Finanzexperten begrüßen den jüngsten Vorstoß der Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin. Sie will zehn Aufsichtsräte von Banken absetzen, weil sie die für inkompetent oder unzuverlässig hält. Gegen wen die zehn Abberufungsverfahren laufen, verrät die Bafin nicht. Weitere Verfahren sind in Vorbereitung.
„Bei der Bestellung von Aufsichts- und Verwaltungsräten wird man künftig genau hinschauen, weil man bei der Bafin nicht durchfallen darf“, sagt Wolfgang Gerke, Präsident des Bayerischen Finanz Zentrums. Allerdings seien zehn Beanstandungen in Relation zu den etwa 27000 Kontrolleuren in deutschen Banken und Versicherungen „keine große Zahl“.
Was passt der Bafin an den zehn Kontrolleuren nicht?
In sechs Fällen bezweifelt sie ihre Zuverlässigkeit. Dahinter kann ein Interessenkonflikt stehen – etwa, wenn ein Aufsichtsrat als Kunde einen ausfallgefährdeten Kredit beim kontrollierten Institut hat. In drei Fällen kritisiert die Bafin, dass die Kontrolleure zu viele Mandate innehaben. Laut Kreditwesengesetz darf eine Person gleichzeitig nur fünf Kontrollposten bei Instituten haben, die unter Bafin-Aufsicht stehen. Dass der Betroffene zu wenig vom Bankengeschäft versteht, beanstandet die Bafin in einem Fall.
Wie kommt die Bafin dazu, Aufsichtsräte zu maßregeln?
Sie nutzt zum ersten Mal ihre neue Kompetenz: Seit Sommer 2009 darf sie die Aufsichtsräte deutscher Geldhäuser und Versicherungen kontrollieren und abberufen. Das hat der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktaufsicht beschlossen – als Lehre aus der Finanzkrise. Aufsichts- und Verwaltungsräte, die seit dem 1. August 2009 neu berufen wurden, müssen nun per Lebenslauf bei der Bafin ihre „Sachkunde“ nachweisen. Nach ihrer Berufung haben sie sechs Monate Zeit, um sich noch nicht vorhandene Kompetenz in Fortbildungen anzueignen.
Waren die Aufsichtsräte vorher unbeaufsichtigt?
Im Prinzip ja. Niemand prüfte, ob sie etwa die Abläufe in einer Bank verstehen. Vorstände dagegen unterstehen seit jeher der Kontrolle der Bafin.
Kann die Bafin die Aufsichtsräte einfach absetzen?
Nein, das Verfahren ist ziemlich umständlich. Die Bafin muss den Vorstand damit beauftragen, eine Hauptversammlung einzuberufen. Dort entscheiden die Aktionäre über die Abberufung. Die Bafin hätte diese Kompetenz gerne selbst. Sie erwartet allerdings, dass die Mandatsträger freiwillig das Handtuch werfen, wenn sie ins Visier der Aufsicht geraten.
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