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15. März 2010
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Personalentscheidung im Wehrdienstsenat

Jungs Störmanöver

Von Ursula Knapp

Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat direkt Einfluss darauf genommen, welcher Richter in letzter Instanz über Bundeswehr-Angelenheiten mitentscheidet. Das Bundesjustizministerium bestätigte der FR, dass Jungs Ressort den vom Bundesverwaltungsgericht vorgesehenen Richter für den zweiten Wehrdienstsenat ablehnte. Inzwischen wurde ein von Jung akzeptierter Jurist benannt. Grund der Ablehnung soll sein, dass der ursprünglich Bestimmte Wehrdienstverweigerer war.

Bei Verdi gewerkschaftlich organisierte Richter rügen den "ungeheuerlichen Eingriff des Bundesverteidigungsministers ... in die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit des Bundesverwaltungsgerichts". Sie erinnern daran, dass auch der deutsche Befehl zum Luftangriff auf zwei Tanklaster bei Kundus einmal den zweiten Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig beschäftigen könnte. Gegenüber der FR verweist das Verteidigungsministerium auf die Wehrdisziplinarordnung und eine "Vereinbarung der Ressorts". Danach sei das Minisrerium an der Richterbestimmung beteiligt.

Das ist eine in der deutschen Justiz einmalige Regelung. Deren Unabhängigkeit gehört zu den Grundsätzen des Rechtstaats. Die Gleichschaltung der Justiz in der NS-Zeit war auch dadurch möglich, dass das Regime direkt in die Richterbesetzung eingriff. Deshalb bestimmen die Präsidien deutscher Gerichte autonom, welche Richter in welchen Senaten sitzen. Kammern und Senate entscheiden über ihre Aufgabenverteilung. So soll verhindert werden, dass der Staat oder eine Prozesspartei beeinflussen, wer über ihren Fall entscheidet.

Dieses Prinzip ist in beiden Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts durchlöchert. Hier bestimmt laut Wehrdisziplinarordnung eigentlich das Justizministerium über die Richterbank. Nach der Ressortvereinbarung von 1970 wurde dieses Recht aber dem Verteidigungsministerium eingeräumt. Es ist aber in allen Verfahren Prozesspartei.

Nicht nur die Verdi-Juristen halten das für verfassungswidrig. Bisher gab es aber nie eine verfassungsrechtliche Prüfung. Denn nach FR-Informationen ist es das erste Mal, dass sich das Verteidigungsministerium einem Präsidiumsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts widersetzt.
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Dokument erstellt am 04.10.2009 um 17:53:03 Uhr
Letzte Änderung am 05.10.2009 um 08:45:44 Uhr
Erscheinungsdatum 05.10.2009 | Ausgabe: d
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