Zwei Jahre und drei Monate Haft - so lautete am Montag das Urteil gegen den 19-jährigen Kevin S. Er hatte sich vor dem Kasseler Landgericht dafür zu verantworten, im vergangenen Jahr in einem Zeltlager der Linksjugend "Solid" zwei Menschen verletzt zu haben. Die 3. Strafkammer stufte seinen nächtlichen Überfall als gefährliche Körperverletzung ein, Vorsitzender Richter Pierre Brandenstein betonte jedoch die aus seiner Sicht eindeutige politische Motivation: Der Angeklagte, der als Mitglied der rechtsextremen Kameradschaft "Freie Kräfte Schwalm-Eder" gilt, lege eine "feindliche Einstellung gegen Andersdenkende" an den Tag und habe "Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung" gewählt. Seine Opfer hätten ihm keinerlei Anlass geliefert. Er habe sie im Schlaf, also im denkbar wehrlosesten Zustand, überfallen.
Die Tat, so der Richter, stehe deshalb "sittlich auf der niedrigsten Stufe". Deutliche Worte nach einem in der Frage der politischen Motivation eher zurückhaltenden Plädoyer der Staatsanwaltschaft und nach zahlreichen Versuchen des Angeklagten, sich als geläutert darzustellen. Verteidiger Dirk Waldschmidt, der stellvertretende NPD-Landesvorsitzende, hatte im Plädoyer behauptet, sein Mandant sei von einstigen politischen Positionen "abgerückt".
Kevin S. hatte davon gesprochen, gar Sympathien für linke Jugendorganisationen zu haben. Den Überfall auf das Zeltlager im Sommer vergangenen Jahres versuchte er im Verlaufe der Verhandlung als Kriegsspiel darzustellen. Per SMS hatte er sich nach der Aktion mit dem Überfall auf die "Zecken" gebrüstet.
Er verletzte in jener Nacht mit einem Klappspaten und einer leeren Flasche eine 13-Jährige und ihren 23-jährigen Stiefbruder. Das Mädchen entging nur um Haaresbreite einer Notoperation, es leidet bis heute an den psychischen Folgen des traumatischen Erlebnisses. Kevin S. hatte seine Aktion vor Gericht als unüberlegte Tat im Alkoholrausch dargestellt: Nach durchzechter Nacht auf einer Kirmes habe er zugeschlagen. Kurz vorher hatte er freilich mit Gleichgesinnten versucht, eine Demo der Linksjugend zu stören.
Ein Rechtsmediziner kam zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte bei dem Überfall voll steuerungsfähig gewesen sei - unter anderem, weil er sich zielgerichtet ein Zelt aussuchte, das nicht im Blickfeld der übrigen Camper lag. Das Gericht sah deshalb keinen Grund, die Schuldfähigkeit wegen seiner Trunkenheit herunter zu setzen.
Allerdings gestanden ihm die Richter zu, ohne Tötungsvorsatz gehandelt zu haben. Die Schläge seien mit geringer Wucht ausgeführt worden, die Verletzungen nicht so gravierend gewesen, dass von einem Mordversuch ausgegangen werden könne. Das Amtsgericht Fritzlar, das sich zunächst mit der Sache befasste, hatte dafür noch hinreichenden Tatverdacht gesehen und den Fall deshalb an das Kasseler Landgericht abgegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Anklagten dann lediglich gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Dem folgte die 3. Strafkammer am Montag.
Sie verurteilte Kevin S. zu einer Jugendstrafe, weil er wegen seines Reifegrades als Heranwachsender anzusehen sei. Er habe "Tendenzen zu einem jugendlichen Charakter", sagte Richter Brandenstein. Er hielt dem 19-Jährigen sein sauberes Vorstrafenregister und sein Geständnis zugute. Als "Verfehlung" wollte er die Tat aber nicht bezeichnen. Und so muss Kevin S., der bereits einige Monate in Untersuchungshaft sitzt, weiter hinter Gittern bleiben.


Fotostrecke:
Bookmark
Verlinken





