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Schweizer melden Ansprüche an: Was erbt Unicef wirklich?

Im Streit um die 600 Millionen Euro-Kunstsammlung wird das Kinderhilfswerk nach FR-Informationen noch unabsehbare Zeit auf den Erbschein warten müssen. Von Matthias Thieme

Kunst, um die sich viele zanken: Ein Familienporträt des Malers Jan Mytens (1622-1670) aus der Sammlung Rau. Foto: Sotheby

Im Streit um die wertvolle Kunstsammlung Rau wird das Kinderhilfswerk Unicef nach FR-Informationen noch unabsehbare Zeit auf den begehrten Erbschein warten müssen. "Eine Prozesspartei hat Beschwerde eingelegt", sagte der Sprecher des Konstanzer Landgerichts, Arno Hornstein. Nun müsse das Oberlandesgericht Karlsruhe sich den Fall erneut vornehmen. Die Akten seien schon nach Karlsruhe abgegeben worden. "Das verzögert die Erteilung des Erbscheins auf unbestimmte Dauer", so der Sprecher.

Bis zu einer Entscheidung bleibt die Kunstsammlung, deren Wert auf mindestens 600 Millionen Euro geschätzt wird, weiter unter der Kontrolle des gerichtlich eingesetzten Nachlassverwalters Ernst Haug. Ob Unicef die Kunstsammlung des verstorbenen Mäzens Rau jemals komplett besitzen kann, scheint nach FR-Informationen juristisch noch höchst unklar. Im schlimmsten Fall bekomme Unicef zwar irgendwann den Erbschein, erhalte damit aber nur einen Berg von Schulden, warnen Experten und berufen sich auf weitreichende Ansprüche von Raus Stiftungen in der Schweiz.

"Unicef bekommt zwar den Nachlass", sagt der ehemalige Beistand von Raus Drittweltstiftung, Dieter Hug, "aber was der Nachlass ist, ist überhaupt nicht geklärt." Weil in all den Jahren niemand festgelegt habe, welche Kunstwerke das Erbe überhaupt umfasst, könnte der Streit um die Sammlung nun erst richtig entbrennen. "Es wird wahrscheinlich bis zum bitteren Ende gekämpft werden", prognostiziert Gerichtssprecher Hornstein. Vor allem die Rau-Stiftung in der Schweiz, die nach dem ursprünglichen Willen des Sammlers alle Kunstwerke erhalten sollte, ist jetzt am Zug. "Unsere Stiftung wird mit Sicherheit Ansprüche geltend machen", sagte der Präsident der Rau-Stiftung, Bruno Lang, der FR. Es gehe nur darum, "in welchem Umfang wir Eigentum geltend machen". Die Stiftung prüfe auch, ob sie jetzt sogar Anspruch auf die komplette Kunstsammlung erheben müsse, weil der Mäzen sie seinen Stiftungen geschenkt hatte. "Unicef bekäme dann nur das Bankkonto von Rau - wahrscheinlich mit Schulden, weil die Prozesskosten das Guthaben mittlerweile aufgebraucht haben", sagt Dieter Hug.

Das Kinderhilfswerk, das bereits 1,7 Millionen Euro in den Fall investiert hat, hält das für unrealistisch. "Auch für den Fall, dass andere Ansprüche erfüllt werden müssen, wird durch das Erbe das Vermögen der Unicef-Stiftung deutlich wachsen", teilt Unicef mit. Mit dem Geld werde man Kindern helfen. Unicef hofft auf einen Vergleich. Derzeit laufen hinter den Kulissen Verhandlungen mit den Prozessgegnern. Doch ob ein Vergleich klappt, ist ebenfalls fraglich: Nach Schweizer Recht könnte sich der Vorstand der Rau-Stiftung der Untreue schuldig machen, wenn er seine Ansprüche auf die Kunstsammlung aufgibt.

Autor:  MATTHIAS THIEME
Datum:  19 | 9 | 2008
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