das Fehlverhalten begünstigen.
Solche Mängel können zum Beispiel eine Pannenserie erklären, die das Internetforum „Vroniplag“ am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster aufdeckte und verfolgt. Vor drei Monaten ließen die Plagiatjäger zunächst ein Studienbuch für Anfänger auffliegen, das der Münsteraner Lehrstuhlinhaber Bernd Holznagel mit zwei Mitarbeitern publiziert hatte. Der Seniorautor nahm das Buch prompt vom Markt und formulierte eine öffentliche Entschuldigung wegen ungenügender Zitierweise, also der Missachtung des geistigen Eigentums anderer. Für die mangelhafte „Organisation der Arbeitsabläufe insgesamt trage ich die Verantwortung“, bekannte Chef Holznagel klipp und klar.
Vor diesem Hintergrund wandte sich Vroniplag auch den Doktorarbeiten seiner beiden Mitautoren zu und stieß dort ebenfalls auf häufig verheimlichte Textvorlagen. Sofort zog der Verlag eine der Arbeiten aus dem Handel. Seit diesem Monat läuft nun in beiden Fällen eine amtliche Überprüfung der Vorwürfe. Und der Schatten des Verdachts wird immer länger. Jetzt dokumentiert Vroniplag Abschreibereien einer dritten Doktorin des Betreuers Holznagel. Auf Nachfrage will diese sich selber zu den Vorwürfen lieber nicht äußern.
Ein Fachkollege bezeichnet eine solche Ballung von Verdachtsfällen als „Katastrophe“ für das ganze Institut. Aber das scheint kaum Folgen zu haben. Denn anders als in vergleichbaren Fällen – etwa an der Humboldt-Universität Berlin oder den Universitäten in Darmstadt und Potsdam – hat die Münsteraner Hochschulleitung den voll geständigen Lehrbuch-Autor Holznagel nicht einmal disziplinarrechtlich gerügt. Offenbar wird der Hinweis auf den Unterschied von „Kavaliersdelikt“ und Dienstvergehen nicht überall so beherzt, wie sich der Deutsche Hochschulverband das gern wünscht.
Dabei geht es auch nur vordergründig um die korrekte Anwendung von Zitierregeln. Denn solche Regeln selbst sind keineswegs unangefochten, sondern oft umstritten. So schrieb die Münsteraner Doktorandin laut Vroniplag ohne Nachweis seitenlang aus einer gemeinsamen Veröffentlichung mit ihrem Doktorvater ab. Dabei bleibt offen, ob es sich um vermeintlich erlaubte Selbstzitate handelt.
Hingegen stellen der Hochschulverband und der Allgemeine Fakultätentag (AFT) in ihrem aktuellen Positionspapier klar: „Die Übernahme eigener Arbeiten und Texte verstößt gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, wenn diese Übernahme in einer Qualifikationsarbeit nicht belegt und zitiert wird.“ Das ist offenbar auch eine (Streit-)Frage bei der Doktorarbeit von Bundesbildungsministerin Annette Schavan, die gegenwärtig die Uni Düsseldorf nochmals überprüft.
Plagiate sind kein neues Phänomen. Thomas Mann etwa bekannte sich offen dazu, abgeschrieben zu haben. In seinen "Buddenbrooks" stirbt am Ende der junge Hanno an Typhus. Dafür bediente sich der Schriftsteller aus einem medizinischen Fachbuch. Dadurch, dass er die nüchterne Beschreibung des Krankheitsverlaufs im Kontext seines Romans wiedergibt, wirkt diese jedoch völlig anders - nämlich zutiefst schockierend
Foto: dpaGriff die Münsteraner Doktorandin tatsächlich auf eigene Textbausteine aus dem Gemeinschaftswerk mit ihrem Lehrer zurück, wäre der insoweit aber nur ein Ehrenautor. Dazu heißt es im Papier von Hochschulverband und Fakultätentag: „Ehrenautorschaften oder Autorschaften kraft einer hierarchisch übergeordneten Position ohne eigenen substantiellen Beitrag sind grundsätzlich wissenschaftliches Fehlverhalten.“ Dem entgegnet Lehrstuhlinhaber Holznagel auf Nachfrage: „Ob ein Hochschullehrer eine Mitautorenschaft für sich beanspruchen kann, hängt davon ab, ob er qualitativ oder quantitativ Wesentliches zum Entwurf beigesteuert hat.“ Am Konzept einer Veröffentlichung mitzuarbeiten, gehört aber so gut wie immer zu den Dienstpflichten eines Vorgesetzten. Vor sechzig Jahren drückte das ein Standardwerk zum Urheberrecht so aus: „Der Geist der Klinik“ oder des Instituts und damit der verantwortliche Leiter „schreibt immer mit.“ Dass damit schon ein Recht auf Mitautorschaft entsteht, ist heute allerdings höchstens eine Minderheitsmeinung. In einem solchen Fall müsse sich der Institutschef mit einer Herausgeberschaft begnügen, sagt der Münchner Plagiatsexperte und Juraprofessor Volker Rieble.
Desweiteren hat die Münsteraner Doktorandin anscheinend aus einer Abhandlung Holznagels mit anderen Autoren plagiiert – wobei der Professor das bei der Prüfung offenbar nicht erkannt hat. Auch so etwas ist kein Einzelfall. So hatte kürzlich ein Aachener Rechtsprofessor Überschneidungen einer Dissertation mit seinem eigenen älteren Handbuch übersehen – er wurde aber für sein Versäumnis vom Rektor öffentlich gerügt.
Vielbeschäftigten Professoren fehlt schnell die Zeit, Prüfungsschriften sorgfältig genug zu lesen. Das fiel bisher vor allem bei Doktorarbeiten von nebenberuflich promovierenden Promis wie dem ehemaligen Bundesminister zu Guttenberg auf.
Das Beispiel Münster zeigt aber, wie gerade bei mehrjähriger Zusammenarbeit in einem Institut ein gefährliches Vertrauensverhältnis und eine Geistesverwandtschaft unter den Beschäftigten erwachsen kann, in denen der Unterschied von Mein und Dein verschwimmt. Das passiert umso eher, wenn in einem Forschungsprozess mit mehreren Beteiligten Textbausteine auf ein und demselben Computer-Netzlaufwerk im Institut landen. Dann ist selbst das Gericht außerstande, wie sich etwa in einem Bremer Streitfall zeigte, die individuellen Autorenrechte genau zu klären.
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