Lehrer und andere Arbeitnehmer, die nur einen kleinen Teil ihrer Arbeit zuhause erledigen, können ihre Arbeitszimmer ab sofort wieder steuerlich geltend machen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Die Regelung gilt grundsätzlich, wenn der Arbeitgeber für diese Tätigkeiten keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Für den Fall, dass der Arbeitgeber einen alternativen Arbeitsplatz anbietet können häusliche Arbeitszimmer weiterhin nicht abgesetzt werden.
Mit dem Gerichtsurteil wurde die Reform des Steuergesetzes von 2007 für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Steueränderungsgesetz konnte das Arbeitszimmer nur noch von der Steuer abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellte.
Wer wie beispielsweise Lehrer ein Großteil seiner Arbeit außerhalb der eigenen vier Wände erledigte, konnte das Arbeitszimmer nicht mehr geltend machen. Ihr heimischer Schreibtisch wurde von Finanzämtern deshalb als Privatsache behandelt, auch wenn sie zu Hause ihren Unterricht vorbereiten und etwa die Schulferien daheim mit Korrekturen verbringen.
Im Ausgangsverfahren hatte ein Hauptschullehrer die Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht. Die Schule hatte ihm keinen Arbeitsplatz für die Vorbereitung des Unterrichts zur Verfügung gestellt. Das Finanzgericht Münster hatte die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Das Verfassungsgericht fordert vom Gesetzgeber nun eine Neuregelung, rückwirkend zum 1. Januar 2007.
Steuern werden automatisch zurückgezahlt
Damit können sich viele Betroffenen auf Steuerrückzahlungen freuen: Ab dem Steuerjahr 2008 erklärten Finanzämter die Bescheide in diesem Punkt als vorläufig. Ein Widerspruch war daher nicht nötig. Da Karlsruhe das Abzugsverbot nun kippte, werden zu viel gezahlte Steuern automatisch erstattet.
Der Beschluss kostet den Staat nach Ansicht der Deutschen Steuergewerkschaft über eine Milliarde Euro. Betroffen seien etwa 800.000 Lehrer sowie 200.000 sonstige Arbeitnehmer wie etwa Journalisten, die häufig von zu Hause aus arbeiteten. Sie könnten nun je nach Steuersatz etwa zwischen 500 und 1000 Euro Steuern pro Jahr sparen, sagte ein Gewerkschaftssprecher.
Der Bund der Steuerzahler begrüßt das Urteil. Das Verfassungsgericht habe sich erneut gegen „Politik nach Kassenlage“ positioniert, erklärte der Präsident des Bunds Karl-Heinz Däke. „Dieses Urteil stärkt die Rechte der Steuerzahler erneut, ähnlich wie beim Urteil zur Pendlerpauschale.“ Es sei „ein weiteres deutliches Signal an den Gesetzgeber, nicht willkürlich Steuergesetze zur Einnahmenvermehrung zu verändern.“ (ddp/dpa/afp)
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