Am neunten Tag der Veröffentlichung geheimer US-Depeschen durch Wikileaks meldete sich der Gründer der Internet-Plattform, Julian Assange, 39, um 9.30 Uhr morgens mit seinem Anwalt freiwillig bei einer Londoner Polizeidienststelle. Das Gesetz nahm seinen Lauf. Assange wurde verhaftet und am Nachmittag dem Richter vorgestellt. Der Antrag auf Kaution wurde abgelehnt, obwohl Prominente wie der Filmregisseur Ken Loach und die Milliardärstochter Jemima Khan für ihn gebürgt hatten. Julian Assange bleibt in Polizeigewahrsam. Über den Antrag der Auslieferung nach Schweden wird am 14. Dezember entschieden.
Angeklagt ist Assange, ein gebürtiger Australier, nicht des Geheimnisverrats oder Datendiebstahls im Zusammenhang mit seinen hoch umstrittenen Wikileaks-Aktivitäten; zu verantworten hat er sich vielmehr für vermeintliche in Schweden begangene Sexualstraftaten. Gegen seine drohende Auslieferung nach Schweden wird Assange mit allen Mitteln vorzugehen versuchen.
Der Magistrates Court in Westminister, vor dem sich am Dienstag Hunderte von Journalisten aus aller Welt versammelten, erklärte einen europäischen Haftbefehl für gültig, der am Vorabend bei der Serious Organised Crime Agency (Soca) eingegangen war, einer Kriminalbehörde, die beim britischen Innenministerium angesiedelt ist.
Dieser europäische Haftbefehl hatte zuvor ein aberwitziges juristisches Verwirrspiel ausgelöst: Eine erste Fassung, am 19. November ausgestellt, sah Scotland Yard, das nach Angaben von Asssanges Anwälten über dessen Aufenthalt und Kontaktadresse in Großbritannien unterrichtet war, wegen eines Formfehlers nicht als bindend an. Interpol hingegen setzte den Wikileaks-Gründer auf Bitten der schwedischen Behörden umgehend mit einer so genannten Red Notice auf die Fahndungsliste, wo er sich in Gesellschaft von russischen Gangstern und mexikanischen Drogenbossen befand.
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Assange bestreitet die Sexualvorwürfe. Die Wikileaks-Leute vermuten dahinter eine Diffamierungskampagne. Mark Stephens, Assanges Londoner Rechtsanwalt, sprach in den Tagen vor dem Gerichtstermin von einem „politischen Manöver“.
Assanges Rechtsteam will den Transfer nach Schweden auch deshalb dringend unterbinden, weil die Skandinavier einen Auslieferungsvertrag mit den USA unterhalten. Nach Meinung der Vereinigten Staaten wurden durch die Wikileaks-Veröffentlichung der Kriegsunterlagen aus dem im Irak und Afghanistan nicht nur US-Bürger gefährdet; durch die jüngste Offenlegung diplomatischer Depeschen fühlt sich das Land bloßgestellt. Die Rechtsgrundlage für eine Anklage gegen Assange in den USA wird bereits geprüft. US-Verteidigungsminister Robert Gates kommentierte die Verhaftung Assanges knapp: „Das klingt nach einer guten Nachricht.“
Vergewaltigung, Nötigung, sexuelle Belästigung: Die Vorwürfe, die in Schweden gegen Assange erhoben werden, sind so schwer, dass er bei einem Schuldspruch eine Freiheitsstrafe von zwischen zwei und sechs Jahren Gefängnis riskieren würde. Allerdings steht noch lange nicht fest, ob es überhaupt je zu einer Anklage und einem Prozess kommen wird. Zunächst ließ Staatsanwältin Marianne Ny nur nach dem Wikileaks-Kopf fahnden, um ihn zu verhören. Was für diesen und seinen Anwalt völlig überflüssig ist: Assange sei bereit gewesen auszusagen, ehe er Schweden im Sommer verließ, sagt sein schwedischer Verteidiger Björn Hurtig, und würde sich auch jetzt jederzeit einem Telefon- oder Videoverhör stellen. Doch Ny verweist auf schwedische Vorschriften, die eine Überstellung angeblich notwendig machen.
Über den Tatbestand wird in schwedischen Medien viel spekuliert, viel von den kursierenden Gerüchten stammt bewusst von den streitenden Parteien, um die Öffentlichkeit zu beeinflussen. Feststehen dürfte, dass es sich um zwei Fälle handelt, in denen ursprünglich freiwilliger Sex im Streit endete, dass Assange keine Gewalt anwandte, dass seine beiden Partnerinnen sich anschließend aber ausgenützt fühlten.
Bei den Vorfällen vom August soll es um Sex ohne Kondom und erzwungenen Sex gehen. Zur Polizei sollen beide Frauen erst gegangen sein, als sie später miteinander telefonierten und jeweils von den Erfahrungen der anderen hörten. In Schweden kann auch schon die Androhung sexueller Handlungen als Vergewaltigungsdelikt gewertet werden.
Das Wiener Abkommen regelt die diplomatischen Beziehungen, die der jüngste WikiLeaks-Coup durcheinander gewirbelt hat.