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Times Mager: Fahrerpflicht

Der hessische Verkehrsminister hat auf einigen Autobahnteilstrecken die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben. Gab es zu wenig Tote und Verletzte? Von Hans-Jürgen Linke

Hans-Jürgen Linke ist Feuilleton-Redakteur der Frankfurter Rundschau.
Hans-Jürgen Linke ist Feuilleton-Redakteur der Frankfurter Rundschau.
Foto: FR

Zu langsam. 120 Kilometer pro Stunde als erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf einer deutschen Autobahn, das reicht nicht, zumal in einem Bundesland, das immer noch von der Opel-Krise gezeichnet ist. Deshalb hat der Hessische Verkehrsminister Dieter Posch jetzt auf einigen Autobahnteilstrecken, auf denen etliche Jahre lang eine Geschwindigkeitsbeschränkung galt, diese aufgehoben.

Der Minister fühlte sich dazu verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung und ein elf Jahre altes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes scheinen das nahe zu legen. Umfang und Höhe der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf hessischen Autobahnen, so der Minister, sollen den tatsächlichen Erfordernissen angepasst sein.

Tatsächliche Erfordernisse ergaben sich seinerzeit aus einer Statistik, die eine Häufung von Unfällen auf bestimmten Autobahnabschnitten aufwies. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wurde also beschränkt, die Beschränkung wurde bei den Autofahrern durchgesetzt. Ergebnis: Weniger Unfälle, weniger Sachschäden, weniger Verletzte und Tote. Ein Erfolg also, und kein kleiner. Es ist nicht völlig absurd, daraus auf einen engen Zusammenhang zwischen Höchstgeschwindigkeit und Unfallhäufigkeit zu schließen und die Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit als Steuerungsmechanismus für die Unfallhäufigkeit einzusetzen.

Und nun? Das bedauerliche Ergebnis der Geschwindigkeitsbeschränkungen scheint zu sein, dass es zu wenige Unfälle gibt. So dass das Ministerium zur Anhebung der Unfallzahlen die Geschwindigkeitsbeschränkungen aufzuheben genötigt ist. Steckt dahinter eine raffinierte Art von Konjunkturförderung? Haben die Autobahnen ihren Beitrag zum Bruttosozialprodukt nicht mehr erbracht? Haben Autowerkstätten und Lackierbetriebe, Abschleppdienste, Schrottplätze, Krankenhäuser und Beerdigungsunternehmen zu wenig zu tun? Oder geht es um die Aufrechterhaltung eines autobahnspezifischen Begriffs von Freiheit?

Über die Motivationslage schweigt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Wenigstens aber weiß der pflichtbewusste Staatsbürger, was er auf der Autobahn zu tun hat.

Autor:  Hans-Jürgen Linke
Datum:  29 | 3 | 2010
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