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Drohung auf Facebook: 18-Jähriger kündigt Revolution an

Nachdem ein Schüler auf Facebook eine "Revolution" angekündigt hat, wird er von der Polizei festgenommen. Seine Motive sind noch unklar, genau wie die Frage, ob er die Kosten des Polizeieinsatzes selbst tragen muss.

Nachdem er auf Facebook eine Revolution angedroht hat, wurde ein 18-jähriger Schüler festgenommen.
Nachdem er auf Facebook eine "Revolution" angedroht hat, wurde ein 18-jähriger Schüler festgenommen.
Foto: dpa

Es war kurz vor 13 Uhr gestern, als die Beamten einen Schüler der Albrecht-Dürer-Schule festnahmen. Der 18-Jährige hatte, so die Polizei, über das soziale Netzwerk Facebook angekündigt, eine Revolution machen zu wollen. Ein Schüler bekam dies mit und wandte sich an seinen Klassenlehrer.

Die Schulleitung informierte daraufhin die Polizei, die mit mehreren Dutzend Einsatzkräften schließlich nach dem Schüler fahndeten. In der Nähe des Schulgeländes in der Lahnstraße griffen die Beamten den Jungen schließlich auf. Er wurde in Gewahrsam genommen und verhört. Über seine Motive, eine solche Drohung zu veröffentlichen, ist bislang noch nichts bekannt. Laut Polizei habe der 18-Jährige Probleme in der Schule, zu der er erst vor kurzem gewechselt sei. Was für Probleme, das ließ der Sprecher offen. Der 18-Jährige solle nicht kriminalisiert werden.

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Bis gestern Nachmittag waren geschulte Polizeibeamte in der Schule, die mit den verängstigten und verunsicherten Schülern sprachen. Diese wurden anschließend nach Hause geschickt. Die Eltern wurden informiert. Ein Schulpsychologe wird in den kommenden Tagen das Gespräch mit den Schülern suchen. Die Schulleitung wollte sich zu dem Vorfall nicht äußern und verwies auf die Polizei. Mittlerweile stellte sich heraus: der Schüler war bewaffnet.

Strafrechtliche Konsequenzen sind noch unklar

Dieser Einsatz an einer Wiesbadener Schule ist der erste in diesem Jahr. Laut Polizei aber kommen solche Vorfälle in Schulen nicht selten vor. „Es geht von Drohungen über Farbschmierereien – wir nehmen alles sehr ernst“, sagte der Sprecher.

Welche strafrechtlichen Konsequenzen dieser Fall für den Jungen hat, ist noch nicht klar. Von einer Ermahnung bis hin zu einer Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren reicht der Strafrahmen. „Bei Letzterem müssten jedoch schädliche Neigungen vorliegen“, sagte Hartmut Ferse, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiesbaden auf Nachfrage der FR. Jeder Fall werde individuell betrachtet.

Unklar ist bislang auch, ob die Kosten des Polizeieinsatzes nicht dem Schüler auferlegt werden.

Autor:  Ute Fiedler
Datum:  26 | 1 | 2012
Kommentare:  11
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