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Gefährliche Körperverletzung: Kein Verfahren gegen prügelnden Nazi

Zwei Jahre braucht das Wiesbadener Amtsgericht, um sich mit einer Gewalttat von NPD-Funktionär Mario Matthes zu befassen - und stellt das Verfahren dann ein. Von Mario Thurnes

Bei einer NPD-Demonstration schlägt Mario Matthes einen Gegendemonstranten.
Bei einer NPD-Demonstration schlägt Mario Matthes einen Gegendemonstranten.
Foto: ddp

Das Amtsgericht Wiesbaden hat ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den vorbestraften Rechtsextremen Mario Matthes eingestellt. Der NPD-Kader kam mit der Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz davon. Das Verfahren zog sich zwei Jahre hin. Matthes geriet im Mai 2007 auf einer NPD-Kundgebung mit einem Gegendemonstranten in Streit. Er schlug ihm dabei einen Zahn aus.

Der Hauptverhandlungstermin war am 5. Mai dieses Jahres. Das Gericht sprach kein Urteil. Matthes verpflichtete sich, dem Opfer 900 Euro Schmerzensgeld und 820 Euro Schadensersatz zu zahlen, teilte das Gericht mit. Das Opfer habe das Doppelte gefordert, sei aber mitschuldig gewesen.

Derzeit ist das Verfahren laut Gericht vorläufig eingestellt, solange, bis Mathes seine Schuld bezahlt hat. Der Verzicht auf ein Urteil ist nach Angaben des Gerichts möglich, weil es sich um ein so genanntes "Adhäsionsverfahren" gehandelt habe. Das heißt: Eine Forderung des Zivilrechts, hier nach Schmerzensgeld, war mit einem strafrechtlichen Verfahren verbunden.

Der Richter hätte, so ein Sprecher des Gerichts, auf ein Urteil bestehen können, wenn er ein entsprechendes öffentliches Interesse gesehen hätte.

Das Bildungswerk Anna Seghers schätzt Matthes als einen "führenden Neo-Nazi Hessens" ein. Er sei Organisationsleiter für alle Aufmärsche der Region.

Vorbestrafter Schläger

Weil er auf dem Campus der Mainzer Universität einen Kommilitonen niedergeschlagen hat, verurteilte das Mainzer Amtsgericht Matthes im August 2008 zu elf Monaten auf Bewährung. Das Pikante: Das Mainzer Gericht urteilte schneller als das Wiesbadener, obwohl Matthes die Tat in Mainz später begangen hat: im Januar 2008.

Die Antifa kritisiert daher das Wiesbadener Amtsgericht: "Es stellt sich die Frage, wie stark Schläger wie Matthes von der hessischen Justiz beeindruckt sind, wenn nach einem Übergriff erst zwei Jahre lang nichts geschieht und das Verfahren dann im Sande verläuft", sagt Antifa-Sprecher Dennis Krickel. Nach Angaben des Wiesbadener Amtsgerichtes würde der ältere Fall nicht in ein Urteil miteinbezogen werden, wenn Matthes wieder prügelt. Die Mainzer Vorstrafe hingegen würde berücksichtigt.

Autor:  Mario Thurnes
Datum:  25 | 6 | 2009
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