Schallende Ohrfeige für die Stadt Wiesbaden: Den umstrittenen Bebauungsplan "Künstlerviertel" hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Donnerstag für unwirksam erklärt. Die Planungsentscheidung sei auf "zu schmaler Tatsachenbasis" gefasst worden und fehlerhaft, begründete die Vorsitzende Richterin Inge Rudolph in Kassel zwei entsprechende Urteile.
Diese haben aber keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Baustopp im Künstlerviertel. Eine Entscheidung darüber will der VGH in den nächsten Tagen bekannt geben. Für die 16 Besitzer halbfertiger Reihenhäuser hält die Zitterpartei also noch an.
Gegen den Bebauungsplan geklagt hatten ein Holzhandelsunternehmen und der Besitzer einer Bürgersteigreinigungsfirma. Beide befürchten nachteilige Lärm- beziehungsweise Brandschutzauflagen für ihre Unternehmen, wenn die Wohnbebauung an diese heranrückt. Der Besitzer der Reinigungsfirma hatte sich zudem gegen den Bau einer fünf Meter hohen Lärmschutzwand in unmittelbarer Nähe seines Wohnhauses gewandt.
Schon im Verlauf der mündlichen Verhandlung sparte der 10. Senat nicht mit Kritik an der Stadt: Es sei "rechtlich zweifelhaft", wenn man "sehenden Auges" ein allgemeines Wohngebiet für eine Fläche festsetze, auf der ein Betrieb ansässig sei und bleibe, bemängelte die Vorsitzende. Auch, dass Brand- und Lärmschutzerfordernisse ausreichend geprüft und alternative Lösungen durchgespielt worden seien, sei nicht erkennbar.
Die Vertreter der Stadt führten ins Feld, man habe die zur Verfügung stehende Fläche optimal ausnutzen wollen. "Es herrscht großer Druck auf dem Wohnungsmarkt", betonte Stadtenwicklungsdezernent Joachim Pös (FDP). Wenn es Abwägungsfehler gebe, "müssen die geheilt werden", erklärte Pös nach der Verhandlung, als sich die Niederlage der Stadt bereits abzeichnete. Man müsse dann die Planung so auf die Beine stellen, dass sie Bestand habe. Den 16 Hausbesitzern gehöre die "ganze Aufmerksamkeit". Ob sie weiterbauen dürfen, will der VGH in einem nichtöffentlichen Verfahren "demnächst" entscheiden.
Holzhändler Karl-Ulrich Blum beklagte, die Stadt habe ihm nie ein tragfähiges Angebot für eine Betriebsverlegung gemacht. Es sei nur um Grundstücksfragen gegangen, die Verlegung seiner Gebäude habe er selbst zahlen sollen. Blum: "3000 Quadratmeter Lagerfläche - dafür hätte ich null Euro bekommen."
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Zwar hat der VGH keine Revision zugelassen. Die Stadt kann aber noch Beschwerde einlegen. (Aktenzeichen: 4 C 1789/08.N und 4 C 70/90/08.N)
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