Herr Eckert, beide Bäcker müssen weiter beschäftigt werden. Wie finden Sie die Urteile? Die Entscheidung ist in beiden Fällen durchaus angemessen. Man kann zwar auch wegen Diebstahls geringer Beträge gekündigt werden, es muss aber immer eine Interessenabwägung gemacht werden. Den Wert des Brotaufstrichs kann man nicht mal in Cent ermitteln, dagegen stehen im Falle des einen Mitarbeiters 24 Jahre Betriebsangehörigkeit. Außerdem wurde der Betriebsrat offenbar falsch über das Vergehen informiert. Dadurch wird eine Kündigung unwirksam.
Wo ist der Unterschied zu der Kassiererin, deren Kündigung wegen unterschlagener Pfandbons rechtens war? Im Fall des einen Bäckers hat das Gericht überhaupt keine inhaltliche Prüfung des Vorwurfs vorgenommen, die Kündigung war wegen formaler Fehler des Arbeitsgebers unwirksam. Im zweiten Fall ging das Gericht wohl im schlimmsten Fall von einem ganz geringen Verschulden aus, so dass nur eine Abmahnung zulässig gewesen wäre.
Manager setzen Milliarden in den Sand und kommen davon, die Kassierin wird bestraft. Stimmt das Verhältnis? Man muss eines unterscheiden: Man kann einem Manager einen Beurteilungsfehler nicht strafrechtlich vorwerfen, zum Beispiel wenn er ein Produkt produziert, das hinterher nicht gekauft wird. Bei Geschäften gibt es immer ein Risiko. Wenn ein Manager dagegen Geld, das er auf die Bank tragen sollte, in Spekulationsgeschäfte steckt, dann muss auch er zur Verantwortung gezogen werden.
Wie kommt es, dass im Arbeitsrecht der Holzhammer fristlose Kündigung herausgeholt wird? Als Arbeitgeber lasse ich einen Mitarbeiter in meine Räumlichkeiten, ich gebe ihm Zutritt zu meinem Vermögen, öffne also alle Türen und teilweise auch die Kassen für ihn. Natürlich investiert umgekehrt auch der Arbeitnehmer Vertrauen. Er vertraut auf den Gefahrenschutz, wendet seine Lebenszeit auf. Wenn dieses Vertrauensverhältnis grundlegend gestört ist, dann ist keiner Seite ein Festhalten am Vertrag zumutbar. Dazu reichen auch Kleinstbeträge aus, das ist ganz normale Rechtsprechung seit Jahr und Tag.
Ist es also Zufall, dass wir den zweiten Bagatell-Prozess in Folge erleben? Das sind vor allem mediale Ereignisse. Der erste Fall ist von der Gewerkschaft hochgespielt worden, weil die Kassiererin Mitglied war.
Es gibt Kanzleien, die Firmenchefs die "Kündigung der Unkündbaren" versprechen. Es sieht aus, als hätten solche Prozesse Konjunktur. Entschuldigen Sie, das ist Bauernfängerei. Natürlich gibt es Fälle, in denen Arbeitgeber sagen, da ist ein Mitarbeiter, bei dem es keine Kündigungsgründe gibt, also suchen wir mal. Manchmal findet man auch was. Aber dass so etwas Konjunktur hat, kann ich nicht sagen. Man muss aber auch sehen: Es gibt Arbeitnehmer, bei denen die Unterschiede zwischen Mein und Dein verschwimmen. Ob das nun vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ist, das Mitnehmen von Gegenständen oder das private Internetsurfen während der Arbeitszeit. Es gibt relativ viele Fälle in dieser Art. Wenn da einmal das Vertrauensverhältnis gestört ist, wird es schwierig, denn der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer ja auch nicht ständig kontrollieren.
Entwickelt sich gerade eine neue Klagekultur? Nein, das würde ich nicht sagen. Ich stelle fest, dass man in Zeiten der Krise sogar besser miteinander sprechen kann, weil eine Gefahr von außen Firmen und Arbeitsplätze gefährdet. Man wird quasi in ein Boot gezwungen.
Interview: Jutta Maier
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