Die merkwürdige Geschichte des Gustav Rau beginnt 1986. Ein Arzt im Krankenhaus des kongolesischen Dorfes Ciriri schlägt Alarm: Sein Chef werde von Krämpfen geschüttelt, verhalte sich sonderbar. Der Name des Kranken: Gustav Rau, damals 64 Jahre alt. In Afrika kennt man ihn als Mediziner, der Kindern in seinem eigenen Krankenhaus hilft. In Deutschland ist der Fabrikantensohn aus Bietigheim als Kunstsammler und Millionenerbe bekannt. Heute verbindet man mit seinem Namen auch einen dubiosen Erbschaftsfall, in dem das Kinderhilfswerk Unicef eine zentrale Rolle spielt.
Bislang unveröffentlichte Dokumente, die der FR vorliegen, lassen erahnen, in welchem Maße Gustav Rau zum Spielball wurde - von Interessen anderer, bis zu seinem Tode vor sechs Jahren.
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Gustav Rau wird 1922 geboren, studiert Volkswirtschaft und übernimmt in den 60er Jahren die Stuttgarter Autozulieferfabrik seines Vaters. Nebenher studiert er Medizin. Als sein Vater stirbt, verkauft er das Unternehmen für rund 400 Millionen Mark und widmet sich nur noch Hilfsprojekten in der Dritten Welt.
Im Osten der Republik Kongo (damals Zaire) baut Rau eine Krankenstation auf. Rund 20 Jahre bleibt er in Afrika und arbeitet als Arzt für die Armen. Oft fliegt Rau aus Afrika nach London und ersteigert teure Gemälde. Mit der Zeit stellt Rau eine Sammlung zusammen, deren Wert auf mindestens 600 Millionen Euro geschätzt wird. Dazu gehören Werke von Cézanne, Renoir, El Greco und Cranach.
Die Sammlung sollte Raus Hilfsprojekte in Afrika über seinen Tod hinaus dauerhaft finanzieren. Um dies zu gewährleisten, gründet Rau in der Schweiz und in Liechtenstein eigene Stiftungen, denen er sein Vermögen überträgt.
Nach gesundheitlichen Problemen in Afrika zieht sich Rau Anfang der 90er Jahre nach Monaco zurück. Dort verschlechtert sich sein Zustand und er wird erst nach Israel, dann nach Deutschland gebracht, wo bald ein Gezerre um sein Vermögen beginnt, bei dem Unicef bis heute eine zentrale Rolle spielt.
Am 26. Oktober 1999 unterschreibt Rau schwerkrank ein Testament, in dem er aus Sicht von Unicef seine eigenen Stiftungen enterbt und das Kinderhilfswerk als Alleinerben eingesetzt hat. Der Rechtsstreit darüber ist noch nicht entschieden. Dennoch gelangt die Kunstsammlung nach politischem Druck der deutschen Regierung zu Unicef nach Köln. Bis heute steht sie aber unter Kontrolle eines unabhängigen Nachlasspflegers. Rau stirbt kurz vor einem Gerichtstermin am 3. Januar 2002.
Als er im Kongo erkrankte, besaß er eine der wertvollsten privaten Kunstsammlungen der Welt. Diese schenkte er eigenen Stiftungen in der Schweiz und in Liechtenstein, um sich einen Traum zu erfüllen: bei seinem Tod selbst mittellos zu sein, während sein Vermögen der Dritten Welt helfen sollte.
Später aber, 1999, setzte Rau in einem Testament Unicef als Alleinerben ein. Seine eigenen Stiftungen drohten plötzlich leer auszugehen. Wie krank Rau in diesen Jahren vor seinem Tod am 3. Januar 2002 war, ob er noch wusste, was er tat und wer ihn womöglich beeinflusste und missbrauchte: Das sind Fragen, die bis heute Gerichte beschäftigen. Es geht, grob geschätzt, um eine halbe Milliarde Euro.
Übelwollende Dritte Die Suche nach Antworten führt in ein Geflecht aus Fakten und Ungereimtheiten, rund 50 Gutachten und Gegengutachten, letzten und vorletzten Testamenten. War Raus Absicht, Unicef als Alleinerben einzusetzen, wirklich so "kristallklar erkennbar", wie der Ex-Geschäftsführer des Kinderhilfswerks, Dietrich Garlichs, sagt?
Aus hunderten Dokumenten ergibt sich eher ein Mosaik, in dem Rau am Ende seines Lebens als angeschlagener Greis erscheint, als Fremdbestimmter, hinter dessen Rücken mit allen erdenklichen juristischen Mitteln um sein Vermögen gekämpft wird.
Nach seiner Zeit in Afrika ließ sich Gustav Rau Anfang der 90er Jahre in Monaco nieder. War es ihm im Kongo zwischenzeitlich wieder besser gegangen, so offenbart er im Fürstentum immer häufiger einen bedenklichen Gesundheitszustand. Er findet seine Wohnung nicht, nächtigt auf Parkbänken, wird mehrmals von der Polizei in Krankenhäuser gebracht. Das alles berichtet 1997 sein Privatsekretär Robert C., eine wichtige Figur in diesem Fall, in einem Schreiben. Später wird C. davon nichts mehr wissen wollen.
Am 30. Juni 1997, Rau ist inzwischen 75 Jahre alt, attestieren Ärzte des Universitätsklinikums Nizza bei Rau eine "subkortikale Demenz", Lähmungen und Wahrnehmungsstörungen. "Dieser Kranke erscheint mir schutzbedürftig hinsichtlich der Teilnahme am Rechtsverkehr", schreibt ein Neurologe und empfiehlt, Rau "unter Schutzaufsicht" zu stellen. So geschieht es ein Jahr später auf Geheiß eines monegassischen Gerichts. Das Gericht wird es später sogar für nötig erachten, Rau vor "übelwollenden Dritten" zu schützen. Für Rau wird ein unabhängiger Vormund bestellt.
Abschottung von der Umwelt Damit scheint alles geregelt, tatsächlich aber beginnt nun erst das Gezerre um die Millionen des kranken Mannes, der seinen Vormund nur ein einziges Mal sah, weil er von Monaco in andere Länder gebracht wurde.
Um Rau 1998 von Spezialisten untersuchen zu lassen, wird er von seiner Generalbevollmächtigten Sigrid T. und Robert C. in eine israelische Fachklinik eingeliefert. Während er dort liegt, gründen C. und T. in Israel eine Aktiengesellschaft, deren einzige Aktionäre sie selbst sind. Für 915 000 US-Dollar aus Raus Vermögen, auf das Sigrid T. mit ihrer Vollmacht seit 1981 immer zugreifen konnte, kaufen sie eine Villa in Israel. Raus Anwalt, der Schweizer Rechtsprofessor Alexander de Beer, erhebt Einwände gegen das Geschäft. Sigrid T.verkauft die Villa wieder und überweist das Geld zurück auf Raus Konto. Raus Anwalt De Beer wird daraufhin erst den Kontakt zu seinem Mandanten und dann das Mandat verlieren. Weil Rau ihm misstraute, sagen C. und T. Weil die beiden Raus Interessen missachteten, sagt de Beer.
Bis heute reklamieren viele Parteien für sich, in Raus Willen gehandelt zu haben und heute noch zu handeln - unter anderem Anwälte, die für Unicef arbeiten. Mit politischem Einfluss, unter anderem des Bundesaußenministeriums, und prominenten Fürsprechern ist das Kinderhilfswerk in dieser Sache zu einer Art Spitzen-Anspruchserheberin geworden.
Sommer 1998. Von Israel bringen Sigrid T. und Robert C. den kranken Millionär nach Deutschland, wo Gerichte seine Geschäftsfähigkeit noch nicht überprüft haben. In schnellem Wechsel wird Rau von seinen Betreuern durch ein Dutzend Kliniken geschleust. Bekannte des Mäzens berichten heute, Telefonate für Rau seien in dieser Zeit nicht mehr durchgestellt, Briefe nicht weitergeleitet, Besuche abgewehrt worden.
Der Millionär sei "vollumfänglich" von seinen angeblich Vertrauten abhängig gewesen, sagt der ehemalige Schweizer Stiftungsbeistand Stephan Eschmann. Raus Kontakte zur Außenwelt - selbst zu Verwandten - seien von Sigrid T. und Robert C. "hermetisch unterbunden" worden. Da Rau völlig isoliert und nicht mehr in der Lage gewesen sei, sich selbständig zu bewegen oder sich zu informieren, stammten alle Entscheidungen "in Tat und Wahrheit" von Frau Sigrid T. und von Anwälten, die mit ihr eng kooperierten - immer mit dem Mandat Raus.