Der Datenschutzrat der Telekom hat sich ausführlich mit der Überprüfung von Mitarbeitern im Jahr 2001 durch das BKA befasst. In dem neu gegründeten Gremium sitzen hochrangige Politiker, Gewerkschaftsexperten und Computerspezialisten. Da für ein derartiges Screening der Beschäftigten, wie die FR aufgedeckt hatte, eindeutig die Gesetzesgrundlage fehlte, will der Datenschutzrat der Telekom bei staatlichen Anfragen künftig ein anderes Verfahren empfehlen. "Wir empfehlen dem Unternehmen, solche Anfragen künftig nur noch auf einer gesicherten gesetzlichen Grundlage zu bearbeiten", sagte Lothar Schröder, Vorsitzender des Datenschutzrates und Verdi-Mitglied im Aufsichtsrat der Telekom.
Im Zweifelsfall könne sich die Telekom nicht blind auf die Rechtmäßigkeit staatlicher Anfragen verlassen, sondern müsse eine "unabhängige Rechtsprüfung" durchführen. Auch "Rückfragen an den Bundesbeauftragten für Datenschutz" seien in heiklen Fällen empfehlenswert.
Unverständnis herrschte im Datenschutzrat über das Hick-Hack zwischen Telekom und BKA bezüglich der Frage, wer die überwachten Beschäftigten hätte informieren müssen. "Das BKA war rechtlich eindeutig die Daten-erhebende Stelle", sagt Lothar Schröder der FR. "Das Amt hätte die Betroffenen darüber informieren müssen, welche Daten abgefragt wurden und was damit gemacht wurde."
Der Datenschutzrat empfiehlt der Telekom, das BKA noch einmal aufzufordern, die potenziell Betroffenen – potenziell alle männlichen Angestellten zwischen 18 und 40 Jahren – wenigstens in allgemeiner Form über die Struktur der Datenerhebung zu informieren. Wenn bekannt wird, nach welchen Datenfeldern gefragt wurde, lasse sich auch der Kreis der Betroffenen weiter eingrenzen. Außerdem wird festgehalten, dass die Anfrage des BKA nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts datenschutzrechtlich unzulässig war und die Telekom wird aufgefordert, in Zukunft keine Daten "freiwillig" mehr herauszugeben.
Insgesamt hatte das BKA im Jahr 2001 versucht, Mitarbeiter-Daten von rund 4000 Unternehmen an sich zu ziehen, um nach potenziellen "Schläfern" zu suchen. Aber nur wenige hundert Firmen haben die Daten herausgegeben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese bundesweite Rasterfahndung im Jahr 2006 für verfassungswidrig. Derartige Rasterfahndungen dürften nur bei einer "konkreten Gefahr für hochrangige Rechtsgüter" angewandt werden, entschieden die Richter. Eine allgemeine Bedrohungslage reiche nicht aus, um die massenhafte Datenermittlung zu rechtfertigen. Das Gericht wertete die Rasterfahndung als erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz, weil die Fahndung auch private, vertrauliche Informationen wie etwa die Glaubensüberzeugung der Personen erfasse. Aus der Vielzahl von erfassten Daten könnten Behörden ein Persönlichkeitsbild zusammenfügen. Für die Betroffenen steige damit das Risiko, mit polizeilichen Ermittlungen überzogen und stigmatisiert zu werden.
Der Frankfurter Rundschau liegen BKA-Dokumente vor, die zeigen, wie das Amt ohne ausreichende Gesetzesgrundlage Hunderttausende von Daten zur Rasterfahndung an sich zog. Mit einem Schreiben wandte sich das BKA im Oktober 2001 an Hunderte Firmen - auch an Bahn, Post und an die Telekom. Man suche nach "Schläfern", teilte das BKA den Firmen mit. "Um solche Personen zu enttarnen, wird derzeit eine bundesweit koordinierte Rasterfahndung durchgeführt." Deshalb sei das BKA "auf die Erhebung von Datenbeständen bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen angewiesen". Man bitte "um Zulieferung von personenbezogenen Datenbeständen über Personal", so das BKA. Und auch über "Dritte, die sich in Ihrem Firmenbereich bewegen können". Der Datenhunger der Ermittler war riesig, der Anspruch umfassend: Die Firmen sollten die Daten von nahezu allen männlichen Mitarbeitern zu Rasterzwecken an das Amt schicken. "Rasterrelevant sind derzeit Personen männlichen Geschlechts im Alter von 18 bis 40 Jahren", heißt es in dem Schreiben.
Zehntausende Datensätze wurden in der Folge ohne Wissen der Betroffenen an das BKA geschickt. Allein bei der Telekom arbeiten rund 230 000 Beschäftigte, bei der Bahn sind es rund 170 000. Große Teile der Belegschaften dürften betroffen gewesen sein. Übermittelt wurden Vor- und Nachname der Mitarbeiter, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Geschlecht, Nationalität und ihre Personalnummern.
Alles an eine Stelle: das Referat iT 13 in Wiesbaden. Auch heute noch beruft sich das BKA auf Paragraf 7 (Terror-Abwehr im Vorfeld) des Bundeskriminalgesetzes. Doch Bundesverfassungsgericht, Datenschützer und Juristen sehen darin keine ausreichende Gesetzesgrundlage. Weitere Dokumente, die der FR vorliegen, legen den Schluss nahe, dass auch das BKA selbst keine ausreichende Rechtsgrundlage sah - die Aktion aber dennoch durchzog. Viele Firmen sahen demnach rechtliche Probleme: Das BKA schrieb, es sehe sich "zahlreichen Rückfragen" ausgesetzt. "Bei einigen Unternehmen besteht Unsicherheit in Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit der Datenübermittlung", schrieb das BKA deshalb Ende Oktober 2001 und versuchte, die Bedenken zu zerstreuen. "Die Übermittlung erfolgt auf freiwilliger Basis", hieß es jetzt plötzlich. Diese "freiwillige Datenübermittlung ist somit unbedenklich". Auch wenn die Rechtsgrundlage mehr als zweifelhaft war, konnte sich das BKA offenbar voll auf die Firmen verlassen: Sie lieferten "freiwillig" und rasterten ihre Belegschaft für das BKA vor.
In einem der FR vorliegenden Schreiben teilt das Amt den Firmen "zur weiteren Eingrenzung ihres zu übermittelnden Datenbestandes" einige "weitere Kriterien" mit. Eine ausgelagerte Rasterfahndung kommt in Gang: Die Firmen sollen ihre Personal-Dateien auf "Geburtsländer und Nationalitäten bestimmter Staaten Durchforschen". Es folgt eine Liste mit Ländernamen von A wie Afghanistan bis V wie Vereinigte Arabische Emirate. Unabhängig von der "Übermittlung gerasterter Datenbestände" sollen die Firmen dem Amt auch "überraschende Kündigungen" oder "dauerhaftes Fernbleiben" von Angestellten melden.
Bei aller "Freiwilligkeit" sollten die Firmen die Überwachung und Rasterung vor ihren Mitarbeitern aber streng geheim halten. Eine "frühe Unterrichtung" sei "kontraproduktiv", so das BKA. Man wolle die Mitarbeiter "nach Beendigung der Maßnahme" unterrichten. Doch das ist bei der Telekom und vielen anderen Betrieben nie geschehen - bis die FR in der vergangenen Woche darüber berichtete.


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