Auch nach dem Stresstest und dem positiven Volksentscheid zum neun Stuttgarter Tiefbahnhof S21 kommt das Großprojekt nur schrittweise voran. So sind wichtige Bauarbeiten für S21 bis auf weiteres gestoppt worden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat am Freitag einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) stattgegeben. Dabei geht es um das Grundwassermanagement und den Artenschutz bei den Bauarbeiten. Die vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene Änderung des Planfeststellungsbeschlusses „ist rechtswidrig und nicht vollziehbar“, urteilte das Gericht und forderte Nachbesserungen beim Artenschutz. Dabei müsse der BUND eingebunden werden. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Die Bahn AG will die Bauarbeiten vorläufig aussetzen. Bis das Eisenbahn-Bundesamt die beantragten Änderungen genehmigt hat, vergehen nach Angaben von Experten zwei bis drei Monate. Laut Bahn ist der für kommendes Jahr geplante Abriss des Südflügels des alten Kopfbahnhofs aber nicht von dem jüngsten Urteil betroffen.
Streit um Folgen des Urteils
Rechtsanwalt Tobias Lieber dagegen, der den BUND vertreten hat, rechnet mit Konsequenzen für das gesamte Bauvorhaben. Das Gericht stelle generell infrage, ob die Bahn und das Eisenbahn-Bundesamt den Artenschutz bei der Planung des Tiefbahnhofs ausreichend berücksichtigt haben, sagte er. Solange das EBA keine Maßnahmen zum Artenschutz festgelegt habe, könne im Stuttgarter Schlossgarten kein Baum mehr gefällt werden.
Der BUND hatte dem EBA vorgeworfen, bei einer Änderung des Grundwasserkonzepts der Baustelle gegen den Artenschutz verstoßen zu haben. Eine mögliche Gefahr für den Juchtenkäfer und für Vögel- und Fledermausarten sei nicht ausreichend geprüft worden; zudem hätte der BUND an dem Verfahren beteiligt werden müssen, hatte der Verband argumentiert. Vor dem Mannheimer Gericht hatte die Bahn AG die Vorwürfe zurückgewiesen.
Der BUND bot der Bahn AG in einer ersten Stellungnahme eine konstruktive Mitarbeit an. So könnte sie im Frühjahr während der Brutzeit auf Bauarbeiten verzichten. Auch Nachtarbeiten bei starkem Licht sollten unterbleiben.
Das vom VGH Mannheim jetzt gerügte Grundwassermanagement ist unverzichtbar für das Stuttgarter Großbauprojekt S21. (dpa, dapd)
Der Bahnhofs-Abriss und die Proteste rund um das Projekt Stuttgart 21