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Spielbank Wiesbaden: Big Brother am Roulettetisch

Wieder einmal hat die Spielbank Wiesbaden gegen das Arbeitsrecht verstoßen. Das Landesarbeitsgericht untersagt jetzt die Videoüberwachung der Croupiers.

Roulettekugel in der Spielbank
Roulettekugel in der Spielbank
Foto: dpa

Und wieder tritt die Spielbank Wiesbaden die Rechte ihrer Angestellten mit Füßen. So urteilte das Landesarbeitsgericht jetzt, dass die vor drei Jahren gegen den Willen des Betriebsrats durchgeboxte Videoüberwachung an allen Roulettetischen und Spielsälen ein „schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer“ sei. Damit gaben die Richter dem Betriebsrat recht, der gegen die zahlreichen Kameras geklagt hatte.

Die elektronische Überwachung und das Speichern der verdachtsunabhängigen Aufzeichnungen von sieben Tagen ist nach Auffassung der Frankfurter Richter unverhältnismäßig, weil genügend Aufsichtspersonal wie Saalchefs und Tischchefs sowie Glücksspieler die mit den Jetons hantierenden Croupiers kontrollierten, so die Richter. Die drehbaren und mit Zoom-Technik ausgestatteten Kameras würden einen ständigen und unzumutbaren Überwachungsdruck ausüben.

Die Geschäftsführung der Spielbank hat nun das Bundesarbeitsgericht in Erfurt angerufen. Die elektronische Überwachung sei nötig, damit das „ungezählte und ungebuchte Geld und Jetons mit einem Volumen von rund 1,7 Millionen Euro täglich nicht in unbefugte Hände gelangt“.

Doch damit nicht genug: Jetzt hat die Spielbank einem weiblichen Croupier fristlos gekündigt. Weil die 29-Jährige – übrigens ein Betriebsratsmitglied – einen 100-Euro-Jeton gestohlen haben soll. Die Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Zwar gibt es eine Augenzeugin, doch die Geschäftsführung stützt sich auch auf Videoaufzeichnungen. Am Donnerstag (29. Juli, 9.45 Uhr) befasst sich das Wiesbadener Arbeitsgericht mit dem Fall.

Prozess wegen Diebstahls

Für den Betriebsrat steht fest: Die Spielbank-Geschäftsführung versuche mit dieser fristlosen Kündigung im Nachhinein ihre übertriebene und unzulässige Videoüberwachung zu rechtfertigen.

Im Juni soll die 29-Jährige, die seit über zehn Jahren als Croupier im Casino arbeitet, heimlich einen dunkelblauen 100-Euro-Jeton in ihre Westentasche gesteckt haben. Eine Service-Aushilfe will das beobachtet haben und informierte die Geschäftsführung.

Der Betriebsrat hat es abgelehnt, sich die rechtswidrig zustande gekommenen Videoaufzeichnungen anzuschauen. Da die Augenzeugin zu einem verabredeten Gespräch mit den Arbeitnehmervertretern ohne Angabe eines Grundes nicht erschienen sei, hat der Betriebsrat der fristlosen Kündigung nicht zugestimmt.

Nach Angaben der Geschäftsführung ist auf den Filmmaterial zwar ein auffälliges Abwinkeln zweier Finger der linken Hand der 29-Jährigen zu erkennen, der entscheidende Moment des Jeton-Einsteckens aber nicht.

Autor:  Gaby Buschlinger
Datum:  28 | 7 | 2010
Kommentare:  2
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