stellen
auto
immobilien
marktplatz
inserieren
Top-News
12. März 2010
Anzeigenmarkt | Zeitungsanzeige aufgeben | Abo-Angebote

In- & Ausland
Frankfurt & Hessen
Marktplatz
Verlagsservice
ANZEIGE
Die FR auch bei
Top-News

Grundsatz-Urteil

Regierung muss Hartz-IV-Sätze nachbessern

Die Politik muss neu und nachvollziehbar vorrechnen, wie viel Geld den Hartz-IV-Empfängern zusteht - und zwar bis zum Ende des Jahres. Vor allem die Abschläge für Kinder gefallen den Richtern nicht: Sie seien "keine kleinen Erwachsenen". Ob am Ende mehr Geld überwiesen wird, ist dennoch offen.
Karlsruhe. Die Hartz-IV-Leistungen für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig und müssen neu berechnet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Regelsätze seien nicht korrekt ermittelt worden. Die gesetzlichen Vorschriften genügten daher nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

Der Gesetzgeber müsse bis 31. Dezember 2010 eine Neuregelung treffen. Bis dahin blieben die verfassungswidrigen Vorschriften weiter anwendbar.

Das Bundesverfassungsgericht sah sich nicht dazu befugt, selbst bestimmte Sätze festzusetzen und begründete das mit dem "Gestaltungsspielraum" des Gesetzgebers. Der müsse die Leistungen aber "realitätsgerecht" ermitteln. Rückwirkend müssten die Sätze nicht neu festgesetzt werden.

Alles über Hartz I bis IV
Alles über Hartz I bis IV

Die große Bilanz: Armut per Gesetz oder Chance für die Hoffnungslosen? Die Meinungen über die gewaltigste Sozialreform der Nachkriegszeit gehen auseinander. Die wichtigsten Instrumente aus den vier Hartz-Gesetzen: Was funktioniert? Was floppt? FR-online.de zieht Bilanz.
Die zu Beginn der Arbeitsmarktreform Hartz IV im Jahr 2005 geltenden und auch die heutigen Regelleistungen für Alleinstehende, erwachsene Partner und Kinder seien "nicht offensichtlich unzureichend", betonte das Gericht. Der Gesetzgeber sei daher nicht unmittelbar verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen.

Zumindest bei schulpflichtigen Kindern dürfte dennoch eine Erhöhung wahrscheinlich sein. Denn der Erste Senat rügte, dass bei der Bemessung "jegliche Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes unterlassen" worden seien. "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen", heißt es im Urteil. Der vorgenommene Abschlag von ursprünglich 40 Prozent gegenüber dem Regelsatz für alleinstehende Erwachsene sei nicht fundiert, sondern "freihändig" festgelegt worden.

Vor allem die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher, Schulhefte oder Taschenrechner seien unberücksichtigt geblieben, die zum existenziellen Bedarf eines Kindes gehörten. Ohne Deckung dieser Kosten drohe hilfebedürftigen Kindern der "Ausschluss von Lebenschancen". Die inzwischen gewährte jährliche Einmalleistung von 100 Euro für den schulischen Bedarf sei "offensichtlich freihändig geschätzt".


Der Regelsatz für Alleinstehende von ursprünglich 345 Euro im Monat (derzeit 359 Euro) sei nicht in verfassungsgemäßer Weise ermittelt worden. Der Satz wurde bislang aus der sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe abgeleitet. Dabei wurden die Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach ihrem Einkommen geschichteten Haushalte zugrunde gelegt.

Die Karlsruher Richter billigten dieses Statistikmodell zwar grundsätzlich. Sie rügten aber, dass bei einzelnen Ausgabepositionen prozentuale Abschläge für Güter wie etwa Pelze, Maßanzüge oder Segelflugzeuge vorgenommen wurden, ohne dass geklärt wurde, ob die Vergleichsgruppe des unteren Fünftels überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.

Diese strukturellen Berechnungsmängel hätten sich bei der Leistung für erwachsene Partner von ursprünglich 311 (derzeit 323 Euro) und auch bei dem vom Erwachsenen-Satz abgeleiteten Sozialgeld für Kinder unter 14 Jahren fortgesetzt, das 207 Euro betrug. Inzwischen wurde hier nach Alter differenziert. Es gibt derzeit 215 Euro für Kinder bis 5 Jahren und 251 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren.

Bei der Neuregelung müsse der Gesetzgeber auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines "unabweisbaren", "laufenden", "besonderen" Bedarfs vorsehen. Dies betrifft etwa Hartz-IV-Empfänger mit chronischen Krankheiten, für die die Krankenkasse nicht zahlt. Dieser Anspruch könne ab jetzt eingeklagt werden, dies werde aber nur "seltene" Fälle betreffen, hieß es.

Der Erste Senat entschied über Vorlagen des Bundessozialgerichts und des hessischen Landessozialgerichts. In den Ausgangsverfahren hatten Familien mit "Hartz IV" aus Dortmund, dem bayerischen Landkreis Lindau am Bodensee und dem Werra-Meißner-Kreis in Hessen geklagt.

Von dem Urteil hatten Beobachter vor allem die Definition erwartet, was außer Nahrung, Kleidung und Wohnung zu einem menschenwürdigen Leben gehört. Ob und um wie viel die Grundsicherung für Kinder steigt, wird aber wohl erst feststehen, wenn der Gesetzgeber anhand der Vorgaben neu gerechnet hat.

Hessens Sozialgerichte befürchten bereits eine neue Prozesswelle. "Sollte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Regelsätze verkünden, ist mit einem weiteren Anstieg im Bereich der Hartz-IV-Verfahren zu rechnen", sagte der Präsident des Hessischen Landessozialgerichts, Harald Klein, laut Mitteilung beim Hessischen Sozialrichtertag.

Auf die Gerichte käme dann eine Klagewelle zu, wenn der Erste Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier eine rückwirkende Anpassung verlangt. Wird erst für die Zukunft eine Neuberechnung verlangt, wären die alten Bescheide gültig.

Paradigmenwechsel


Der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert war schon vor dem Urteil überzeugt, dass die Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig sind. Von seinem Senat stammt eine der Vorlagen für das Verfassungsgericht. Für Borchert hat die Bundesregierung mit den Hartz-Gesetzen eine Kehrtwende in der Beschäftigungspolitik vollendet: Der Staat überträgt die Verantwortung für Arbeitslosigkeit auf die Betroffenen.

Borchert belegt seine These mit der Rechtsentwicklung: Im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 sind vier zentrale Ziele der Wirtschaftspolitik benannt, eines davon ist ein "hoher Beschäftigungsstand". Das Dritte Sozialgesetzbuch von 1997 knüpfe noch daran an. So heißt es in Paragraf 1: "Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken".

Mit den Maastrichter Verträgen Ende der 1990er Jahre habe die Bundesregierung dann wichtige Instrumente zur Steuerung des Arbeitsmarkts aus der Hand gegeben: die Zins- und Währungspolitik. Das 2003 beschlossene Hartz-IV-Gesetz vollende den Schwenk. Jetzt heißt es: "Die Grundsicherung soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen stärken".

Für Sozialrichter Borchert ist das ein Paradigmenwechsel. Denn seit jeher sei anerkannt gewesen, dass die Eigenverantwortung der Arbeitssuchenden einen intakten "ersten" Arbeitsmarkt voraussetze. Dieser Verantwortung habe sich der Staat jedoch weitgehend entzogen und mache mit den Hartz-Gesetzen nun die Opfer zu Tätern. (mit Agenturen)
Lesen Sie auch


Pfeil-SymbolArtikel kommentieren (17 Kommentare)



Empfehlen via:    Twitter    Facebook    StudiVZ    MySpace
[ document info ]
Copyright © FR-online.de 2010
Dokument erstellt am 08.02.2010 um 17:34:17 Uhr
Letzte Änderung am 09.02.2010 um 14:04:51 Uhr
Erscheinungsdatum 09.02.2010 | Ausgabe: d
Kommentare
1. Das Urteil wird die Lage der H4-Empfänger nicht bessern
Der Gesetzgeber wird nämlich nun zu kreativen Taschenspielertricks greifen, um die bestehenden Regelsätze verfassungskonform zu begründen.

Am Ergebnis hat das Gericht schließlich nichts bemäkelt, nur am Zustandekommen. Daher stehen die H4-Parteien nun vor einer weit geöffneten Hintertür.

Es wird eine Berechnungsformel etabliert werden, die hier und da etwas verfassungsfreundlicher zurechtgebogen wird. Im Endergebnis wird der Regelsatz dann etwa beim bisherigen liegen mit ein wenig Spielraum nach oben vielleicht.



Pfeil-SymbolVerstoß melden

2. Mehr Transparenz und eine Detailermittlung fordert VG
Dass mehr Transparenz aber auch eine nachvollziehbare Ermittling der Hartz Sätze gefordert wurde davon waren doch fast alle auch die Regierung ausgegangen.

Und dass in diese Richtung auch schon seit 2008 Detailberechnungen angestellt werden ist doch allen bekannt.

Also so überraschend ist das Urteil eigentlich nicht.

Ob an den 359 € wirklich etwasw geändert wird das entscheidet letzlich der Finanzminister

Also abwarten das Belegwesen würde man im Betrieb sagen muss besser organisiert werden um die Beweiführung jeder Zeit zu gewährleisten.

Wie die Gerichte aber mit der Entscheidung zu speziellem Bedarf umgehen das wird ganz sicher ein sehr interessantes Thema und viele Klagen nach sich zioehen.

Urteil auf eine Aussage beschränkt "Mehr Detail u Transparenz bei den Sätzen bitte"



Pfeil-SymbolVerstoß melden

3. Verfassungswidrig
Für mich ein weiterer Beweis das die "Volksvertreter" in Berlin gegen die Verfassung und das Grundgesetz "arbeiten".

Wie war das noch mal mit Art. 5 "Widerstand ist Bürgerpflicht".

Was aber tun, wenn der bürgerliche Bürger wie ein Lemming an den Lippen der Staatsfeinde hängt?

Wiederholt sich die Geschichte wie 1933? Stand damals nicht auch die breite Masse hinter Adolf H.? Und sind die Medien ihm nicht auch gefolgt?



Pfeil-SymbolVerstoß melden

4. Nur zwei kleine Wochen Sonnenurlaub, bitte!
Es wird höchste Zeit, dass sich da was tut. Uns laufen ja die Kosten davon, immer höhere Mieten, mehr Heizkosten!

Die Burger sind auch schon wieder teurer geworden, nur weil die statt Getreide jetzt Raps anbauen. Völlig am Markt vorbei. Da haben die Lobbyisten der Biogasanlagen wieder ganze Arbeit geleistet.

Hoffentlich werden für uns jetzt jährlich zwei Wochen Sonnenurlaub mit eingerechnet! Das gehört ja auch zu einer menschenwürdigen Existenz mit dazu, finde ich!

Es wird besser, ich spüre es!



Pfeil-SymbolVerstoß melden

5. soziokulturelles Minimum
Es bringt vielleicht nicht viel für den Hartz4 Satz im allgemeinem, aber es hat für die gesamte Gesellschaft grundlegende Konsequenzen.
Zum einem der von Sozialrichter Borchert, im Artikel, beschriebenen Paradigmenwechsel.
Weiter kann nicht willkürlich ohne irgendeine Begründung ein Existensmininum von einer Regierung festgelegt werden. Was aber viel entscheidender ist, daß BVG sprach von einem soziokulturellem Minimum, daß der Staat egal wie die Wirtschaftslage/Kassenlage ist, einem Bürger dieses Staates gewährt werden muß, um nicht gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes zu verstoßen.
Dies hat zwangsläufig auch Auswirkungen auf gezahlte Löhne.
Daher ticken die Arbeitgeber jetzt vollkommen aus. Ihr Lügengebäude wird zusammen fallen. Es wird lustig.



Pfeil-SymbolVerstoß melden


Seite 1 von 4 nächste Seite
FR-online.de interaktiv
Datenschutz
Was passiert mit unseren Daten?

Bespitzelung, Datenklau, Elena, Swift - Was passiert mit unseren Daten?

Pfeil-SymbolSpezial zum Datenschutz
FR aufs Handy
Zum Handy-Angebot der Frankfurter Rundschau

Ob Büro, Biergarten oder Badesee: Die FR ist auf dem Handy immer dabei.

Pfeil-SymbolZum mobilen Angebot
Deutschlandwetter




Copyright © 2010 Frankfurter Rundschau
Startseite | Anzeigenmarkt | Hilfe | Politik | Wirtschaft | Frankfurt | Hessen
Sport | Fotostrecken | Kultur | Medien | Blogs | Auto
Reise | Videos | Spiele | Stellenmarkt | Kfz-Markt | Immobilien
Datenschutzerklärung | Abo-Service | Mediadaten | Kontakt | Impressum | Sitemap
realisiert von evolver media®