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Hessisches Sozialgericht

Hartz IV verstößt gegen Grundgesetz

Darmstadt. Die Hartz-IV-Regelleistungen decken laut einem Urteil nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen gegen das Grundgesetz. Dies stellte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest (Az.: L 6 AS 336/07). Nach mündlicher Verhandlung beschloss der 6. Senat, ein entsprechendes Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Geklagt hatte eine Familie aus dem Werra-Meisner-Kreis, die als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II bezieht. Für die Eltern wurde jeweils der Regelsatz in Höhe von 311 Euro bewilligt, für die 1994 geborene Tochter der Satz von 207 Euro. Nach Ansicht der Kläger ist damit ihr minimaler Bedarf nicht gedeckt. Mit ihrem Antrag auf weitere 133 Euro für jedes Elternteil und 89 Euro für die Tochter blieben sie im Verwaltungsverfahren sowie vor dem Sozialgericht erfolglos.

Die zuerkannten Leistungen seien rechtmäßig, urteilten die Richter. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz liege nicht vor. Dies entspricht laut Mitteilung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das dem Gesetzgeber bei der Bestimmung der Regelleistungen einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt hat.

Nachdem vier Gutachten zur Bedarfsbemessung eingeholt worden waren, beanstandeten die Darmstädter Richter, dass der besondere Bedarf von Familien mit Kindern durch die Regelleistungen nicht berücksichtigt werde. Für die Begrenzung der Leistung für Kinder auf 60 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen fehle es an einer hinreichenden Begründung. Nicht ersichtlich sei auch, weshalb 14-jährige Kinder trotz höheren Bedarfs die gleiche Summe erhielten wie Neugeborene.

Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1998 bei der Prüfung der Steuerfreibeträge den damals geltenden Regelsatz für Kinder beanstandet, weil dieser den außerschulischen Bildungsbedarf nicht berücksichtige. Diese höchstrichterliche Entscheidung sei bei der Hartz-IV-Gesetzgebung nicht beachtet worden, kritisierte das Landessozialgericht. Die Regelsätze seien weder mit der Menschenwürde, noch mit dem Gleichheitsgebot und dem sozialen Rechtsstaat vereinbar.

Am Mittwoch wurde bekannt, dass die gut sieben Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe - wie die Rentner - auf mehr Geld hoffen können. Für 2009 und 2010 zeichnet sich eine Erhöhung des sogenannten Regelsatzes um 1,9 und 2,3 Prozent im Jahresdurchschnitt ab. Das geht aus dem Entwurf für den neuen Existenzminimumbericht des Finanzministeriums hervor. (dpa)


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Dokument erstellt am 29.10.2008 um 20:06:56 Uhr
Letzte Änderung am 29.10.2008 um 22:35:33 Uhr
Erscheinungsdatum 29.10.2008
Kommentare
1. HARTZ IV ist der tägliche Verfassungsbruch
Jeder Mensch braucht ein Einkommen - und Kinder wie Alte können dafür noch nicht oder nicht mehr sorgen.

Durch HARTZ IV wird das Grundrecht auf Einkommen, insbesondere bei Kindern tagtäglich verletzt.

Aus diesem Grunde brauchen wir ein Kindergrundeinkommen von mindestens 300,-- Euro monatlich.

Dieses Kindergrundeinkommen darf nicht auf die HARTZ IV Zahlungen für die Familie angerechnet werden.

Es wäre ein Leichtes die systembedingte Kinderarmut durch ein Kindergrundeinkommen abzuschaffen.

Wir bräuchten nur bestimmte Steuerprivilegien streichen oder die Mehrwertsteuer um 2 - 3 %-Punkte erhöhen.

Ludwig Paul Häußner, Karlsruhe
Mitglied im GRÜNEN Netzwerk Grundeinkommen.



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2. Zwangsverarmung von Eltern
Die Bundesregierung liest aus Angst, Bequemlichkeit, Zynismus oder aufgrund massiver intellektueller Defizite den Armutsbericht gerne falsch:

Nicht überproportional viele Familien leben zufälligerweise in Armut. Als Familie wird man zwangsläufig arm!
Bei Arbeitslosigkeit bekommt man als Familie (egal welcher Größe) gerade mal 7% mehr ALG I.
Das Kindergeld wird jetzt großzügig um 10,- Euro erhöht (Ein Signal an alle, dass Kinder fast nichts kosten!)
Kinder kosten viel Geld: Miete, Energie (schließlich sind Kinder meist den ganzen Tag zu Hause), Kleidung, Essen, Trinken, Bildung, Spiel etc.

Dafür investiert man als Eltern Geld, anstelle es in eine private LV zu stecken. Und wird so als Familie oder später als Rentner zwangsverarmt!

Aber: Nicht maulen, endlich arbeiten, Ihr faulen Eltern!



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3. Als Hartz IV'ler mit Kindern...
ist man schon in einer "besonderen Einkommenssituation" Will sagen es gibt nur eine Bevölkerungsgruppe die soooooo viel Einkommen zur Verfügung hat, dass sie nicht mal das Kindergeld (was jeder Spitzenverdiener mit Kindern bekommt) braucht ;-( Das sind die Hartz IV'ler. Die bekommen das Kindergeld, was ja den MEHRBEDARF der Eltern mit Kindern (nicht die reine Existenz der Kinder) decken soll als EINKOMMEN vom Hartz IV ABGEZOGEN! Klasse was? Eine schreiendere Ungerechtigkeit gibt es gar nicht - aber da hört man von unserer "Mother Of Five" Von der Leyen nicht viel dazu (die kriegt es ja zu ihrem Ministergehalt brav dazu!).



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4. gERINGES EINKOMMEN LIEGT UNTER DEM eXISTENSMINIMUM
aLS ALLEINERZIEHENDE UND VERDIENENDE MUTTER ;
DIE KEINEN uNTERHALT (MANGELFALL SEITENS DES vATERS )FÜR IHREN GERADE VOLLJÄHRIGEN SOHN BEKOMMT
UND SELBER TIEF IN DIE tASCHE FÜR DEN uNTERHALT DES SOHNES
GREIFEN DARF ;

HABE ICH PERSÖNLICH HUNDERT EURO WENIGER ALS EIN algLER:
uND MIT DEM BAFÖGAMT; BILDUNGSMINISTERIUM; GERICHT IN RD-ECK
ETC: LIEGE ICH IM SCHRIFTLICHEN KONTAKT
nUR FEHLT MIR DAS gELD JETZT UND NICHT ERST NACH VIELEN WIDERSPRUCHSVERFAHREN
VERSUCHE MEIN GLÜCK JETZT MIT DEM LANDESGERICHTBESCHLUSS VON HESSEN AUFZUBESSERN
VILLEICHT BRINGT ES DANN JA MEHR GELD FÜR MEINE EXISTENZSICHERUNG
UND EWIG GRÜ?T DAS m URMELTIER



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5. Hartz IV verstößt gegen Grundgesetz
Das die Hartz IV Regelleistungen sind niedrig sind, dürfte eigentlich jedem klar sein. Das Problem unserer Gesellschaft ist es, dass viele Menschen Vollzeit arbeiten gehen und unter dem Strich weniger Geld zu Verfügung haben wie Hartz IV Empfänger. Wird jetzt der Hartz IV Satz erhöht, dann steigt die Unzufriedenheit weiter. Die Regierung will oder kann nicht ein Mindestlohn einführen, dieses wäre vielleicht ein Instrument, um dieses Missverhältnis zu mindern.
Wer Kinder hat, tut was für den Staat, auch wenn das viele nicht einsehen wollen. Kindergelderhöhung wird auch den HartzIV Empfängern nicht helfen, da diese sofort auf Hartz IV angerechtet werden. Bereits bei der Einführung des Elterngeld statt dem Erziehungsgeld kam einer Kürzung von Sozialleistungen Sozialschwäche gleich.



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