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Kampf um Kunstsammlung: Etappensieg für Unicef

Das Konstanzer Landgericht bekräftigte, dass ein Testament Gustav Raus Gültigkeit habe, mit dem dieser die Unicef-Stiftung als Alleinerbin einsetzt.

Stillleben, Balthasar van der Ast (1593/94-1656).
Stillleben, Balthasar van der Ast (1593/94-1656).
Foto: Sotheby’s

Im Streit um den wertvollen Nachlass des Kunstsammlers Gustav Rau hat Unicef Deutschland einen Etappensieg errungen. Das Konstanzer Landgericht bekräftigte in einer neuen Entscheidung, dass ein Testament Gustav Raus Gültigkeit habe, mit dem dieser die Unicef-Stiftung als Alleinerbin einsetzt.

Bei der Entscheidung sei es hauptsächlich darum gegangen, ob Rau noch geschäftsfähig war, als er dieses Testament aufsetzte, sagte Richter Jürgen Martensen der FR. Dabei habe sich das Gericht die Einschätzung des Sachverständigen Clemens Cording zu eigen gemacht, wonach Rau zu diesem Zeitpunkt "keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit" hatte. Rechtskräftig sei dieser Beschluss jedoch noch nicht, denn Raus vor Gericht unterlegene Schweizer Stiftungen könnten dagegen vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe klagen, betonte der Richter. Auch wenn Unicef den Erbschein bekomme, sei "überhaupt nicht geklärt, was der Nachlass alles umfasst und wie er zu verteilen ist", so Martensen; "wir haben hier ein Füllhorn weiterer Streitmöglichkeiten."

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Die Ausstellung "Die Magie der Dinge - Stilllebenmalerei 1500-1800" im Frankfurter Städel läuft noch bis zum 17. August.

Der Wert von Raus Kunstsammlung wird auf eine halbe Milliarde Euro geschätzt. Wer sie am Ende bekommt, ist weiter unklar. Im jetzt vom Gericht als gültig erklärten Erbvertrag, der der FR vorliegt, vermachte Rau dem Kinderhilfswerk lediglich ein Vermögen, das er auf drei Millionen Euro bezifferte. Große Teile seines Vermögens und seiner Kunstsammlung hatte Rau bereits früher seinen eigenen Stiftungen geschenkt.

Er könne "nicht ausschließen, dass wir Beschwerde gegen den Beschluss einlegen", sagte Bruno Lang, Präsident der Rau-Stiftung in der Schweiz, der FR. Über die Kunstsammlung sei damit ohnehin noch nicht entschieden, so Lang. "Das Gericht hat den Umfang des Erbes nicht festgelegt." Man kämpfe "nicht um des Kampfes Willen", so Lang. "Wir haben den Auftrag, unseren Stiftungszweck zu erfüllen." Aus Schweizer Sicht sei es zudem "sehr eigenartig", dass Unicef am Montag schon Inhalte aus dem Urteil publiziert hatte, dass den anderen Parteien noch nicht einmal zugestellt worden sei, sagte Lang. "Das ist eine sehr merkwürdige Rechtsabwicklung."

"Aus unserer Sicht ist Unicef erst dann Erbe, wenn der Entscheid nicht angefochten wird, oder von einem höheren Gericht bestätigt wird", sagte der Anwalt der Rau-Stiftung, Kurt Schweizer der FR. "Wir halten uns sämtliche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten offen."

Auf die Prozess-Beteilgten könnten nach FR-Informationen hohe Kosten zu kommen. Das Konstanzer Gericht bezifferte den Streitwert auf 300 Millionen Euro. Die immens hohen Verfahrens- und Anwaltskosten müssten die unterlegenen Parteien bezahlen. Unicef hat in dem Fall nach eigenen Angaben bislang 1,7 Millionen Euro für Anwälte und Verwaltung ausgegeben. Das hartnäckige Vorgehen Unicefs in dem Erbschaftsstreit hatte immer wieder Kritik hervorgerufen. Die Kunstwerke stehen weiter unter der Kontrolle des Konstanzer Nachlasspflegers Ernst Haug.

Die Entscheidung sei "ein großer Schritt, um das Vermächtnis von Gustav Rau endlich in seinem Geiste der Hilfe für Kinder zukommen zu lassen", erklärte der Vorsitzende des Unicef-Stiftungsrates, Jürgen Heraeus, in Köln.

Autor:  MATTHIAS THIEME
Datum:  13 | 8 | 2008
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