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Wiesbaden: Zehn Jahre Haft für Türsteher

Weil er einen US-Soldaten mit dem Messer angegriffen und schwer verletzt hat, muss ein Wiesbadener Türsteher in Haft. Das Gericht wertet die Tat als versuchten Mord. Von Michael Grabenströer

Justitia, Göttin der Gerechtigkeit.
Justitia, Göttin der Gerechtigkeit.
Foto: ddp

Das Urteil, das Richter Rolf Vogel am Mittwoch im Landgericht verkündete, fiel deutlich aus: Zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Da schlagen selbst harte Männer, wie der muskelbepackte kompakte Türsteher Afrim S. die Hände über dem kahlgeschorenen Kopf zusammen. Verzweiflung? Eine Spur von Reue? Dazu noch ein paar Tränen, die so gar nicht zum Macho-Bild des ehemaligen Türwächters des Café Flair in Wiesbaden passen wollen.

Es war im Oktober vergangenen Jahres. Zwei "deutlich angetrunkene", wie das Gericht festhielt, US-Soldaten wollten auf dem Heimweg am frühen Morgen noch Station im Flair machen. Der Chef wies sie wegen der fortgeschrittenen Stunde und der bevorstehenden Schließung ab. Die Amerikaner diskutierten ein wenig laut, ob das nicht auch Folge ihrer dunklen Hautfarbe sein könnte.

Stiche in Rippe und Bauch

Da stand Afrim noch in einer Gruppe von Rauchern - nicht als Türsteher erkennbar. "Die Amerikaner schimpften so vor sich hin", meinte das Gericht in seinem Urteil. Afrim S, damals 45 Jahre alt, trat hinzu und stach, unmotiviert, wie es schien, auf einen Amerikaner mit seinem Butterfly-Messer ein. Erst in den Oberkörper. Dort prallte der Stich an einer Rippe ab. Dann ein Stich in den Bauch. Der verletzte Darm und Bauschlagader. Der US-Soldat verlor sehr viel Blut und musste stundenlang notoperiert werden. "Es war ein Glücksfall, dass er überlebt hat", stellte Rolf Vogel fest. Der Angeklagte habe gewusst, was solche Stiche mit dem verbotenen Butterfly-Messer bewirken. Er habe heimtückisch gehandelt. Schon einmal hatte er das Messer eingesetzt - gegen seine damalige Lebensgefährtin - und hatte eine Bewährungsstrafe erhalten.

Als strafmildernd wollte das Gericht Kokainkonsum und Alkoholgenuss nicht gelten lassen. An Kokain ist der Türsteher seit 14 Jahren gewöhnt. Deshalb ordnete das Gericht auch eine Entziehung an. Ohne erfolgreiche Therapie keine vorzeitige Entlassung, lautete ein Kernsatz des Urteils.

Der Prozess erinnerte an das Verfahren gegen Afrims Bruder Eshref. Er hatte einen Amerikaner in einer Disko erschossen. Während der Verhandlung 1997 floh er aus dem Gericht.

Autor:  Michael Grabenströer
Datum:  26 | 5 | 2010
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