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Spielbank Wiesbaden: Rauswurf ohne Beweise

Die 29-jährige Croupière gilt als eine der Besten ihres Fachs. Doch die Spielbank Wiesbaden kündigt ihr fristlos - weil sie einen 100-Euro-Jeton gestohlen haben soll.

Roulettekugel in der Spielbank
Roulettekugel in der Spielbank
Foto: dpa

Im Zweifel für den Angeklagten – im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung. Im Arbeitsrecht hingegen nicht. Und das könnte für eine Croupière der Wiesbadener Spielbank zum Verhängnis werden. Das Zauberwort dafür heißt „Verdachtskündigung“. Diese gestattet einen Rauswurf ohne Schuldbeweise.

Über zehn Jahre sitzt die 29-Jährige schon an den Roulettetischen im Kurhaus und gilt als eine der Besten ihres Fachs. Doch im Juni soll sie einen 100-Euro-Jeton heimlich in ihre Westentasche gesteckt haben. Eine Aushilfe hat dies beobachtet und die Geschäftsführung informiert. Diese kündigte. Fristlos.

„Ich war total aufgelöst“, sagt die 29-Jährige. Angesichts der „ungeheuerlichen Vorwürfe“ kann sie ihre Tränen nicht mehr halten. Der Betriebsrat hat der Kündigung nicht zugestimmt. Einerseits sei die Zeugin zu einem zugesagten Gespräch nicht erschienen. Andererseits weigern sich die Arbeitnehmervertreter, eine Videoaufzeichnung anzuschauen.

Die vor drei Jahren gegen den Willen des Betriebsrats installierten Überwachungsgeräte – Spielbank-Kenner sprechen von mindestens 30 Stück – sind nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts nämlich rechtlich unzulässig. Trotzdem hängen die elektronischen Augen noch überall. Denn die Geschäftsführung hat gegen das Urteil Beschwerde eingelegt. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, ob die Revision zulässig ist, kann derweil noch Monate dauern, sagte der Arbeitsrechtler Reinhard Schütte, der den Betriebsrat vertritt.

Doch die Aufzeichnungen und deren Verwendbarkeit interessierten die Arbeitsrichterin beim Gütetermin am Donnerstag nicht. Schließlich gebe es ja eine Augenzeugin. Diese hat laut Spielbank-Leitung zwar nicht das Einstecken des Jetons gesehen, aber ein „seltsames Hantieren“ und zwei abgewinkelte Finger an der linken Hand beim Chipsortieren.

Für die Spielbank-Leitung reichen diese Beobachtungen: Damit sei „das Vertrauensverhältnis irreparabel zerstört“, und dies wiederum rechtfertigt eine Verdachtskündigung, bedauert Anwalt Schütte. Beweise bedürfe es nicht. „Das öffnet Denunzianten ja Tür und Tor“, knurrte ein Kollege der Geschassten empört.

Einigen konnten sich die Parteien nicht: Die Casino-Leitung besteht auf Entlassung, die 29-Jährige auf Weiterbeschäftigung.

Bis 19. Oktober soll die Spielbank-Chefetage nun Vorschläge für einen Vergleich machen.

Für den Betriebsrat steht indes fest, dass die 29-Jährige ein „Bauernopfer“ ist: Mit diesem Rauswurf versuche die Geschäftsführung ihre übertriebene und unzulässige Videoüberwachung im Nachhinein zu rechtfertigen. Die sehe in beinahe jedem Croupier einen „potenziellen Dieb“, weil die täglich mit rund 1,7 Millionen Euro in Plastikgeld hantierten.

Autor:  Gaby Buschlinger
Datum:  29 | 7 | 2010
Kommentare:  2
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