Berlin. Im Kampf gegen Kinderpornografie will die Bundesregierung ein Gesetz zur Löschung solcher Internetseiten schaffen und die bisherigen Pläne für deren Sperrung ad acta legen.
Das geht aus einer Stellungnahme des Kanzleramtes an Bundespräsident Horst Köhler hervor, aus der "Spiegel Online" zitiert. Das Justizministerium bestätigte die Existenz der in der Regierung abgestimmten Antwort, äußerte sich aber nicht zum Inhalt.
Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Internetsperren- Gesetz war von der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiiert worden und auf viel Kritik gestoßen.
Im November hatte der Bundespräsident die Bundesregierung aufgefordert, "ergänzende Informationen" zum so genannten Zugangserschwerungsgesetz zu liefern, das Bundestag und Bundesrat im Sommer 2009 verabschiedet hatten, für dessen Inkrafttreten bislang indes noch Köhlers Unterschrift fehlt.
Nach der Bundestagswahl hatte sich die neue Koalition auf Drängen der Liberalen entschieden, das umstrittene Gesetz zunächst ein Jahr nicht anwenden zu wollen. Der seltsame Kompromiss fand Eingang in den Koalitionsvertrag und war einer der Gründe für Köhlers Nachfragen, wie "Spiegel Online" weiter berichtet.
Die neue Stellungnahme des Kanzleramtes enthält "Spiegel Online" zufolge eine klare Abkehr vom alten Sperrkurs. Bis man zu einem neuen Löschgesetz komme, werde man sich auf Basis des bisherigen Gesetzentwurfs "ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen", heißt es demnach in der Antwort der Regierung. Sie soll Ende vergangener Woche im Bundespräsidialamt eingegangen sein.
Dennoch bleiben Fragen offen: Warum will die Regierung ein neues Gesetz zur Löschung solcher Seiten schaffen, wenn genau dies längst möglich ist? Will die Bundesregierung das Zugangserschwerungsgesetz vom Bundespräsidenten absegnen lassen, um nach der darin angekündigten Evaluierung doch noch zurück auf einen Sperrkurs umzuschwenken? Und schließlich ist noch immer unklar, was mit der Sperrinfrastruktur passiert, die einige Telekommunikationsanbieter in Erwartung des ursprünglichen Gesetzes bereits eingerichtet haben. (pb, dpa, ddp)



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