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Künstlerviertel: Gericht bestätigt Baustopp

Nachdem sie den Bebauungsplan für das Künstlerviertel gekippt haben, verpassen die obersten Verwaltungsrichter Hessens der Stadt Wiesbaden die nächste Ohrfeige. Von Gaby Buschlinger

Im Künstlerviertel darf nicht weitergebaut werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel jetzt bestätigt.
Im Künstlerviertel darf nicht weitergebaut werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel jetzt bestätigt.
Foto: FR/Müller

Und gleich die zweite schallende Ohrfeige für die Stadt: Nachdem der Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Donnerstag den Bebauungsplan für das Künstlerviertel für unwirksam erklärt hat, haben die obersten Verwaltungsrichter Hessens am Freitag noch nachgelegt: Auch der vom Wiesbadener Verwaltungsgericht im Juli verhängte Baustopp für die 16 Reihenhäuser in unmittelbarer Nähe der Holzhandlung Blum bleibt bestehen.

Die Richter zerrissen alle Argumente der Stadt in der Luft und warfen ihr sogar "Etikettenschwindel" vor. Außerdem fehle eine "rechtmäßige Bauleitplanung". Der VGH-Beschluss ist unanfechtbar.

Die Stadt habe das Künstlerviertel zwar als Mischgebiet, in dem Wohnen und Gewerbe erlaubt sind, festgelegt. Aber, so die VGH-Richter des 4. Senats, tatsächlich habe die Stadt im Künstlerviertel gar kein echtes Mischgebiet angestrebt, "sondern ein reines Wohngebiet". Das sei ein "unzulässiger Etikettenschwindel".

Prägend für die Umgebung des Baugrundstücks der 16 Reihenhäuser sei der alteingesessene Holzhändler mit seinem 6000 Quadratmeter großen Betriebsgelände. Somit fügten sich die Wohnhäuser nicht in die Umgebung ein. Zudem verletze eine Wohnnutzung den Gebietserhaltungsanspruch des Holzhändlers.

Wut und Angst im Künstlerviertel

Bildergalerie ( 13 Bilder )

Und wenn Familien direkt neben einem Holzbetrieb wohnten, so seien Konflikte und Unruhe programmiert, hieß es. All das habe eine rechtmäßige Bauleitplanung zu berücksichtigen, die aber hier fehle.

Aktenzeichen: 4 B 2202/09

Autor:  Gaby Buschlinger
Datum:  13 | 11 | 2009
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