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Arbeitsrecht und Arbeitskampf: Brachialer Brötchengeber

Immer öfter versuchen Firmen unbequeme Beschäftigte mit Kündigungen für Bagatellen los zu werden. Jetzt haben zwei Bäcker ihren Prozess gegen die Kündigung gewonnen - die Firma kündigt Berufung an.


Foto: dpa

Dortmund. Benjamin Lassak und Horst Dorkowski können wieder Brötchen backen. Das Dortmunder Arbeitsgericht hob am Dienstag die Kündigung der beiden Bäckermeister auf. Sie hatten einen Teelöffel Schafskäsepaste probiert, nachdem Kunden über den versalzenen Belag geklagt hatten. Dies legte ihr Arbeitgeber, die ostwestfälische Brötchenkette Westermann, als "Diebstahl" aus und entließ sie fristlos.

"Jeder Kunde wünscht sich aber, dass die Produkte abgeschmeckt sind", so Richter Guido Marek. Außerdem stünden Betriebsräte unter einem "hohen Kündigungsschutz", den es zu wahren gelte. Die Dutzenden Westermann-Angestellten im überfüllten Gerichtssaal klatschten.

Im Mittelpunkt des Interesses: Bäcker Benjamin Lassak (l.) am Dienstag im Dortmunder Arbeitsgericht.
Im Mittelpunkt des Interesses: Bäcker Benjamin Lassak (l.) am Dienstag im Dortmunder Arbeitsgericht.
Foto: ddp

Gescheitert ist die im September ausgesprochene Kündigung von Lassak allerdings aus formalen Gründen: So wurde zuerst fälschlicherweise behauptet, ein Brötchen sei zusätzlich gestohlen worden. In Wirklichkeit aber wurde die Schrippe intern abgerechnet und vom Gehalt abgezogen.

Bei der zweiten nachträglichen Kündigung dann wurde der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß gehört. Der 44-jährige Dorkowski ist kein Betriebsratsmitglied, hat seine Klage aber auch gewonnen: Die Richterin befand es als "absolut unverhältnismäßig, einen Mitarbeiter nach 24 Jahren für einen Biss Käsecreme zu entlassen".

Der Teelöffel Käsepaste erinnert in seinem Streitwert an das aufsehenerregende Urteil gegen eine Berliner Kassiererin. Vor zwei Wochen erklärte das Berliner Landesarbeitsgericht die fristlose Kündigung der Frau für rechtens, weil sie zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Politiker aller Couleur befanden das Urteil als beschämend. Diesem steht nun das arbeitnehmerfreundliche Dortmunder Urteil gegenüber.

Es sind zwei Rechtsentscheidungen von Dutzenden, die jedes Jahr in Deutschland über ähnliche Bagatelldelikte gesprochen werden. Besonders strittig sind die Entlassungen von Betriebsräten. Sie schützt das Betriebsverfassungsgesetz, damit sie ihre Aufgaben frei und unabhängig ausüben können, ohne ihre Entlassung befürchten zu müssen.

Gerade Betriebe, in denen sich eine Arbeitnehmervertretung gründet, versuchen laut Gewerkschaften häufig, diese Mitarbeiter wieder loszuwerden. "Wir sind täglich mit solchen Fällen konfrontiert", sagt Karin Vladimirov, Sprecherin der Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten (NGG). Wer suche, könne jedem Mitarbeiter einen Strick drehen. Häufig würden auch Personen aus der Geschäftsleitung Argumente vorschieben und etwa behaupten, sie seien beleidigt worden. "Das ist dann schwer nachzuweisen."

Heute werde mit härteren Bandagen gekämpft, sagt auch Ulrich Tschöpe, Gütersloher Arbeitsrechtler und Vorsitzender des Arbeitsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Viele Konflikte, die früher noch außergerichtlich gelöst werden konnten, würden heute durch alle Instanzen gefochten. Tschöpe vertritt vor allem Arbeitgeber und sagt: "Auch bei einem noch so kleinen Diebstahl handelt es sich nicht um eine Bagatelle, sondern einen Vertrauensbruch." Außerdem sei es reine Propaganda, dass vor allem Betriebsräte gekündigt werden. Dies seien "Einzelfälle".

Und doch wurden gerade große Firmen wie die Billigtextilmarke KIK und Fastfoodketten wie McDonald's oder Burger King für ihre betriebsratsfeindliche Politik bekannt. Sie ließen befristete Stellen engagierter Beschäftigter auslaufen oder schikanierten laut NGG ihre Verkäufer etwa durch ungünstige Arbeitszeiten, so dass diese von sich aus kündigten.

Auch die rund 300 Beschäftigten von Bäcker Westermann erfuhren diese "Spezialbehandlung". Im Dezember 2007 wurden erstmals Betriebsräte in dem Traditionsunternehmen gewählt. Alle vier Arbeitnehmervertreter mussten seitdem Nachteile einstecken, sagt Manfred Sträter, Dortmunder NGG-Bereichsleiter. So wurde die Jahrgangsbeste Auszubildende nicht übernommen, obwohl gleichzeitig 60 Absolventen eingestellt wurden. Ein Meister wurde entlassen. Beide haben ihre Wiedereinstelltung erkämpft.

Auch Lassak hatte schon länger das Gefühl, "auf der Abschussliste" zu stehen. "Hätte ich den Brotbelag nicht probiert und die Kunden hätten sich beschwert, wäre ich auch gekündigt worden", sagt er. Als Betriebsrat könne er in den Augen der Geschäftsführung ohnehin nichts richtig machen. Ob die Prozessgewinner wieder Käsecreme rühren werden, ist noch ungewiss. Westermann kündigte an, das Urteil anzufechten.

Autor:  ANNIKA JOERES
Datum:  10 | 3 | 2009
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