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10. Dezember 2012

Arbeitsmarkt Studie: Minijob statt reguläre Arbeit

 Von Eva Roth
Geringfügig Beschäftigte sind für Arbeitgeber meist ein gutes Geschäft. Foto: dpa

Verdrängen Minijobs reguläre Arbeitsplätze? Darüber wird seit Jahren leidenschaftlich gestritten. Nun zeigt eine Studie, dass die Kritik an dieser Beschäftigungsform keineswegs aus der Luft gegriffen ist.

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Es gebe „deutliche Hinweise“, dass Minijobs insbesondere in Kleinbetrieben sozialversicherungspflichtige Stellen ersetzen, heißt es in einer aufwändigen Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Gerade im Einzelhandel und Gastgewerbe, wo sehr viele Menschen auf 400-Euro-Basis arbeiten, zeigen sich negativen Effekte.
Minijobs boomen seit Jahren, mittlerweile gibt es in Deutschland rund 7,4 Millionen solcher Stellen. Befürworter argumentieren, dass es sich großteils um zusätzliche Arbeitsplätze handelt und beispielsweise Haushaltshilfen nicht mehr schwarz sondern legal Wohnungen putzen. Kritiker verweisen dagegen auf die geringe Bezahlung der Minijobber: 68 Prozent hätten zuletzt weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdient, berichtet Claudia Weinkopf, Vize-Direktorin des Instituts Arbeit und Qualifikation an der Uni Duisburg-Essen.
Zudem erhielten sie häufig keine Lohnfortzahlung bei Krankheit und keinen bezahlten Urlaub, obwohl sie Anspruch darauf haben. All dies schaffe Anreize für Unternehmen, auf Minijobs statt reguläre Stellen zu setzen. Und genau das geschieht offenbar.

Verdrängungseffekt besonders in Kleinbetrieben

Das IAB hat sich angeschaut, wie sich die Beschäftigung in einzelnen Betrieben entwickelt hat. Grundlage war eine Arbeitgeberbefragung, an der sich jährlich rund 16.000 Betriebe beteiligen. Das Ergebnis: Betriebe verringern ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, wenn sie Minijobs aufbauen. Besonders deutlich war dies im Einzelhandel, im Gastgewerbe sowie im Gesundheits- und Sozialwesen zu beobachten.
Sortiert man die Betriebe nach ihrer Größe, zeigten sich in Kleinbetrieben besonders starke Verdrängungseffekte. Wobei als Kleinbetrieb auch eine Supermarkt-Filiale mit weniger als zehn Beschäftigten gilt, die zu einem großen Konzern gehört.
Im Einzelhandel könnten längere Öffnungszeiten den Minijob-Boom begünstigt haben: Anstatt Schichtdienste mit regulär Beschäftigten einzuführen, werden die Abendstunden mit 400-Euro-Kräften abgedeckt. Zudem verweisen Forscher auf eine stärkere Arbeitsteilung: Qualifizierte Festangestellte übernehmen verantwortungsvolle Tätigkeiten, Minijobber räumen Regale ein.

Einzelhandelsverband zweifelt Studie an

Der Einzelhandelsverband HDE zweifelt allerdings die Ergebnisse an: Seit 2005 sei sowohl die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gestiegen als auch die Zahl der Minijobs, betont HDE-Geschäftsführer Heribert Jöris. In jüngster Zeit sei die geringfügige Beschäftigung sogar zurückgegangen.

Das entkräftet nicht ihre Befunde, kontern die IAB-Forscher. Sie hätten sich angesehen, was in einzelnen Betrieben passiert und beispielsweise auch berücksichtigt, dass höhere Umsätze tendenziell die Beschäftigung erhöhen.
Für die Forscherin Weinkopf ist die Studie ein Beleg dafür, dass Minijobs zurückgedrängt werden sollten. Das wäre möglich, ohne ein Gesetz zu ändern: Die Beschäftigten müssen lediglich ihre Ansprüche tatsächlich erhalten. Laut Gesetz müssten Minijobber genauso bezahlt werden wie vergleichbare regulär Beschäftigte. Sie müssten den gleichen Lohn und die gleichen Zulagen erhalten.

Wenn dieses Gleichbehandlungsgebot durchgesetzt wird, werden Minijobs für Arbeitgeber unattraktiver. Denn dann wären sie teurer als sozialversicherungspflichtige Jobs. Warum? Laut Gesetz müssen Arbeitgeber für Minijobs rund 30 Prozent Sozialabgaben zahlen – und damit mehr als für regulär Beschäftigte. Formal werden nur die Arbeitnehmer von Sozialbeiträgen befreit. Faktisch seien die Minijob-Löhne aber so niedrig, dass die hohen Sozialabgaben der Arbeitgeber mehr als ausgeglichen werden.

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