Wikileaks ist unauslöschlich: Mehr als 200 Privatpersonen, darunter einige aus Deutschland, sind der Enthüllungsplattform zur Seite gesprungen und haben die Seite kopiert. Die sogenannten Mirror-Seiten sorgen dafür, dass die Diplomaten-Depeschen weiterhin im Netz kursieren, auch wenn namhafte US-Unternehmen ihre Unterstützung für Wikileaks aus verschiedenen Gründen gestoppt haben.
Amazon stellt seine Server nicht mehr zur Verfügung, Paypal lässt keine Spenden an Wikileaks mehr zu und der DNS-Provider Everydns.net hat die Domain wikileaks.org vom Netz genommen. Unter http://213.251.145.96 ist die Seite aber noch erreichbar. Dennoch bittet Wikileaks darum, kopiert zu werden und hat unter wikileaks.ch eine Anleitung für die Betreiber von Servern veröffentlicht, wie ein solcher Mirror anzulegen ist. Geübte Anwender schaffen das innerhalb weniger Minuten. Sie müssen allerdings ein Pflichtfeld ankreuzen, neben dem steht: „Ich weiß, dass es gefährlich sein kann, wenn ich einen solchen Zugang zur Verfügung stelle und erkläre hiermit, dass ich dieses Risiko eingehen will.“ Doch wie groß ist die Gefahr, ins Visier der Behörden zu geraten?
Veröffentlichung selbst ist nicht strafbar
Grundsätzlich haften die Betreiber von Internetseiten für die Inhalte ihrer Angebote. Im Falle von Wikileaks also für mögliche – auch zivilrechtliche – Folgen der Veröffentlichung der teils geheimen Depeschen. Die eigentliche Veröffentlichung hingegen ist nicht strafbar, da der Straftatbestand des Geheimnisverrats sich lediglich gegen Amtspersonen richten kann, die von Amts wegen mit den Papieren zu tun haben.
Die Wau-Holland-Stiftung ist nach eigenen Angaben Haupteinnahme-quelle von Wikileaks. Die Plattform hat die Stiftung ihrem Vorsitzenden Winfried Motzkus zufolge um Unterstützung beim Spendensammeln gebeten.
Benannt ist sie nach dem 2001 verstorbenen Aktivisten Herwart Holland-Moritz, Mitbegründer des Chaos Computer Clubs und einst unter dem Pseudonym Wau Holland bekannt.
Gegründet wurde sie 2003. Seit 2004 ist sie als gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Guxhagen anerkannt, die für Informationsfreiheit eintritt. Als Anschrift ist auf der Internetseite ein Berliner Postfach angegeben.
Seit Oktober 2009 sind Motzkus zufolge rund 800000 Euro Spenden bei der Stiftung eingegangen. Bisher habe Wikileaks etwa 200000 US-Dollar pro Jahr gebraucht, künftig würden sich die Kosten auf 300000 US-Dollar belaufen.
Der Bezahldienst Paypal hatte das Konto „wegen Verletzungen der Nutzungsbedingungen“ gesperrt. Motzkus zufolge ist aber nur ein kleiner Spendenteil auf Paypal-Konten eingefroren. Spenden seien weiter möglich, das Spenden sei aber teurer geworden.
Spenden an Wikileaks seien besonders hoch, wenn Wikileaks durch Veröffentlichungen auf sich aufmerksam mache, etwa zum Irak-Krieg, zu Afghanistan oder zu Dossiers von US-Diplomaten.
Zahlen wolle die Stiftung Ende Dezember veröffentlichen. (greg/dpa)
Alle Texte, Fotostrecken und Videos zur spektakulären Veröffentlichung vertraulicher Dokumente aus dem Auswärtigen Amt der USA finden Sie im FR-Spezial zum Thema.
Das deutsche Strafrecht kennt überdies die Beihilfe zum Geheimnisverrat für jene, die Amtsträger dabei unterstützen, vertrauliche oder geheime Dokumente zu veröffentlichen. Mit diesem Vorwurf sind Staatsanwälte in der Vergangenheit verschiedentlich auch gegen Journalisten vorgegangen, um die Veröffentlichung geheimer Papiere zu unterbinden oder nachträglich zu ahnden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat im Sommer einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Journalisten vor solcher Verfolgung schützt. Für Blogger und andere Privatpersonen gilt das nicht.
Das Wiener Abkommen regelt die diplomatischen Beziehungen, die der jüngste WikiLeaks-Coup durcheinander gewirbelt hat.