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Kein Einfluss auf Vorstand

Gericht bestätigt Oberbürgermeister Müller

Wenn eine Stadt sich an einer Aktiengesellschaft beteiligt, wie Wiesbaden an der Kraftwerken Mainz-Wiesbaden AG (KMW), dann kann das Parlament dem Vorstand keine Weisung erteilten. Damit bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel ein Urteil der ersten Instanz, teilte Oberbürgermeister Helmut Müller (CDU) am Dienstag mit.

Im Oktober 2008 hatte das Stadtparlament mehrheitlich und zum wiederholten Male den Baustopp für das damals geplante und heftig umstrittene Kohlekraftwerk beschlossen. OB Müller, damals wie heute Aufsichtsratsvorsitzender der KMW, sollte deshalb eine Hauptversammlung des Vorstands von Eswe-Versorgung, die zur Hälfte an der KMW beteiligt sind, einberufen und dieses Gremium alle Planungen stoppen lassen.

Doch Müller legte Widerspruch ein. Nicht in erster Linie aus inhaltlichen Gründen, wie er sagte, sondern weil ihn das Aktienrecht dazu zwinge. Stadtverordnete seien nicht befugt, Mitgliedern von Aufsichtsräten oder einem Vorstand Vorgaben zu machen. Den Baustopp-Beschluss des Parlaments hielt Müller daher für rechtswidrig. Die Opposition hielt dagegen, dass der Rathauschef die Interessen der Stadt zu vertreten habe und sich Beschlüssen nicht widersetzen dürfe.

OB Müller hat diesen Dauer-Streit über seine Doppelfunktion nun ein für alle Mal juristisch klären lassen. Laut VGH sind Aufsichtsräte auch dann weisungsfrei, wenn die Gesellschaft mehrheitlich einer Stadt gehöre.

Einem GmbH-Geschäftsführer kann die Stadtpolitik hingegen Anweisungen geben. (byb.)

Datum:  22 | 2 | 2012
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