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Gefährliche Körperverletzung

Kein Verfahren gegen prügelnden Nazi

Von Mario Thurnes

Das Amtsgericht Wiesbaden hat ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den vorbestraften Rechtsextremen Mario Matthes eingestellt. Der NPD-Kader kam mit der Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz davon. Das Verfahren zog sich zwei Jahre hin. Matthes geriet im Mai 2007 auf einer NPD-Kundgebung mit einem Gegendemonstranten in Streit. Er schlug ihm dabei einen Zahn aus.

Der Hauptverhandlungstermin war am 5. Mai dieses Jahres. Das Gericht sprach kein Urteil. Matthes verpflichtete sich, dem Opfer 900 Euro Schmerzensgeld und 820 Euro Schadensersatz zu zahlen, teilte das Gericht mit. Das Opfer habe das Doppelte gefordert, sei aber mitschuldig gewesen.

Derzeit ist das Verfahren laut Gericht vorläufig eingestellt, solange, bis Mathes seine Schuld bezahlt hat. Der Verzicht auf ein Urteil ist nach Angaben des Gerichts möglich, weil es sich um ein so genanntes "Adhäsionsverfahren" gehandelt habe. Das heißt: Eine Forderung des Zivilrechts, hier nach Schmerzensgeld, war mit einem strafrechtlichen Verfahren verbunden.

Der Richter hätte, so ein Sprecher des Gerichts, auf ein Urteil bestehen können, wenn er ein entsprechendes öffentliches Interesse gesehen hätte.

Das Bildungswerk Anna Seghers schätzt Matthes als einen "führenden Neo-Nazi Hessens" ein. Er sei Organisationsleiter für alle Aufmärsche der Region.

Vorbestrafter Schläger


Weil er auf dem Campus der Mainzer Universität einen Kommilitonen niedergeschlagen hat, verurteilte das Mainzer Amtsgericht Matthes im August 2008 zu elf Monaten auf Bewährung. Das Pikante: Das Mainzer Gericht urteilte schneller als das Wiesbadener, obwohl Matthes die Tat in Mainz später begangen hat: im Januar 2008.

Die Antifa kritisiert daher das Wiesbadener Amtsgericht: "Es stellt sich die Frage, wie stark Schläger wie Matthes von der hessischen Justiz beeindruckt sind, wenn nach einem Übergriff erst zwei Jahre lang nichts geschieht und das Verfahren dann im Sande verläuft", sagt Antifa-Sprecher Dennis Krickel. Nach Angaben des Wiesbadener Amtsgerichtes würde der ältere Fall nicht in ein Urteil miteinbezogen werden, wenn Matthes wieder prügelt. Die Mainzer Vorstrafe hingegen würde berücksichtigt.
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Dokument erstellt am 25.06.2009 um 18:12:02 Uhr
Letzte Änderung am 26.06.2009 um 14:47:11 Uhr
Erscheinungsdatum 25.06.2009 | Ausgabe: r1nw
Kommentare
1. NPD endlich zu verbieten
Das nach der Katastrophe 1945, dem Hitlerdeutschland sowie den Greueln des durch Deutschland verschuldeten II. Weltkrieges erlassene Grundgesetz, hat sich als oberstes Prinzip, die unantastbare Würde eines jeden einzelnen Individuums bestätigt und allgemein in dem neuen demokratischen Deutschland für absolut verbindlich erklärt. Demnach auch den Schutz jenem. Nach Artikel 21 Absatz 2 dieser Verfassung, müssen Parteien verboten werden, "die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen", diese Prinzipien demokratischer Verfassung (Grundgesetz) zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Ein Fall wie dieser ist kein Einzelfall und man muss wirklich ernsthaft hinterfragen, ab wann solches regelmäßiges Verhalten der NPD-Anhänger ausreichen würde, zum Verbot dieser Partei!



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2. Richter hat keine Zähne verloren ?
Was heißt denn hier "mitschuldig " im Klartext ?
2 Jahre für so ein Urteil ist einfach zu lang und auch kein Klartext !
Bei schlagenden Nazi würde ich keine Milde walten lassen. Die gehören Verboten, die.... (Antidemokraten und Huldigern von Massenmörder)



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3. Wer keine Argumente hat...
...der muss seinen Willen mit Gewalt durchsetzen.



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4. gleiches Recht für alle
Das Geschrei hier ist künstlich. Absprachen sind vor Gericht, das Selbstverständlichste der Welt. Ohne sie würden Verfahren nicht schon nach zwei Jahren behandelt werden können sondern erst nach vier oder fünf.
Die Entscheidung hier scheint mir angemessen. Die Tat war harmlos das "Opfer" mitschuldig.
Die Linken sind verlogen. Wenn einer von ihnen angeklagt ist, darf er nicht verurteilt werden. Da ist immer die böse Kindheit Schuld, oder natürlich der böse Staat. Wenn ein Rechter falschparkt soll er dafür aber gleich aufgehängt werden.
Zum Glück ist Deutschland ein Rechtsstaat, hier gilt gleiches Recht füralle.



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5. Gegen NPD-Verbot
Meiner Meinung nach ist ein NPD-Verbot chancenlos. Und das nicht nur, weil die Partei offensichtlich von Vleuten durchsetzt ist.
Mir scheint so, dass die NPD nicht genug Anlass gegeben hat für ein Verbot. Das einem die Positionen unsympatisch sind, ist noch kein Grund. Die Aussagen sind so formoliert, dass sie haarscharf mit der Verfassung in einklang bringen zu sind.
Auch glaube ich nicht, dass ei n Verbot viel bringen würde. Dann würden sich die gleichen mit einem anderen Namen wiedergründen.



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