Nach langer Zeit wider ein Sieg für die Gegner von S 21: Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat einen Baustopp für Teile der „Stuttgart 21“-Baustelle verhängt und gab damit einer Klage des BUND statt.
Der Umbau des Grundwassermanagements müsse vorläufig unterbleiben, teilte das Gericht in einer aktuellen Entscheidung mit. Eine vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zur Grundwasserregulierung beim Bau des geplanten Tiefbahnhofs sei „rechtswidrig und nicht vollziehbar“, teilte das Gericht in Mannheim mit. (dapd)
Der Bahnhofs-Abriss und die Proteste rund um das Projekt Stuttgart 21