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Verfahren eingestellt

Saar-SPD im Visier der Kripo

VON WILFRIED VOIGT

Saarbrücken. Der Auftrag kam per Polizeikurier in einem verschlossenen Kuvert. Absender war die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, Empfänger Kriminaloberrat Peter Steffes, Chef der örtlichen Kriminalpolizeiinspektion. Der Beamte solle doch mal bitte erklären, hieß es darin, wie ein Sitzungsprotokoll des Landtagsausschusses für Verfassungs- und Rechtsfragen an die Presse gelangen konnte.

Steffes war dem Auftrag gewachsen, denn er hatte bereits genügend Material gesammelt und war dabei auch nicht zurückgeschreckt, im Vorzimmer des SPD-Fraktionsvorsitzenden Heiko Maas zu schnüffeln. Denn schon lange hatte Steffes beweisen wollen, dass es SPD-Abgeordnete gewesen waren, die die Informationen an das Nachrichtenmagazin Der Spiegel weitergegeben und damit angeblich gegen das saarländische Datenschutzgesetz verstoßen hätten. Eine rechtlich unhaltbare Konstruktion, denn selbst wenn Parlamentarier das Protokoll weitergegeben hätten, wäre dies kein strafbarer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Das Papier war weder als vertraulich noch geheim deklariert. Alle Namen waren anonymisiert.

Dokumente, die der Frankfurter Rundschau vorliegen, belegen, dass der Polizeichef bei seinen Recherchen fragwürdige Methoden anwandte.

Am 29. November 2002 waren die Abgeordneten des Landtagsausschusses in einer nichtöffentlichen Sitzung über sexuellen Missbrauch im Zusammenhang mit dem Fall des seit dem 30. September 2001 vermissten Saarbrücker Jungen Pascal informiert worden. Von einem Amtsrichter waren sie unter anderem über einen Zeugen informiert worden. Der Junge hatte durch seine Aussagen über sexuellen Missbrauch in der Kneipe "Tosa-Klause" das Verfahren gegen die vermeintlichen Pascal-Mörder überhaupt erst ins Rollen gebracht.

Die Rechtsanwältin Claudia Wilger-Lambert, die im Pascal-Prozess als Vertreterin der Nebenklage die Interessen des jungen Zeugen, von dem der Amtsrichter gesprochen hatte, vertrat, erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt, nachdem der Spiegel Anfang März 2003 aus dem Protokoll der Ausschuss-Sitzung zitiert hatte.

Mächtig verärgert reagierte auch die Polizei auf eine weitere Spiegel-Meldung am 17. März 2003. Danach hatte die Saarbrücker Kripo bereits kurz nach dem Verschwinden von Pascal Hinweise auf sexuellen Missbrauch von Kindern in der "Tosa-Klause". Das Blatt berief sich dabei auf die Aussage eines V-Mannes der Kripo Saarbrücken. Er sei Zeuge einer handgreiflichen Auseinandersetzung in der Kneipe geworden, bei der es sich "offensichtlich um sexuellen Kindesmissbrauch" gedreht habe. Diesem Hinweis gingen die Ermittler laut Spiegel jedoch "nur unzureichend nach".

Für die Saarbrücker Kripo stand noch am selben Tag, an dem die Spiegel-Meldung erschienen war, fest: Die Art und Weise der Berichterstattung deute darauf hin, dass der V-Mann dem Nachrichtenmagazin "diese Informationen zugespielt hat". Dadurch, so Steffes in einem Vermerk, sei "die Ermittlungsarbeit der Sonderkommission wesentlich erschwert" worden.

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Und dann hatte eine Kriminalbeamtin eine Idee: "Durch Feststellung der Verbindungsdaten" könnte ein "eindeutiger Nachweis" erbracht werden, ob tatsächlich ein Kontakt zwischen dem V-Mann und dem Spiegel bestanden habe, regte sie am 17. März 2003 in einem Bericht an die Staatsanwaltschaft an.

Und so geschah es. Obwohl die Erhebung von Verbindungsdaten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nur gerechtfertigt ist, wenn sie zur Verfolgung einer "Straftat von erheblicher Bedeutung" nötig ist, genehmigte das Amtsgericht Saarbrücken den Eingriff.

So bemächtigte sich die Kripo der Verbindungsdaten der vom V-Mann genutzten Telefone. Es waren nicht mal seine eigenen. Rückwirkend für 80 Tage wurden der Festnetzanschluss und ein Handy von zwei seiner Bekannten überprüft. Außerdem startete die Polizei einen "großen Suchlauf" bei "allen Netzanbietern" für den 11. März 2003. An diesem Tag, so vermutete die Kripo, habe der Spiegel telefonisch Hinweise von seinem Informanten erhalten.

Viereinhalb Monate später, am 30. Juli 2003, hielt eine Kriminaloberkommissarin in einem Vermerk das Ergebnis ihres Datenfischzugs fest: Der V-Mann habe "mehrfach im telefonischen Kontakt zur Spiegel-Redaktion gestanden".

Mindestens 15 Seiten mit vermutlich mehreren hundert Telefonaten umfasst die Auswertungsliste der Fahnder mit dem besonderen Interesse für die Kontakte zwischen Landtagsopposition, Presse und Informant. Danach hat der V-Mann am 10. März 2003 "insgesamt drei Gespräche zu einer im Landtag verausgabten Telefonnummer geführt". Einmal war es die Zentrale, zweimal habe der V-Mann die Durchwahl des Vorzimmers von SPD-Fraktionschef Heiko Maas gewählt. Diese Information ist in der polizeilichen Auswertung fett hervorgehoben.

Kripo-Mann Steffes schloss aus den Daten, dass der V-Mann "Informationsmittler zwischen Mitarbeitern des Spiegel und, über den Anschluss des Vorzimmers von Herrn MdL Maas …, der SPD Fraktion sein könnte".

Um seine Vermutung zu belegen, vernahm der Kripo-Chef mehrere Zeugen. Unter anderen den damaligen innenpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Reinhold Jost. Ihn wollte Steffes gleich am Telefon verhören. Jost machte jedoch Gebrauch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht.

Staatsanwaltschaft schweigt


Am Ende wurde das gesamte Verfahren ergebnislos eingestellt. Fragen der Frankfurter Rundschau zu den dubiosen Ermittlungen rund um das Parlament beantworteten bislang weder der Landtagsdirektor Christof Zeyer (CDU) noch die Saarbrücker Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungsbehörde begründete ihr Schweigen mit dem Hinweis auf das beim Bundesgerichtshof anhängige Revisionsverfahren im Fall Pascal.


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Dokument erstellt am 20.06.2008 um 17:48:02 Uhr
Letzte Änderung am 21.06.2008 um 09:41:34 Uhr
Erscheinungsdatum 21.06.2008
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