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Arbeitsmarkt: ABM-Stellen sind bald Geschichte

Bundesarbeitsministerin von der Leyen rationalisiert. Gestrichen wird unter anderem an den umstrittenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM). Im Ministerium heißt es, sie hätten einer Vermittlung regulärer Jobs zum Teil entgegengewirkt.

Agentur für Arbeit
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Foto: dpa
Berlin –  

Eine positive Überschrift hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) für ihr neues Projekt gefunden. „Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ steht als Titel über ihrem Eckpunktepapier, das der Frankfurter Rundschau vorliegt. Das ist zunächst einmal rein numerisch gedacht. Die Zahl der Förderungen für Arbeitslose, für Jugendliche ohne Ausbildungsstelle und Arbeitnehmer mit unsicherer Stelle soll von 1. April 2012 an deutlich reduziert werden – von 42 auf 31. Das bedeutet nicht automatisch eine Kürzung. Viele Instrumente sollen nur zusammengelegt werden, was tatsächlich zu größerer Übersichtlichkeit führen kann.

Allerdings wird auch gestrichen – unter anderem die umstrittenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM). 2500 Teilnehmer gab es daran zuletzt. Im Arbeitsministerium heißt es, die ABM hätten zum Teil einer Vermittlung in reguläre Jobs entgegengewirkt.

Nicht mehr gezahlt werden künftig von den Jobcentern Qualifizierungszuschüsse, wenn Arbeitgeber unter 25-Jährige, die länger erwerbslos waren und keinen Berufsabschluss haben, einstellen. Nicht wieder aufgelegt wird der bis Ende 2010 befristete Bonus, den Unternehmen seit 2008 bekommen hatten, wenn sie Lehrstellen für Altbewerber geschaffen haben. Auch der Zuschuss für die Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben fällt weg. Gestrichen wird die Möglichkeit, Ausbildungsvorbereitung durch Sozialpädagogen zu unterstützen. Dafür können aber künftig Zuschüsse auch bei einer zweiten Ausbildung gewährt werden. Bei außerbetrieblichen Ausbildungen wird der Besuch eines Vorbereitungskurses nicht mehr verpflichtend.

Zuschüsse zum Rentenversicherungsbeitrag fallen weg

Keine Änderung gibt es bei der Förderung behinderter Arbeitnehmer. Gespart wird an anderer Stelle: Ältere Arbeitnehmer, die ihre Stelle verlieren und nur noch einen Billig-Job finden, bekamen bislang vom Staat Zuschüsse zum Rentenversicherungsbeitrag bis zu dessen vorheriger Höhe. Diese fallen nun weg.

Überdies werden die Bedingungen für die Auszahlungen des Gründungszuschusses verschärft, und der Zuschuss wird von der Pflicht- zur Ermessensleistung. 2010 haben rund 150000 Arbeitslose den Zuschuss bekommen, um sich selbstständig zu machen. Voraussetzung für die Zahlung ist künftig, dass der Antragsteller noch 180 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hat – statt bisher 90 Tage.

Sparmöglichkeiten ergeben sich bei der Berufseinstiegsbegleitung. Diese Programme dürfen künftig nicht mehr ausschließlich durch die Jobcenter finanziert werden. „Kofinanzierung durch Dritte erforderlich“, heißt es in dem Ministeriumspapier. Wenn damit vor allem die Kommunen gemeint sind, dürften die Programme vor allem in finanzschwachen Landstrichen stark ausgedünnt werden.

Mit welchem Finanzrahmen dies verbunden ist, ist in dem Ministeriumspapier nicht aufgeführt. Das Kabinett hat beschlossen, dass die Bundesagentur in den nächsten Jahren jeweils rund zwei Milliarden Euro einsparen muss. Weitere vier Milliarden Euro fehlen, weil die Regierung bei der Hartz-IV-Reform Geld verschiebt. Von der Leyen erklärt zur Finanzierung meist, durch sinkende Arbeitslosenzahlen würden sich viele Probleme erledigen.

Autor:  Daniela Vates
Datum:  31 | 3 | 2011
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