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16. April 2012

Abmahnungen: "Zahl der Rechtsverletzungen im Netz ist explodiert"

Björn Frommer, Partner der Kanzlei Waldorf Frommer in München. Foto: Privat

Rechtsanwalt Björn Frommer verteidigt die Praxis der Abmahnung - wer einmal zahlen musste, wird nicht mehr auffällig, sagt er.

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Rechtsanwalt Björn Frommer verteidigt die Praxis der Abmahnung - wer einmal zahlen musste, wird nicht mehr auffällig, sagt er.

Herr Frommer, Ihre Kanzlei hat sich spezialisiert auf den Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet. Ist dieser Kampf zu gewinnen?

Man darf sich nicht fragen, ob man den Kampf gewinnen kann, man muss sich fragen: Was würde passieren, wenn es gar keinen Kampf gäbe? Diese Rechtsverletzungen enden einfach nie. Aber wenn man sich überhaupt nicht einsetzen würde, hätten wir so etwas wie einen Dammbruch.

Sind Abmahnungen da ein wirksames Rechtsmittel?

Es ist en vogue, gegen Abmahnungen zu wettern, was unter menschlichen Gesichtspunkten ganz verständlich ist, man wehrt sich ja auch gegen die Politesse lautstark. Aber die Abmahnung als Instrument ist sogar sehr wirksam. Wir gehen seit weit über zehn Jahren gegen Rechtsverletzungen vor. Und egal in welchen Gebieten, ob bei Ebay, bei illegalen Fotoverwendungen oder Softwaretools, mit denen der Kopierschutz geknackt wird – jedes Mal konnten wir erreichen, dass sich die Angebotszahlen drastisch verringert haben, selbst in der erfolgreichsten Piraterieform seit Menschengedenken, bei den Tauschbörsen. Weltweit wächst die Zahl der Tauschbörsen, in Deutschland haben wir einen leicht rückläufigen Trend. Die Zahlen haben sich Statistiken zufolge mehr als halbiert. Wir stoßen bei der Ermittlung ja auf IP-Adressen, nicht auf Menschen. Aber weil wir die Akten auswerten können, wissen wir, dass Leute, die eine Abmahnung bekommen haben, nicht mehr auffällig werden.

Für Aufsehen hat der Fall einer Münchner Rentnerin gesorgt, die wegen des illegalen Downloads eines Filmes abgemahnt wurde – obwohl sie zum Tatzeitpunkt bettlägerig war, weder PC noch W-Lan hatte.

Der Richter, der über diesen Fall zu entscheiden hatte, war in einer unschönen Situation. Sie kriegen nur den Anschlussinhaber ermittelt, wollen aber wissen, wer der Täter war. Der Bundesgerichtshof sagt: Wir vermuten die Täterschaft bei demjenigen, der Anschlussinhaber ist. Niemand sagt Ihnen vor Gericht, was sich hinter seiner Tür abspielt. Im Fall der Rentnerin hat der Richter sich Sachverstand geholt, Zeugen gehört, und alles, was übrig blieb, war: Es gibt einen Router im Haushalt, es gibt einen funktionierenden Internetanschluss und es gibt leider keine Gegengeschichte. Vermutlich war es jemand aus dem familiären Umfeld, ein Besucher, vielleicht war ihr Netz nicht richtig gesichert – keine Ahnung. Aber auch solche Fälle gehören in die Verfolgung. Schade ist, dass dann ein Einzelfall aufgegriffen und das Gesamtsystem in Frage gestellt wird. Dabei vergisst man, dass in tausenden Fällen auch Bewusstsein hergestellt wurde und die Leute aufhören damit. Und der Fall der Rentnerin ist übrigens in der Berufung.

Oft ist von einer „Abmahnindustrie“ die Rede. Gibt es die wirklich?

Unsere Kanzlei ist groß geworden mit dem Urheber- und Medienrecht. Wir mahnen natürlich nicht nur ab, wir machen von lizenzrechtlicher Beratung über Markenrecht und AGB-Formulierung das ganze Spektrum. Abmahnungen haben schon immer dazugehört. Die Abmahnung ist als Institution fest im deutschen Rechtssystem verankert, es steht sogar im Urheberrechtsgesetz, dass vor einem Prozess abgemahnt werden soll. Wenn man nun sieht, welche Früchte das Internet getrieben hat und weiß, dass die Rechtsverletzungen im Netz geradezu explodiert sind, dann darf man sich nicht wundern, dass die Rechteinhaber genauso Sturm laufen dagegen. Da haben sich in den vergangenen Jahren natürlich Spezialisten entwickelt. Vor zehn Jahren gab es zum Beispiel noch gar keine forensisch sichere Ermittlung der Verletzer. Aber natürlich, und das war wohl Ihre Frage, gibt es missbräuchliche Auswüchse – Anwaltskanzleien, die das nicht so sauber betreiben , wie es nötig wäre. Das Gute ist, dass die deutsche Gerichtsbarkeit so viel Recht gesprochen hat zum Thema Abmahnung, da haben sie wunderbar die Möglichkeit, sich gegen Unseriöses zur Wehr zu setzen.

Das Gespräch führte Marin Majica.

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