Schnee und Eis behindern auch an Heiligabend den Verkehr. Egal ob Zug, Flugzeug oder Auto - Reisende müssen überall mit Problemen rechnen. Vereiste Oberleitungen haben Züge zwischen Hannover und Berlin gestoppt.
Vereiste Oberleitungen behindern den Reiseverkehr an Heilig Abend bei der Bahn. Foto: dpa
Berlin –
Massive Schneefälle und Eisregen haben an Heiligabend vor allem im Westen und Norden der Republik für massive Störungen im Bahn- und Flugverkehr gesorgt. Am Düsseldorfer Flughafen können seit elf Uhr zwar wieder Flugzeuge starten, der Flugbetrieb erfolgte aber nur über eine Start- und Landebahn, wie ein Flughafensprecher am Freitag mitteilte. Daher müssen Passagiere auch im Laufe des Tages mit Flugausfällen und Verspätungen rechnen. Am Morgen wurden etwa 65 der insgesamt 335 geplanten Starts und Landungen gestrichen, zum Teil auch wegen der Wetterverhältnisse an anderen Flughäfen. In Frankfurt verlief ebenso wie in Berlin und Hamburg der Flugbetrieb zunächst weitgehend normal, wie eine Lufthansa-Sprecherin sagte.
Bei der Bahn kam es durch vereiste Oberleitungen, Schneeverwehungen und umgestürzte Bäume zu massiven Störungen im Fern- und Regionalverkehr. Die Strecke zwischen Berlin und Hannover war in der Nacht zu Heiligabend nach Eisregen gesperrt, rund 725 Fahrgäste saßen in einem IC- und vier ICE-Zügen mehrere Stunden auf freier Strecke fest. In allen Zügen funktionierten nach Angaben der Bahn Strom und Heizung, die Fahrgäste wurden mit Speisen und Getränken versorgt. Aufgrund der extrem vereisten Straßen entschied die Bahn, die Fahrgäste nicht zu evakuieren. Die fünf stehenden Züge konnten am frühen Morgen aus eigener Kraft oder mithilfe von Schlepploks ihre Fahrt fortsetzen. Die Bahn erstattete den betroffenen Passagieren die Fahrtkosten und bot darüber hinaus eine zusätzliche Kulanzzahlung von 250 Euro an. Die Sperrung der Strecke Braunschweig-Magdeburg, die ebenfalls von Eisregen betroffen war, bestand am Freitag zunächst weiter.
In einem Zug auf der Strecke Hannover-Berlin hat ein Fahrgast am Freitagvormittag nach Angaben der Bahn einen Schwächeanfall erlitten. Zunächst war von einem Herzinfarkt ausgegangen worden. Der betroffene City-Night-Line-Zug steht derzeit noch zwischen Stendal und Hannover, wie ein Bahnsprecher sagte.
Nach starken Schneeverwehungen wurde zudem der Zugverkehr zwischen Stralsund und Prenzlau sowie zwischen Stralsund und Binz auf Rügen eingestellt. In Nordrhein-Westfalen und im Raum Hamburg sowie in Schleswig-Holstein führten starke Schneefälle zu Weichenstörungen. Wo die Züge fuhren, mussten die Reisenden zum Teil erhebliche Verspätungen hinnehmen.
Im Osten Deutschlands war die Situation hingegen entspannter. Dort meldeten die Polizeidienststellen zwar auch Eis und Schnee, aber nur örtlich gab es massive Verkehrsbehinderungen. In der Mitte und im Süden Deutschlands verlief die Nacht ruhig. Unfälle gab es selten. Und der Deutsche Wetterdienst DWD in Offenbach kündigte für den Nordwesten neue ergiebige Schneefälle an. (dpa/afp)
Diese Rechte haben Reisende
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Diese Rechte haben Reisende
Flugpassagieren steht ein finanzieller Ausgleich erst zu, wenn sich die Ankunft um mehr als drei Stunden verzögert und der Abflug mindestens ebenfalls drei Stunden Verspätung hatte.
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Wie viel Geld gibt es dann?
Bahnreisende können einen prozentualen Anteil am Ticketpreis zurückfordern. Für Flugpassagiere gibt es feste Pauschalen, die sich aus der Streckenlänge ergeben. Das kann im Flugverkehr dazu führen, dass es nach dem Kauf eines 10-Euro-Billigtickets und einer entsprechenden Verspätung eine Überweisung von 250 Euro gibt.
Mehr zu bekommen, als sie selber gezahlt haben, ist für Bahnreisende dagegen nicht möglich.
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Was zahlt die Bahn zurück?
Wer mit dem Zug 60 bis 119 Minuten zu spät am Ziel ist, kann 25 Prozent seines Fahrkartenpreises verlangen – sofern der Erstattungsbetrag bei mindestens vier Euro liegt. Bei 120 Minuten Verspätung und mehr sind es 50 Prozent des Preises für die einfache Fahrt.
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Und was zahlen Fluggesellschaften?
Das hängt von der Streckenlänge ab. Es ist also egal, ob die Verspätung drei oder 13 Stunden beträgt. Es gibt 250 Euro bei Flügen über Distanzen von weniger als 1500 Kilometern. Bei 1500 bis 3500 Kilometer sind es 400 Euro. Bei verspäteten Langstreckenflügen, die über mehr als 3500 Kilometer zurücklegen, muss die Fluggesellschaft 600 Euro pro Person bezahlen.
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Welche Rechte habe ich bei einer Flugannullierung?
Fluggäste können sich in einem solchen Fall den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurückerstatten lassen. Möchten sie ihre Reise gerne fortsetzen, haben sie Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flugtermin.
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Auf welche Unterstützungsleistungen habe ich während meiner Wartezeit am Flughafen Anspruch?
Bei jeder Verspätung oder Flugannullierung sind die Veranstalter dazu verpflichtet, den Betroffenen Getränke, Essensgutscheine, sowie die Möglichkeit zum Telefonieren zur Verfügung zu stellen. Im Einzelfall muss auch die Unterbringung in einem Hotel veranlasst werden.
Aufgepasst: Die Reiseveranstalter sind dazu erst nach zwei Stunden gesetzlich verpflichtet.
Tipp: Werfen Sie die Quittungen oder Belege über Taxifahrten oder Hotelaufenthalte nicht weg. Sie können Ihnen noch nutzen, wenn Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen wollen.
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Habe ich bei der Bahn immer Anspruch auf Ausgleichszahlungen?
Bei einem Fall „höherer Gewalt“, wie etwa einen Schneesturm, hat das Unternehmen die Verspätung nicht selbst zu verantworten. Bei einer solchen Sachlage können Unternehmen von Ausgleichszahlungen entbunden sein.
Tipp: Das Recht, Teile des Fahrpreises bei einer Verspätung von über 60 Minuten erstattet zu bekommen, gilt nicht nur für Fahrgäste der deutschen Bahn. Die Fahrgastrechte sind gesetzlich festgeschrieben und gelten für alle Eisenbahnunternehmen.
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Wie mache ich meinen Anspruch bei den Fluggesellschaften geltend?
Zunächst sind Fluggesellschaften gesetzlich dazu verpflichtet, Gäste über ihre Rechte zu informieren und ihnen mitzuteilen, wo sie sich beschweren können.
Tipp: Verlangen Sie von der Fluggesellschaft eine schriftliche Fassung der Regeln für Ausgleichs- und Unterstützerleistungen.
Aufgepasst: „Höhere Gewalt“ ist ein Argument, mit dem sich die Gesellschaften aus dieser Verpflichtung befreien können. Es sei denn...
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... der Fehler ist eindeutig der Fluggesellschaft zuzurechnen. So kann sie sich nicht auf das eisige Wetter berufen, wenn der Veranstalter nicht auf die Enteisung seiner Maschinen eingestellt hat. Hier ist die Airline nachweispflichtig. In diesem Fall hat der Passagier neben dem Betreuungs- auch Entschädigungsanspruch.
Anders sieht das allerdings aus, wenn der ganze Flughafen aufgrund von Schnee- und Eis gesperrt wird: in einem solchen Fall liegt ein Fall „höherer Gewalt“ vor.
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Seit dem 1. Januar 2010 gilt für Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln in Nordrhein-Westfalen die Mobilitätsgarantie. Diese legt für alle Bus- und Bahnreisende, ab einer Verspätung von 20 Minuten fest, dass sie einen Fernverkehrszug wie ICE, IC oder EC nutzen können. Die Kosten, die Ihnen dabei entstehen, können sie bei dem Unternehmen, das für die Verspätung verantwortlich ist, geltend machen. Leider gibt es hier einen Haken...
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... Taxirechnungen können nur geltend gemacht werden, wenn der Zug mehr als eine Stunde Verspätung hat und die Ankunft zwischen null und fünf Uhr morgens liegt.
Ausnahme: Am Abend fällt der letzte Zug nach Hause ganz aus, so dass Sie erst nach Mitternacht ans Ziel gelangen.
Aufgepasst: Die Bahn zahlt den Fahrpreis nur bis zu einer Höhe von 80 Euro.
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An wen muss ich mich wenden?
Bei Flugverspätungen direkt an die jeweilige Fluggesellschaft - und zwar innerhalb von drei Jahren.
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Bahnreisende erhalten die Antragsformulare oft bereits im Zug oder am Servicepoint des Zielbahnhofs. Am besten ist es, sich die Verspätung direkt vom Schaffner bestätigen zu lassen. Erhältlich sind die Beschwerdeformulare auch beim Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt (Tel.: 01805/20 21 78 für 14 Cent/Minute aus dem Festnetz, www.fahrgastrechte.info).
Bei einer erfolglosen Beschwerde können sich Reisende an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden (www.soep-online.de).
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Ab wann habe ich Anspruch auf Ausgleichszahlungen?
Entscheidend ist in der Regel die Verzögerung am Zielort. Bahnreisende können Geld zurückverlangen, wenn sie mindestens eine Stunde zu spät dort eintreffen und das Unternehmen die Verspätung zu verantworten hat.
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Ab wann habe ich Anspruch auf Ausgleichszahlungen?
Entscheidend ist in der Regel die Verzögerung am Zielort. Bahnreisende können Geld zurückverlangen, wenn sie mindestens eine Stunde zu spät dort eintreffen und das Unternehmen die Verspätung zu verantworten hat.
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