"Bayern mag’s heimisch“ – mit diesem Slogan warb der Fruchtsafthersteller Eckes-Granini auf Plakaten in Bayern für seine Saft-Linie „Heimische Früchte“. Für die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ein typischer Fall von Verbrauchertäuschung. Denn die Früchte stammen nicht aus Bayern, sondern aus ganz Deutschland, Österreich und Mittelamerika. Die Wettbewerbshüter reichten beim Landgericht Mainz Klage ein.
Viele Werbeversprechen und Siegel auf Lebensmittelpackungen führen die Verbraucher in die Irre. Diese Praxis hat nun auch Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner kritisiert. „Hinter Siegeln auf Produkten darf nicht nur ein Werbegag stehen, sondern es muss einen wirklichen Mehrwert geben“, sagte die CSU-Politikerin in Berlin. Viele Kunden seien bereit, für Produkte, die nach besonderen Standards hergestellt würden, auch mehr Geld zu bezahlen. Jedoch müssten Kennzeichnungen etwa für Ökolandbau, fair gehandelte Produkte oder besondere Tierschutzstandards auch verlässlich sein.
Marmelade von Schwartau Werbeslogan: "Was Sie früher liebten, können Sie jetzt neu probieren." Wahr ist: Der Hersteller verwendet laut Foodwatch nicht nur heimische, sondern auch importierte Früchte.
Der Hersteller wirbt auf der Packung mit „Regionale Herkunftsgarantie“, die Region wird jedoch nicht konkret benannt.
Säfte „Heimische Früchte“ von Eckes-Granini: Das verwendete Obst stammt nicht zwingend aus der beworbenen Region („Bayern mag’s heimisch“), sondern aus ganz Deutschland, Österreich und Mittelamerika.
Andechser-Ziegenkäse von der Molkerei Scheitz: Das Produkt wird nicht in der Region um Andechs, sondern in Österreich hergestellt.
Schwarzwaldschinken von Abraham: Die Schweine stammen unter anderem aus ganz Deutschland und Dänemark, allein das Räuchern findet ausschließlich im Schwarzwald statt.
Im Fall der Thüringer Bratwurst hingegen muss die Hälfte der Rohstoffe aus der Region stammen. Der Grund für solche Unterschiede liegt an den Richtlinien des "g.g.A."-Siegels.
Auch EU-Siegel garantieren keine vollständige regionale Herkunft: Das EU-Siegel g.g.A. (Geschützte geografische Angabe) garantiert nur, dass die Endverarbeitung in dem bezeichneten Gebiet stattfindet.
Für das Siegel g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) müssen auch die wichtigsten Rohstoffe aus der entsprechenden Region stammen.
In Deutschland gibt es in vielen Regionen geschützte Produkte.
Link zur kompletten Karte von Foodwatch
Auch gegen die Molkerei Scheitz ist beim Landgericht München eine Klage anhängig: Die Gestaltung der „Andechser“-Milch- und Käseprodukte erweckt den Eindruck, als würden sie mit Milch aus der Region um Andechs produziert. In Wahrheit werden sie aber größtenteils in Österreich hergestellt.
„Die Hersteller nutzen den Trend zu regionalen Produkten aus“, sagt Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale.
Lebensmittel aus der Region kommen bei den Verbrauchern besser an als Bio-Lebensmittel: 37 Prozent kaufen regelmäßig regionale Produkte, Bio-Produkten dagegen nur 13 Prozent, wie aus einer Studie des Lebensmittel-Multis Nestlé hervorgeht. „Regional“ stehe für Themen wie Frische, Förderung der lokalen Wirtschaft, kurze Lieferwege und das Wissen um die Herkunft der Produkte, so die Studie.
Die Verbraucherzentrale Hessen hat in der ersten Mai-Woche 50 Lebensmittel untersucht, die von großen Handelsketten in Prospekten mit einer regionalen Herkunft beworben wurden (Rewe: „Aus unserer Region – Hessen macht Appetit“, Edeka: „So schmeckt Hessen unsere Heimat“). Ihr Fazit: Die Werbung ist „höchst verwirrend“.
Bei rund 90 Prozent der Produkte war nicht zu erkennen, ob die Zutaten tatsächlich aus Hessen stammen. So wurden die Lebensmittel in jedem zweiten Fall nur in hessischen Betrieben hergestellt oder verarbeitet. „Das Ciabatta der Glockenbäckerei wird zwar in Frankfurt gebacken, woher der Weizen dafür kommt, ist offen“, sagt Verbraucherschützerin Andrea Hauff.
Auch die Verbraucherorganisation Foodwatch registriert einen Anstieg von Fällen, bei denen Hersteller oder Handel mit Regionalität werben, die ihre Produkte nicht einlösen. So wird der Begriff „Land“ – Landkuchen, Landnudeln, Landgurken – inzwischen genauso inflationär verwendet wie „Premium“. Die Aussagekraft ist gleich Null, weil die Begriffe nicht geschützt sind. Dazu kommt, dass die Produkte oft teurer sind, weil die Hersteller ausnutzen, dass die Verbraucher für die vermeintlich höhere Qualität auch bereit sind, mehr Geld auszugeben. „Regionalität vermittelt etwas Rustikales, Bäuerliches, vielleicht sogar einen leichten Bio-Anklang“, sagt eine Foodwatch-Sprecherin. „Häufig unterscheiden sich diese Produkte aber nur durch das Etikett von anderen, herkömmlichen.“
Die Verbraucherzentrale Hessen fordert einheitliche Kriterien und einen gesetzlichen Rahmen für die „Regional“-Kennzeichnung von Lebensmitteln. Der Bundesverband der Regionalbewegung setzt sich schon seit geraumer Zeit für einen gesetzlichen Schutz für tatsächlich regional produzierte Lebensmittel ein. „Anders als bei Bio gibt es den für den Begriff ,Regional’ nicht“, sagt Mitarbeiterin Nicole Weik. Für sie ist der Trend zu regionalen Lebensmitteln eine Reaktion auf die Skandale der vergangenen Jahre – von Gammelfleisch bis Dioxin. Die derzeitige Vielzahl an Herkunftszeichen sei für die Verbraucher jedoch verwirrend und wenig aussagekräftig, weil Regionalität unterschiedlich definiert werde, kritisiert Weik. So reiche manchen Herstellern die Produktion in Deutschland, um mit einer „regionalen“ Herkunft zu werben.
Ihr Verband fordert deshalb ein bundesweit einheitliches Regionalsiegel, damit Verbraucher „glaubwürdige Regionalprodukte erkennen können“.
Ein solches Siegel solle an Initiativen für Regionalvermarktung vergeben werden, die Ihre Region genau definiert haben sowie über ein externes Kriterien- und Kontrollsystem verfügen. Dieses müsse garantieren, dass die Rohstoffe aus der Region stammen und auch die Verarbeitung dort stattfindet. „Damit wäre sichergestellt, dass die Wertschöpfung wieder in die regionale Landwirtschaft fließt“, so Weik.
Die derzeitige EU-Gesetzgebung trägt aus Sicht des Bundesverbandes Regionalbewegung und von Foodwatch ihren Teil zur Verbrauchertäuschung bei. Denn das äußerst gefragte blau-gelbe „g.g.A.“-Siegel („geschützte geografische Angabe“) erfordert nur, dass eine der Produktionsstufen im Herkunftsgebiet stattfindet – die Rohstoffe müssen nicht aus der Region stammen. So erklärt sich das Schwarzwaldschinken-Phänomen, das Foodwatch-Gründer Thilo Bode in seinem Buch „Die Essensfälscher“ beschreibt: Der europäische Marktführer für Schwarzwaldschinken, die Firma Abraham, lässt diesen zwar im Schwarzwald „über Tannenholz“ räuchern und wirbt damit, der Schinken werde ausschließlich dort hergestellt. Die dafür verarbeiteten Schweine müssen jedoch keine echten „Schwarzwaldsäue“ sein, sondern stammen „unter anderem aus deutschen und dänischen Schlachtbeständen“. Hier nutzt der Hersteller die Unkenntnis der Verbraucher über den Unterschied zwischen „Herstellung“ und „Erzeugung“ aus.
Im Fall der Thüringer Bratwurst hingegen muss die Hälfte der Rohstoffe aus der Region stammen. Der Grund für solche Unterschiede liege an den Richtlinien des „g.g.A.“-Siegels, so Weik. Die Antragsteller selbst, im Regelfall eine eingetragene Schutzgemeinschaft, können festlegen, welche Spezifikationen für ihr Produkt eingehalten werden müssen. „Die Antragsteller bestimmen, ob nur ein Schritt der Produktion in der Region stattfinden muss − oder ob auch die Rohstoffe aus der Region kommen müssen. Das ist sehr undurchsichtig“, rügt Weik.
Um mehr Transparenz in den Markt zu bringen, bereiten die Verbraucherzentralen derzeit das Internetportal „Lebensmittelklarheit.de“ vor. Dort können Verbraucher Lebensmittel melden, von deren Aufmachung sie sich getäuscht fühlen. Mitte Juli soll es – nach mehreren Verzögerungen – freigeschaltet werden. Finanziert wird das Portal durch das Verbraucherministerium.
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