Der Verlag wird erleichtert sein, der Autor dito, und alle literarisch Schreibenden ebenfalls. Mit dem gestrigen Urteil des Bundesgerichtshofs geht endlich eine quälende Geschichte juristisch zu Ende. Über Maxim Billers Roman "Esra" wird vor Gericht nicht mehr verhandelt werden. Des Autors frühere Freundin, die sich durch das 2003 bei Kiepenheuer & Witsch erschienene und kurz darauf vom Markt genommene Buch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, wird über das Verbot des Romans hinaus kein Schmerzensgeld erhalten. Damit wird nicht gesagt, Maxim Billers Buch habe die Klägerin nicht verletzt. Das hat das Buch zweifellos getan, auch steht die Wiedererkennbarkeit der Klägerin trotz Namensänderung nicht in Frage, ebensowenig der schmutzige Subtext der autobiographisch verbürgten verhängnisvollen sexuellen Passion, von der Biller genüsslich erzählt. Nein, ein harmloses Buch war "Esra" nie.
Die gute Nachricht ist: Keiner, der sich in einem literarischen Werk wiedererkennt, kann auf Schmerzensgeld spekulieren mit der Begründung, er fühle sich verletzt. Er oder sie kann höchstens, problematisch genug für die Schriftstellergilde und die Verlage, ein Verbot erwirken. Das ist hier geschehen, 2007 abgesegnet vom Bundesverfassungsgericht. Wäre der Klägerin darüber hinaus vom BGH Recht gegeben worden, hätten also Verlag und Autor die geforderte Summe von 50.000 Euro zahlen müssen, hätte das fatale Folgen gezeitigt.
Die von Billers prominenten Unterstützern, darunter Günter Grass und Elfriede Jelinek, mit Aplomb und Tremolo beschworene Gefahr scheint gebannt. Die Freiheit der Kunst ist durch das gestrige Urteil gestärkt worden. Deshalb wird "Esra" noch lange nicht zu einem guten Buch. Aber es steht fortan allen Schriftstellern frei, gute Bücher über böse Affären zu schreiben - wie es Flaubert und Goethe, Thomas Mann und Max Frisch vorgemacht haben. Ein bisschen mehr als diese werden sie dennoch aufpassen müssen. Das Persönlichkeitsrecht hat eine stärkere Lobby als in früheren Zeiten. Dafür wird man die Heutigen kaum mit dem Vorwurf der "Sittenwidrigkeit" belästigen. So hat alles sein Gutes.