Der Daten-Skandal bei der Deutschen Bahn (DB) beschäftigt erneut Anwälte und die Justiz. Mit der Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen Ex-Vorstandschef Hartmut Mehdorn hat der Staatskonzern jetzt eine Anwaltskanzlei beauftragt. Zudem hat das Unternehmen zur Aufklärung mutmaßlicher Straftaten zweier im DB-Auftrag tätiger Anwälte nun Sonderermittler, Anwaltskammer und Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Aus einem Schreiben von Bahn-Aufsichtsratschef Utz-Hellmut Felcht an Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und den Verkehrsausschuss des Bundestags geht hervor, dass die Anwaltskanzlei Hengeler Mueller die Vorwürfe gegen Mehdorn untersucht. Er habe die Anwälte gebeten, bis zur nächsten Aufsichtsratssitzung am 22. Juni „der Angelegenheit nachzugehen und mir Bericht zu erstatten“, heißt es in dem Brief, der der Frankfurter Rundschau vorliegt. Die Kanzlei sei unabhängig und mit solchen Aufgaben vertraut.
Der Hintergrund: Vor einigen Wochen ist ein brisantes Protokoll vom März 2009 aufgetaucht, das Mehdorn belastet. Es schildert die Befragung des damaligen Leiters der internen Revision der Bahn durch zwei Sonderermittler der Prüfungsgesellschaft KPMG. Demnach soll Mehdorn über Methoden und Maßnahmen zur Überwachung von Mitarbeitern nicht nur informiert gewesen sein, sondern sogar persönlich verschärfte Schritte verlangt haben, was er immer bestritten hat. „Herr Mehdorn war stolz auf den schnellen Erfolg, den die Konzern-Revision erzielt hat“, wird der Ex-Chef der internen Revision zitiert. Mehdorn musste wegen des Skandals seinen Posten zwar im Frühjahr 2009 räumen, ebenso wie mehrere andere Vorstände und leitende Angestellte. Er fiel aber weich, bekam einen ehrenvollen Abschied und noch rund fünf Millionen Euro Gehalt ausgezahlt. Der DB-Aufsichtsrat verzichtete auf eine Schadenersatzklage trotz eines Riesenschadens von mindestens 45 Millionen Euro, den der Konzern und die Bundesregierung inzwischen eingeräumt haben.
Die neue Bahnspitze und die Regierung erklärten den Skandal − die Sonderermittler im Staatskonzern hatten bei 55 internen Projekten zur Korruptionsbekämpfung Straftaten, Ordnungswidrigkeiten sowie Verstöße gegen den Datenschutz und Konzernrichtlinien festgestellt − lange als abgehakt und zögerten, den neuen Vorwürfen offensiv nachzugehen. Nun allerdings betont Felcht in einem weiteren Brief an Ramsauer erstmals ausdrücklich, der Aufsichtsrat sei „zu einer erneuten Überprüfung der Aufarbeitung der Datenaffäre bereit“.
„Prüfbericht offenlegen“
„Das ist ein längst überfälliger Kurswechsel der Regierung und der Bahn“, sagt Anton Hofreiter (Grüne), neuer Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Bundestag. Er fordert seit Monaten, dass die Bahn erneut die kritischen Sonderermittler der Kanzlei Baum und Reiter beauftragt, auch alle zivilrechtlichen Haftungsfragen neu zu bewerten. Die Sonderermittler, neben KPMG die Kanzleien von Ex-Innenminister Gerhart Baum (FDP) und Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), bekamen damals von der früheren Bahn-Spitze nur wenige Monate Zeit für die Nachforschungen. Die Anwälte konnten daher viele Sachverhalte nicht umfassend aufklären. In ihren ausführlichen Abschlussberichten, die unter Verschluss liegen, sind gleichwohl zahlreiche Vergehen ausführlich beschrieben.
Trotzdem riet die Beratungsfirma PwC, die seit vielen Jahren die Bilanzen der Bahn prüft und dem Unternehmen dadurch eng verbunden ist, Monate später in einer internen Studie für den damaligen Aufsichtsrat von Klagen gegen die in den Skandal verwickelten Vorstände ab. Der Verzicht löste viel Kritik aus.
Die Grünen verlangen nun auch die Offenlegung des PwC-Berichts, damit nachgeprüft werden kann, ob die zahlreichen belastenden Indizien und Aussagen angemessen geprüft wurden. Die nun erst bekanntgewordenen Aussagen des internen Revisionsleiters, die Mehdorn erheblich belasten, waren jedenfalls im Anhang des KPMG-Ermittlungsberichts zu finden. Im entlastenden PwC-Bericht jedoch, der der FR ebenfalls vorliegt, werden diese wichtigen Zeugenhinweise mit keinem einzigen Wort kritisch erwähnt und bewertet.
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