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Steuern sparen: Arbeitszimmer richtig absetzen

Die FR erklärt, worauf es nach dem Urteil des Verfassungsgerichts bei der Steuererklärung ankommt.

Heimarbeit am Laptop: Nur ein separates Zimmer gilt auch als Arbeitszimmer.
Heimarbeit am Laptop: Nur ein separates Zimmer gilt auch als Arbeitszimmer.
Foto: ddp
Karlsruhe –  

Karlsruhe hat gesprochen. Die Finanzämter müssen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer wieder öfter berücksichtigen. Seit 2007 konnten im Wesentlichen nur noch Freiberufler Kosten für ihr Arbeitszimmer absetzen. Das erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag für grundgesetzwidrig. Die Bundesregierung hat bereits reagiert und angekündigt das Steuergesetz zu überarbeiten.

Wann muss das Finanzamt ein Arbeitszimmer anerkennen?

Nach der neuen Karlsruher Entscheidung müssen ab sofort alle Berufstätigen ihr Arbeitszimmer absetzen können, die nachweislich keinen alternativen Arbeitsplatz haben. Damit hatte die Klage eines Hauptschullehrers aus Nordrhein-Westfalen Erfolg.

Wen betrifft die Karlsruher Entscheidung?

Sie betrifft vor allem, aber nicht nur, Lehrer. Typischerweise unterrichten Lehrer in der Schule, Korrekturen und Vorbereitungen machen sie zu Hause. So war es auch bei dem Hauptschullehrer, der das Verfahren in Karlsruhe ins Rollen brachte. Er hatte in seinem Wohnhaus ein Arbeitszimmer von 10 Quadratmetern, in dem er täglich zwei Stunden verbrachte. Einen Arbeitsplatz an der Schule stellte ihm der Schulleiter nicht zur Verfügung. Trotzdem wurden ihm die Kosten des Arbeitszimmers seit 2007 nicht mehr anerkannt, er konnte sie also nicht mehr von der Steuer absetzten.

Gibt es noch andere Arbeitnehmer, die betroffen sind?

Es gibt Arbeitnehmer, die zu Teambesprechungen in den Betrieb kommen, sonst aber zu Hause arbeiten. Wenn ihnen im Unternehmen kein Schreibtisch zur Verfügung steht, müssten auch sie von der Karlsruher Entscheidung profitieren. Voraussetzung ist aber immer, dass der Arbeitgeber bestätigt, dass er keinen Arbeitsplatz für die berufliche Tätigkeit zur Verfügung stellt.

Was ist, wenn man zwar im Unternehmen oder der Schule arbeiten könnte, aber das häusliche Zimmer vorzieht?

Das wird kein anerkennenswerter Grund sein, um ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen zu können. Die Karlsruher Verfassungsrichter stellen ausschließlich darauf ab, dass es keine Alternative zum häuslichen Arbeitszimmer gibt. Dagegen kommt es nicht darauf an, wie viel Arbeitszeit jemand am heimischen Schreibtisch verbringt.

Bekommen Betroffene Steuern zurück?

Ja, soweit die Steuerbescheide noch nicht rechtskräftig sind. Die Finanzämter haben wegen des in Karlsruhe anhängigen Verfahrens von sich aus die Bescheide im Punkt Arbeitszimmer für vorläufig erklärt. Damit bekommt man automatisch zu viel gezahlte Steuern zurück, und zwar rückwirkend bis zum 1. Januar 2007.

Wie viel Steuern spart man?

Das hängt von der Neuregelung ab. Dass man alle Kosten des Arbeitszimmers geltend machen kann, hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht verlangt. In einem Urteil von 1999 wurde anerkannt, dass man (umgerechnet) höchstens 1.250 Euro jährlich geltend machen kann. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent läge die Steuerersparnis bei 437,50 Euro im Jahr.

Wieso war das bisherige Recht verfassungswidrig?

Grundsatz des Steuerrechts ist, dass man nur nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit besteuert werden darf. Kosten, die zwingend für die Berufsausübung anfallen, müssen folglich vom Einkommen abgezogen werden. Fünf Richter sahen das häusliche Arbeitszimmer als berufsbedingt an, drei nicht. Mehrheit gilt.

Was kostet Bundesfinanzminister Schäuble die Karlsruher Entscheidung?

Das lässt sich noch nicht abschätzen, weil noch unklar ist, wie viele Arbeitnehmer betroffen sind. Außerdem wird Schäuble jetzt ausloten, bis zu welcher Höhe er Auslagen fürs Arbeitszimmer anerkennt. Nach Ansicht der Deutschen Steuergewerkschaft könnte es über eine Milliarde Euro kosten. (ukn)

Datum:  29 | 7 | 2010
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