Von 2010 an gibt es keine staatlichen Zuschüsse mehr für die Altersteilzeit. Grund genug für die Gewerkschaften, eine Kompensation über die Tarifpolitik anzustreben. Nach der Chemie hat jetzt auch die Metallindustrie eine Modellregelung für die Zeit danach vereinbart. Wir erläutern den gefundenen Kompromiss in Frage und Antwort.
Was hat ein Altersteilzeitler an Einkommen zu erwarten?
Die Altersteilzeit besteht auch künftig aus einer zweijährigen Arbeitsphase mit reduziertem Lohn und einer gleich langen Freistellungsphase mit Lohnfortzahlung. Während der ganzen Zeit erhält der Arbeitnehmer mindestens zwischen 89 Prozent seines bisherigen Nettogehalts bei den unteren Einkommensgruppen und 85 Prozent bei den Besserverdienenden. In der Freistellungsphase nehmen die Altersteilzeitler voll an Tariferhöhungen teil. Dafür fallen aber Sonderzahlungen weg.
Durch die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre können Versorgungslücken entstehen. Was geschieht nach dem Ende einer Altersteilzeit?
"Normale" Beschäftigte, können die Altersteilzeit erst nutzen, wenn sie nur noch vier Jahre vom Rentenalter entfernt sind - also gegenwärtig noch mit 61 Jahren. Da die Altersgrenze künftig steigt, wird auch das Eintrittsalter in die Altersteilzeit zunehmen. Eine Ausnahme bilden "besonders belastete Beschäftigte", die bereits mit 57 Jahren einen Altersteilzeitvertrag mit einer Laufzeit von sechs Jahren abschließen können.
Das heißt, sie gehen mit 63 in die vorgezogene Rente, bei der sie dann aber Renten-Abschläge in Kauf nehmen müssten.
Richtig, dafür erhalten sie zusätzlich eine Abfindung. Für jeden Monat zwischen dem Ende der Altersteilzeit und dem Beginn der ungekürzten Altersrente werden 250 Euro gezahlt - maximal 24 Monate lang.
Besteht ein individueller tariflicher Anspruch auch dort, wo keine Betriebsvereinbarung zustande kommt?
Künftig haben auch dort bis zu vier Prozent der Beschäftigten Anspruch auf einen Altersteilzeitvertrag. Voraussetzung ist, sie müssen mindestens zwölf Jahre ihrem derzeitigen Betrieb angehören. Innerhalb dieser Quote sind bis zu 2,5 Prozent für besonders belastete Beschäftigte reserviert.
Wer gilt als besonders belastet?
Das sind Beschäftigte, die während der letzten 15 Jahre in Wechselschicht oder neun Jahre nur in Nachtschicht gearbeitet haben.
Wer finanziert die Altersteilzeit.
Die durch den Tarifvertrag Altersteilzeit entstehenden Kosten werden paritätisch finanziert, das heißt zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmerbeitrag ist auf 0,4 Prozent der Entgeltsumme begrenzt. Diese werden im Rahmen künftiger Tariferhöhungen kompensiert. Die Arbeitgeber bringen einen zusätzlichen Anteil in mindestens der gleichen Höhe ein.
Was geschieht mit den bisherigen Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit?
Auch künftig werden betriebliche Regelungen zur Altersteilzeit im Vordergrund stehen. Alle bestehenden Betriebsvereinbarungen können auch über 2009 hinaus fortgeführt werden. Freiwillig können die Betriebsparteien abweichende Regeln vereinbaren.
Was ist mit den Betrieben, die entweder gar keine älteren Beschäftigten mehr haben oder wo alle Senioren bis zur Altersgrenze durcharbeiten wollen?
Durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung kann beschlossen werden, statt der tariflichen Altersteilzeit eine andere wertgleiche Verwendung für eine demographiefeste Personalpolitik zu vereinbaren. Dazu gehören die Erhöhung der betrieblichen Ausbildungsquote oder die Förderung persönlicher Weiterbildung speziell für Ältere.
Ist der Metall-Vertrag ein Vorbild für andere Branchen?
Er hat sicher Modellcharakter, konkurriert dabei jedoch mit der Regelung in der Chemieindustrie. Dort zahlen die Arbeitgeber je 300 Euro jährlich für jeden Beschäftigten in einen betrieblichen Fonds ein, aus dem fünf verschiedene Maßnahmen für Ältere finanziert werden können - nur eine davon ist die Altersteilzeit. Ansonsten zählen dazu Langzeitkonten, Teilrenten oder Zuschüsse zur Altersvorsorge.
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