Im Streit um die Kunstsammlung Rau hat Unicef nach eigenen Angaben bislang 1,7 Millionen Euro Spendengeld für das Gerichtsverfahren, die Lagerung und die Ausstellung der Bilder ausgegeben. Die Kosten seien in den Jahren 2000 bis 2007 entstanden, teilte das Kinderhilfswerk auf Anfrage der FR mit. Allein die Versicherung der Kunstwerke habe Kosten von 500.000 Euro verursacht.
Seit dem mysteriösen Tod des Multimillionärs, Arztes und Kunstsammlers Gustav Rau im Jahr 2002 prozessiert Unicef Deutschland vor dem Konstanzer Landgericht gegen Schweizer Stiftungen und Privatpersonen um das 600-Millionen-Euro-Erbe. Es bestehe kein Zweifel daran, dass Unicef Erbschaftsansprüche auf das Vermögen von Gustav Rau habe, erklärte das Kinderhilfswerk der FR. Sämtliche Unicef vorliegenden Dokumente sprächen für eine solche Anspruchsberechtigung. Würde das Kinderhilfswerk die Rechtsansprüche nicht weiter verfolgen, wäre dies rechtswidrig, sagte Unicef.
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"Die zu erwartenden Einnahmen für Unicef werden die entstandenen oder entstehenden Aufwendungen um ein Vielfaches übersteigen", ist sich die Organisation sicher. Das Nachlassgericht habe die Erteilung des Erbscheins gegenüber Unicef bereits angekündigt. Sollte der Fall eintreten, dass Unicef den Erbschein nicht erhält, müssten die in diesem Fall Erbberechtigten den größten Teil der entstandenen Kosten wie etwa die Versicherung und Lagerung der Bilder erstatten. Die Stiftung des Kinderhilfswerks müsste aber die Verfahrenskosten finanzieren.
Ob in dem Rechtsstreit schon das letzte Wort gesprochen ist, ist allerdings fraglich: Nach FR-Informationen gibt es ein neues Gutachten, das die Klärung des Falles vorantreiben soll. Das 260-seitige Papier, das der FR vorliegt, soll klären, zu welchem Zeitpunkt Gustav Rau noch geschäftsfähig war, der zahlreiche widersprüchliche Testamente aufsetzte.
Laut Gutachten des Psychiaters Clemens Cording könne bei Gustav Rau lediglich eine "Geistesschwäche", nicht aber eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit nachgewiesen werden. Als Rau sein Testament zu Gunsten von Unicef änderte - am 26.Oktober 1999 - sei seine Fähigkeit zur Willensbestimmung nicht aufgehoben gewesen. Es gebe "keine Anhaltspunkte" für eine Geschäftsunfähigkeit des Mannes an dem Tag.
Was Rau tatsächlich verfügt hat, wenn er damals geschäftsfähig war, scheint dennoch klärungsbedürftig: Im Erbvertrag, der der FR vorliegt, wird nur eine Summe von drei Millionen Mark genannt, die Rau Unicef vermachen will. Das Kinderhilfswerk beansprucht aber die komplette Sammlung im Wert von 600 Millionen Euro. Aufgrund der letztwilligen Verfügungen gehe man davon aus, dass nach Abschluss des Verfahrens "auch dieses Vermögen in den Besitz der Unicef Stiftung übergeht", so das Kinderhilfswerk.