Die Lehrer sind nicht einverstanden. Die Inklusion von behinderten Schülern an den Regelschulen kommt nach Ansicht des Lehrer-Gesamtpersonalrats für Wiesbaden und den Rheingau-Taunus-Kreis nicht voran, läuft sogar zum Teil in die falsche Richtung.
Die Inklusion sei zwar gesetzlich festgeschrieben und werde vielfach angepriesen, heißt es aus dem Personalrat, doch die aktuellen Entwicklungen gäben zu denken. Entsprechend kommentiert der Personalrat in zwei Offenen Briefen an Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) und Schuldezernentin Rose-Lore Scholz (CDU) die Umstrukturierung der Förderschul-Landschaft und den Entwurf für eine Verordnung zur Inklusion überaus kritisch.
Ressourcen reichen nicht
Henzler solle den Entwurf für eine „Verordnung zum Thema sonderpädagogische Förderung von Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen“ schleunigst zurückziehen, fordern die Lehrer. „Wir möchten alle Kinder an unseren Schulen willkommen heißen“, schreibt der Gesamtpersonalrat. Mit den vorgesehenen Ressourcen für die inklusive Bildung sei das aber unmöglich. Die Lehrer fordern unter anderem, dass die Inklusionsklassen deutlich kleiner sein müssten als geplant, dass solche Klassen sämtlich doppelt besetzt werden müssen und dass wie bisher höchstens drei Kinder mit Förderbedarf gleichzeitig in einer Klasse sein sollen.
Darüber hinaus kritisieren die Lehrer den sogenannten Ressourcenvorbehalt im Entwurf. Der Vorbehalt besagt im Grunde, dass die Inklusion jeweils nur so stark ausgeweitet wird, wie Geld dafür zur Verfügung steht. So laufe der Elternwillen bei der Schulwahl ins Leere, findet der Personalrat.
Das Staatliche Schulamt kommt nicht besser weg. Das Amt reduziert auf Weisung aus dem Kultusministerium die Zahl der Beratungs- und Förderzentren (BFZ) für Schüler mit Förderbedarf. Bei der Neuverteilung, durch die die August-Hermann-Francke-Schule ihren Status als BFZ verliere, gehe das Schulamt noch dazu intransparent vor, kritisiert der Personalrat. Die Schulen seien vor vollendete Tatsachen gestellt worden. „Der Aufbau einer sonderpädagogischen Grundversorgung an Regelschulen vor Ort rückt mit dieser geplanten Zentralisierung in weite Ferne“, urteilt der Personalrat.
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