Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner verteidigt die Produktion von Biokraftstoff, für die auch Teile der Getreideproduktion verwendet werden. Im FR-Interview spricht sie über Biosprit, Biomasse und steigende Nahrungsmittelkosten.
Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner verteidigt im FR-Interview den umstrittenen Biokraftstoff E10.
Foto: REUTERS
Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner verteidigt im FR-Interview den umstrittenen Biokraftstoff E10.
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Auf den Feldern wird immer mehr Getreide für Biosprit angebaut. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks erklärt, in einer Tankfüllung steckten 18 Kilo Brot. Treibt E10 die Lebensmittelpreise in die Höhe?
Wer das behauptet, sollte sich die Zahlen ansehen: Die gesamte Ackerfläche in Deutschland beträgt zwölf Millionen Hektar. Nur auf rund 240000 Hektar werden Getreide und Zuckerrüben für Bioethanol angebaut, das zur Herstellung von E10 dient. Außerdem: Die Kosten, die bei der Brotherstellung auf den Rohstoff Getreide entfallen, sind gering. Löhne und Maschinen fallen da viel stärker ins Gewicht.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie kündigt an, nicht nur Brot, auch Fleisch- und Milcherzeugnisse würden teurer…
Die Lebensmittelindustrie macht es sich zu einfach, wenn sie jede Preiserhöhung mit gestiegenen Rohstoffkosten begründet. Die Kostenfaktoren sind so unterschiedlich wie die einzelnen Produkte. Entscheidend ist zum Beispiel, wie hoch der Anteil der Futtermittelkosten an den gesamten Produktionskosten ist.
Futtermittel machen den größten Kostenfaktor bei der Fleisch- und Milchproduktion aus. Und die Preise sind seit dem vergangenen Sommer um 80 Prozent angezogen…
Dennoch bleibe ich dabei: Die Preise unserer Lebensmittel werden von vielen Faktoren beeinflusst. Dazu gehört insbesondere die Frage, welche Handelsstufe man betrachtet. Nehmen wir zum Beispiel ein Rindersteak: Während der Anteil der Futtermittelkosten beim Landwirt noch rund 40 Prozent beträgt, sind es nur noch etwa 15 Prozent der Gesamtkosten, wenn das Fleisch in der Kühltheke der Metzgers angekommen ist.
Zur Person
Ilse Aigner (CSU) ist seit Oktober 2008 Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Agrarministerin verteidigt im FR-Interview die Produktion von Biosprit und Biomasse.
Trotzdem ist die Lage am Rohstoffmarkt angespannt. Die Spekulation nimmt zu. Es gibt größere Ernteausfälle und eine stetig steigende Nachfrage. Wenn nun auch noch die Biokraftstoffe eine größere Rolle spielen sollen, sind dann Preissteigerungen auf Dauer auszuschließen?
Nur 6,4 Prozent der weltweiten Getreideernte – das sind rund 144 Millionen Tonnen – fließen in die Produktion von Biokraftstoffen. Andere Faktoren haben einen stärkeren Einfluss auf die globale Preisentwicklung für Agrarrohstoffe als etwa die Nutzung von Bioethanol. Wenn wir die Energiewende wollen, müssen wir Energie-Erzeugung und Ernährung, also Tank und Teller, miteinander vereinbaren. Künftig müssen wir neue Konzepte entwickeln und zum Beispiel die Reststoffverwertung bei der Biogas- und Biokraftstoffproduktion verbessern. Dabei müssen wir Gülle, Stroh, Holz- und Grünschnitte nutzen. In Deutschland wird Bioenergie nachhaltig produziert. Die große Herausforderung ist, die Rohstoffe auch weltweit ökologisch verträglich anzubauen.
In welchem Umfang wird man Biomasse für die Stromerzeugung nutzen können?
Das wird im Rahmen der Umsetzung des Energiekonzeptes der Bundesregierung zu klären sein. Zum gesamten Bereich der erneuerbaren Energien trägt die Landwirtschaft schon jetzt 70 Prozent mit Biomasse bei. Hierfür werden in Deutschland derzeit insgesamt 650000 Hektar für den Anbau von Energiepflanzen zur Biogas-Erzeugung genutzt. Das macht insgesamt nicht mehr als 5,4 Prozent der heimischen Ackerfläche aus – und Biogas hat enorme Vorteile: Biogas ist bei entsprechenden technischen Vorrichtungen gut speicherbar und man kann es für die Zeit vorhalten, in der Solar- oder Windenergie unergiebiger sind, um eine optimale Auslastung der Netze zu gewährleisten. Außerdem lässt sich Biogas auch ins Gasnetz einspeisen.
Bioenergie ist ja nicht per se nachhaltig. Die Umwidmung von Nutzungsflächen birgt Risiken für die biologische Vielfalt, vor allem, wenn dabei Wald und Feuchtgebiete zerstört werden. Wie wollen Sie das verhindern?
Deutschland ist das erste EU-Land, das die europäische Nachhaltigkeitszertifizierung eingeführt hat. Zur Nachhaltigkeit gehört, dass zertifizierte Biomasse nicht in artenreichen Gebieten, auf kohlenstoffreichen Böden oder Torfmooren gewonnen werden darf. Auch Gebiete mit hohem Naturschutzwert sind ausgenommen. Im internationalen Rahmen bedeutet das, es darf kein Regenwald abgeholzt werden, um auf dieser Fläche Energiepflanzen anzubauen. Auch in Deutschland haben wir entsprechende Standards eingeführt, um Grünland und artenreiche Flächen zu schützen. Und bei Holz haben wir generell mehr Zuwachs als wir verbrauchen.
Wichtige Fragen zum neuen E10-Kraftstoff
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Wichtige Fragen zum neuen E10-Kraftstoff
Kann man E10- und E5-Kraftstoff abwechselnd tanken?
Dies ist für alle E10-tauglichen Fahrzeuge bedenkenlos möglich.
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Wie lange wird neben E10 der bisherige Kraftstoff (E5) angeboten?
Werden Super E10 oder Super Plus E10 angeboten, müssen die bisher angebotenen Sorten Super E5 oder Super Plus E5 unbefristet weiterhin im Sortiment bleiben. Ausnahmeregelungen gibt es nur für sehr kleine Tankstellen.
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Kann man im Ausland bedenkenlos E10 tanken?
Bis dato hat nur Frankreich E10 flächendeckend eingeführt. Die Markenbezeichnung dort lautet „SP95 E10“. Da im Ausland allerdings andere Kraftstoffnormen gelten und auch die Hersteller-Freigaben teilweise von denen in Deutschland abweichen, rät der ADAC grundsätzlich von der Verwendung von E10 außerhalb Deutschlands ab.
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Steigt durch E10 der Verbrauch?
Als Richtwert kann man von einem Anstieg des Verbrauchs von rund drei Prozent ausgehen im Vergleich zu Ottokraftstoff ohne Ethanolbeimischung. Da jedoch der derzeitige Ottokraftstoff bereits bis zu fünf Prozent Ethanol enthält, liegt der zusätzliche Mehrverbrauch bei etwa 1,5 Prozent.
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Was ist zu tun, wenn ein nicht E10-taugliches Fahrzeug mit E10 betankt wurde?
Bereits eine einzige irrtümliche Tankfüllung mit E10 kann bei nicht dafür freigegebenen Fahrzeugen zu ernsten Schäden führen. Wichtig ist, das Fahrzeug nicht zu starten. Dann muss in der Regel nur der Tank leer gepumpt und geeigneter Kraftstoff nachgefüllt werden. Der ADAC empfiehlt, sich umgehend an eine Vertragswerkstatt oder den Kundendienst des Fahrzeugherstellers zu wenden.
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Welche Pkw/Zweiräder sind wirklich E10-tauglich?
Im Internet bietet der ADAC unter www.adac.de/e10 eine markenspezifische Tabelle an, die angibt, welche Autos und Motorräder bedenkenlos E10 tanken können. Im Zweifel sollte man sich an seine Vertragswerkstatt oder an eine der Hersteller-Hotlines wenden. Kann das Problem auch dort nicht geklärt werden, rät der ADAC weiter Super mit der Beimischungsquote E5 oder Super Plus E5 zu tanken.
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Diese Automodelle vertragen kein E10
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Diese Automodelle vertragen kein E10
Alle Fahrzeuge der Marke Audi sind bis auf wenige Ausnahmen für E10 geeignet:
Audi A2
- Hubraum: 1,6 FSI, Leistung 81 kW, Produktionszeitraum: April 2002 bis Juli 2005
Quelle: ADAC
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Audi A3
- Hubraum: 1,6 FSI, Leistung 85 kW, Produktionszeitraum: September 2003 bis Mai 2004
- Hubraum: 2,0 FSI, Leistung 110 kW, Produktionszeitraum: März 2003 bis Mai 2004
Quelle: ADAC
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Audi A4
- Hubraum: 2,0 FSI, Leistung: 110 kW, Produktionszeitraum: August 2002 bis November 2004
- Benziner-Limousine mit Standheizung, Hubraum: alle, Leistung: alle, Oktober 2000 bis Oktober 2007
- Benziner-Kombi (Avant) mit Standheizung, Hubraum: alle, Leistung: alle, Juli 2001 bis Mai 2008
Quelle: ADAC
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Alle Fiat-Modelle mit Abgasnorm Euro3, Euro4 und Euro5 ab Baujahr 2000 sind E10-verträglich, außer folgenden Modellen:
Fiat Barchetta 1.8 16V
Quelle: ADAC
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Fiat Bravo/Brava (Modellbezeichnung 182) 1.6 16V
Quelle: ADAC
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Fiat Doblò 1.6 16V
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Fiat Marea 1.6 16V und 2.0 16V
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Fiat Multipla 1.6 16V
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Fiat Palio 1.6 16V
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Fiat Punto (Modellbezeichnung 188) 1.8 16V
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Fiat Stilo 1.6 16V (1.596 cm³), 1.8 16V und 2.4 20V
Quelle: ADAC
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Alle Modelle mit Abgasnorm Euro3, Euro4 und Euro5 ab Baujahr 2000 sind E10-verträglich, außer folgenden Modellen:
Lancia Lybra 1.6 16V, 1.8 16V und 2.0 20V
Quelle: ADAC
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Lancia Thesis 2.0 Turbo 20V, 2.4 20V, 3.0 V6 24V und 3.2 V6 24V
Quelle: ADAC
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Alle europäischen Lexus-Modelle produziert ab Januar 1998 können mit dem Kraftstoff E10 betrieben werden. Ausnahmen sind folgende Modelle:
Lexus IS250 V6
- Hubraum: 2,5 Liter, Motorentyp: 4GR-FSE (siehe Betriebsanleitung), Produktionszeitraum: August 2005 bis September 2007
Quelle: ADAC
Lexus GS300 V6
- Hubraum: 3,0 Liter, Motorentyp: 3GR-FSE (siehe Betriebsanleitung), Produktionszeitraum: Januar 2005 bis September 2007
Quelle: ADAC
Lexus LS460 V8
- Hubraum: 4,6 Liter, Motorentyp: 1UR-FSE (siehe Betriebsanleitung), Produktionszeitraum: August 2006 bis September 2007
Quelle: ADAC
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Fast alle Mercedes-Modelle mit Ottomotoren vertragen den E10-Kraftstoff. Ausnahmen sind folgende Modelle der ersten Generation mit Direkteinspritzung:
Mercedes C 200 CGI
- Baureihe 203, Produktionszeitraum: 2002 bis 2005
Quelle: ADAC
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Mercedes CLK 200 CGI
- Baureihe 209, Produktionszeitraum: 2002 bis 2005
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Bis auf die Modelle mit GDI-Motoren (siehe Schriftzug am Heck oder Modellbezeichnung) vertragen alle Mitsubishi-Fahrzeuge den E10-Kraftstoff.
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Keines der Modelle der Sportwagenschmiede Morgan verträgt den E10-Sprit.
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Alle Nissan-Modelle vertragen E10, bis auf folgende Fahrzeuge, die Super Plus mit mindestens 98 Oktan benötigen:
Nissan 350Z
Quelle: ADAC
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Alle Renault-Benziner, die seit Januar 1997 auf den Markt gekommen sind und die mindestens die Abgasnorm Euro2 erfüllen, sind für den E10-Kraftstoff geeignet. Folgende Modelle sind nicht für E10 geeignet:
Renault 19 (alle Benziner)
Quelle: ADAC
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Renault Megane 1
- 2,0 l mit Benzin-Direkteinspritzung (F5R 700)
- 2,0 l mit Benzin-Direkteinspritzung (F5R 740)
Quelle: ADAC
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Renault Laguna II
- 2,0 l mit Benzin-Direkteinspritzung (F5R 782)
- 2,0 l Turbo (F4R 764), Baujahr: Januar 2000 bis Dezember 2002
- 2,0 l Turbo (F4R 765), Baujahr: Januar 2000 bis Dezember 2002
Quelle: ADAC
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Renault Escpace 4
2,0 l Turbo (F4R 790), Baujahr: Januar 2000 bis Dezember 2002
2,0 l Turbo (F4R 794), Baujahr: Januar 2000 bis Dezember 2002
Quelle: ADAC
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Renault Velsatis
2,0 l Turbo (F4R 762), Baujahr: Januar 2000 bis Dezember 2002
2,0 l Turbo (F4R 763), Baujahr: Januar 2000 bis Dezember 2002
Quelle: ADAC
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Renault Avantime
2,0 l Turbo (F4R 760), Baujahr: Januar 2000 bis Dezember 2002
2,0 l Turbo (F4R 761), Baujahr Januar 2000 bis Dezember 2002
Quelle: ADAC
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Alle Skoda-Modelle sind E10-verträglich. Ausnahmen sind folgende Modelle:
Felicia
- Typ 791, 795 und 797, Motoren: 40 und 50 kW, Produktionszeitraum: 1995 bis 2002 (An 10. Stelle der Fahrzeug-Ident-Nr. steht eines dieser Zeichen: S,T,U,V,W,X,Y,1,2)
Quelle: ADAC
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Favorit, Forman, Pick-Up
- Typ 781, 785, 787, sowie alle älteren Modelle vor Modelljahr 1989 (z.B. S100/105/110/120/130/135/136/1000 MB)
Quelle: ADAC
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Alle europäischen Toyota-Modelle produziert ab Januar 1998 können mit dem Kraftstoff E10 betrieben werden. Ausnahmen sind folgende Modelle:
Toyota Avensis
- Hubraum: 2,0 Liter mit dem Motorentyp 1AZ-FSE (siehe Betriebsanleitung) produziert zwischen Juli 2000 und Oktober 2008
Quelle: ADAC
Toyota Avensis
- Hubraum: 2,4 Liter mit dem Motorentyp 2AZ-FSE (siehe Betriebsanleitung) produziert zwischen Juni 2003 und Oktober 2008
Quelle: ADAC
Die Fahrzeuge von Volkswagen sind bis auf wenige Ausnahmen für E10 geeignet:
VW Lupo
- Hubraum/Leistung: FSI 1389/77, Motorkennbuchstaben: ARR, Produktionszeitraum: Kalenderwoche 35/2000 bis Kalenderwoche 45/2003, Modelljahre: 2001 bis 2004
Quelle: ADAC
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VW Polo
- Hubraum/Leistung: FSI 1390/63, Motorkennbuchstaben: AXU, Produktionszeitraum: Kalenderwoche 07/2002 bis Kalenderwoche 22/2006, Modelljahre: 2002 bis 2006
Quelle: ADAC
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VW Golf IV
- Limousine: Hubraum/Leistung: FSI 1598/81, Motorkennbuchstaben: BAD, Produktionszeitraum: Kalenderwoche 45/2001 bis Kalenderwoche 18/2004, Modelljahre: 2002 bis 2004
- Variant (Kombi): Hubraum/Leistung: FSI 1598/81, Motorkennbuchstaben: BAD, Produktionszeitraum: Kalenderwoche 44/2001 bis Kalenderwoche 43/2006, Modelljahre: 2002 bis 2006
Quelle: ADAC
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VW Bora
- Limousine: Hubraum/Leistung: FSI 1598/81, Motorkennbuchstaben: BAD, Produktionszeitraum: Kalenderwoche 44/2001 bis Kalenderwoche 36/2005, Modelljahre: 2002 bis 2005
- Variant (Kombi): Hubraum/Leistung: FSI 1598/81, Motorkennbuchstaben: BAD, Produktionszeitraum: Kalenderwoche 44/2001 bis Kalenderwoche 36/2005, Modelljahre: 2002 bis 2005
Quelle: ADAC
Foto: Hersteller
VW Golf V
- Hubraum/Leistung: FSI 1390/66, Motorkennbuchstaben: BKG, Produktionszeitraum: Kalenderwoche 48/2003 bis Kalenderwoche 45/2004, Modelljahre: 2004 bis 2005, Bemerkung: ab Kalenderwoche 45/2004 E10-geeignet
- Hubraum/Leistung: FSI 1598/85, Motorkennbuchstaben: BAG, Produktionszeitraum: Kalenderwoche 32/2003 bis Kalenderwoche 22/2004, Modelljahr: 2004, Bemerkung: ab Kalenderwoche 23/2004 E10-geeignet (MJ 2005)
- Hubraum/Leistung: FSI 1984/110, Motorkennbuchstaben: AXW, Produktionszeitraum: Kalenderwoche 05/2004 bis Kalenderwoche 22/2004, Modelljahr: 2004, Bemerkung: ab Kalenderwoche 23/2004 E10-geeignet (MJ 2005)
Quelle: ADAC
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VW Touran
- Hubraum/Leistung: FSI 1598/85, Motorkennbuchstaben: BAG, Produktionszeitraum: Kalenderwoche 48/2002 bis Kalenderwoche 22/2004, Modelljahre: 2003 bis 2004, Bemerkung: ab Kalenderwoche 23/2004 E10-geeignet (MJ 2005)
- Hubraum/Leistung: FSI 1984/110, Motorkennbuchstaben: AXW, Produktionszeitraum: Kalenderwoche 43/2003 bis Kalenderwoche 22/2004, Modelljahr: 2004, Bemerkung: ab Kalenderwoche 23/2004 E10-geeignet (MJ 2005)
Quelle: ADAC
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Alle Volvo-Modelle mit Otto-Motor, die seit 1976 eingeführt wurden, können mit E10 Kraftstoff betrieben werden. Ausgenommen sind folgende Fahrzeuge:
Volvo S40/V40
- Hubraum: 1,8 Liter, Modelljahre: 1998 bis 2004, Bemerkung: Fahrzeuge sind mit GDI-Motoren von Mitsubishi ausgerüstet
Quelle: ADAC
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Deutschlands Autofahrer sind verunsichert. Welche Automodelle dürfen den neuen E10-Sprit tanken und welche nicht? Wir zeigen die Fahrzeuge, für die der neue Sprit gefährlich ist.
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Und wenn es zu Flächennutzungskonkurrenzen kommt, zum Beispiel für die Biogasproduktion, wie wollen Sie das verhindern?
In Deutschland sehen wir, dass es gebietsweise verstärkt zu Verschiebungen im Maisanbau hin zu einer energetischen Verwertung kommt. Das hat auch mit der Förderstruktur zu tun. Hier werden wir gegensteuern, indem wir das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ändern. Das Bonussystem wird umgestellt und spätestens ab 2012 werden für Biogasanlagen neue Fördergrundsätze gelten. Auf diese Weise entschärfen wir die Flächenkonkurrenzen.
Wie lässt sich eine Bioenergiepolitik über den nationalen Kontext hinaus gestalten. Müssten nicht die Ministerien für Landwirtschaft, Umwelt und Entwicklung vermehrt gemeinsame Konzepte entwickeln?
In unserem Auftrag erarbeitet die Welternährungsorganisation FAO gegenwärtig ein Instrumentarium für die Ausgestaltung einer internationalen Bioenergiepolitik. In den Entwicklungsländern gibt es durchaus noch Potenzial. Allein durch bessere Lagerung und Transportmöglichkeiten könnten Ernteverluste von bis zu 40 Prozent vermieden werden. Wir werden uns mehr als früher auf die ländliche Entwicklung in den ärmsten Ländern konzentrieren. Es geht darum, die Landwirtschaft zu fördern und besonders kleinbäuerliche Betriebe zu unterstützen, um die akute Versorgungssituation zu verbessern. Bei solchen Projekten arbeitet mein Haus verstärkt mit dem Entwicklungsministerium zusammen.
Wie lässt sich die Bioenergie in eine internationale Klimaschutzpolitik einbinden? Wie soll eine Anrechnung oder Verrechnung von CO2-Emissionen funktionieren?
Durch den Einsatz von Bioenergie wird die Freisetzung von vielen Millionen Tonnen CO2 aus der Verbrennung von fossilen Rohstoffen vermieden. Aus diesem Grund werden die CO2-Emissionen der Bioenergie auch nicht direkt unter der nationalen Treibhausgasbilanz angerechnet, sondern lediglich nach der Klima-Rahmenkonvention berichtet. Diese Rechnung geht aber nur auf, wenn die Bioenergie auch nachhaltig erzeugt wird. Es ist bereits Teil des europäischen Nachhaltigkeitskonzeptes, dass Energie aus nachhaltiger Biomasse einen signifikanten Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten muss. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette werden die Treibhausgas-Emissionen bilanziert. Am Ende der Lieferkette muss nachgewiesen werden können, dass beim Einsatz der Bioenergie im Transportsektor oder zur Elektrizitätsproduktion mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freigesetzt wurden als bei der Verwendung von fossilen Energieträgern. Ab 2017 steigt die Prozentzahl auf mindestens 50 und ab 2018 dann auf mindestens 60 Prozent.
Interview: Katja Tichomirowa