Die französischen Überlebenden der Katastrophe vor der italienischen Insel Giglio sollten von der Polizei angehört werden, um die Umstände des Unglücks und den Ablauf der Rettungsarbeiten herauszufinden, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Paris mit.
Das Kreuzfahrtschiff „Costa Concordia“ war am 13. Januar mit mehr als 4200 Menschen an Bord vor Giglio verunglückt. Die italienischen Behörden gingen zuletzt von 32 Toten aus, von denen bislang 17 geborgen wurden, darunter sechs Deutsche. Vermisst werden noch 15 Menschen, darunter ebenfalls sechs Deutsche.
Dem Kapitän Francesco Schettino (Foto) wird vorgeworfen, zu nah an die Insel herangefahren zu sein, weshalb das Schiff auf Felsen aufgelaufen sei. Zudem habe er das Schiff frühzeitig verlassen; die Rettungsarbeiten habe die übrige Besatzung nur chaotisch organisiert.
Überlebende und Angehörige klagen
Aus Frankreich waren 462 Passagiere an Bord des Kreuzfahrtschiffes. Vier Franzosen starben, zwei werden noch vermisst. Die Klagen von Überlebenden und Angehörigen in verschiedenen französischen Städten waren alle der Staatsanwaltschaft in Paris zugeordnet worden. So hatte die Familie eines 71-Jährigen, der mit seiner Frau auf dem Schiff war, wegen fahrlässiger Tötung geklagt. Für die beiden gab es nur eine Rettungsweste, die er seiner Frau überließ: Die Frau überlebte, der Mann starb im eisigen Wasser vor Giglio. (afp)
Nachrichten zum Unfall der Costa Concordia, den Überlebenden des Kreuzfahrtschiffs und den Rettungsarbeiten in Italien.
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