Gegen den Beschluss einer Mehrheit der SPD-Stadtverordneten, Veit Wilhelmy (44) aus der Fraktion auszuschließen, liegt beim Verwaltungsgericht eine Klage. Jens Joachim Jung, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hat sie eigenen Angaben zufolge gestern im Namen Wilhelmys eingereicht.
Der Ausschluss aus der Fraktion ist laut Jung "aus mehreren Gründen rechtswidrig". Zum einen hätten die Stadtverordneten geheim und nicht offen abgestimmt, wie dies die Geschäftsordnung vorsehe. Zudem sei Wilhelmys Anspruch auf "rechtliches Gehör verletzt worden". Die schriftliche Begründung für einen Ausschluss sei Wilhelmy erst am Tag der Fraktionssitzung zugegangen, sodass er sich auf das Ausschlussverfahren "nicht in erforderlichem Maß" habe vorbereiten können. Auch inhaltlich ist nach Ansicht des Juristen der Fraktionsausschluss "rechtswidrig".
Veit Wilhelmy ist beruflich als Geschäftsführer der Industriegewerkschaft Bau tätig und ehrenamtlich Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD Wiesbaden / Rheingau-Taunus.
Kritik an Hartz-IV-Praxis
Wiederholt kritisierte er öffentlich die Hartz-IV-Praxis und den Einsatz von Ein-Euro-Jobbern und damit indirekt auch Parteikollegen - zunächst Sozialdezernent Wolfgang Hessenauer, dann dessen Nachfolger, den Parteivorsitzenden Arno Goßmann.
Sein Mandant habe sich aber "zu keiner Zeit über irgendwelche Beschlüsse oder Leitlinien der Fraktion hinweggesetzt", heißt es in Jungs Stellungnahme. Der Ausschluss sei "unverhältnismäßig".
Dem Rauswurf aus der Fraktion war die Abberufung Wilhelmys aus dem Sozialausschuss vorausgegangen. Dass der Unruhestifter bei vielen Funktionären der SPD unbeliebt ist, hatte sich schon vor der Kommunalwahl dokumentiert. Per Parteitagsbeschluss wiesen ihm die Delegierten den aussichtslosen Platz 36 zu. Durch die Wahl ist er auf Platz 21 und damit auch im Parlament gelandet.
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