Nach dem Warnstreik droht ein bundesweiter Ausstand bei den Bahnen. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) wirft der Bahn "Dreistigkeit" vor. Deren Vorschläge seien nicht verhandelbar.
Ärger für Pendler: Die Lokomotivführer wollen am Freitag wieder streiken.
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Ärger für Pendler: Die Lokomotivführer wollen am Freitag wieder streiken.
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Berlin –
Der Bahn-Tarifkonflikt eskaliert. Nach dem erneuten Warnstreik der Lokführer am Freitag wird ein flächendeckender, regulärer Arbeitskampf in der nächsten Woche immer wahrscheinlicher. Am Montag endet die Urabstimmung unter den Lokführern. Der Chef der Gewerkschaft GDL, Claus Weselsky, rechnet mit einer großen Zustimmung. Gestern kündigte er an, der Arbeitskampf werde ausgedehnt.
Zugleich hat sich am Freitag die letzte Hoffnung, dass Arbeitgeber und Gewerkschaft an den Verhandlungstisch zurückkehren, vorerst zerschlagen: Die sechs großen Privatbahnen, die neben der Deutschen Bahn (DB) mit der GDL über einen Flächentarifvertrag verhandeln, haben ihr Verhandlungsmandat mit der GDL für beendet erklärt.
Verwaister Bahnhof: Am Freitag streiken wieder die Lokführer, das Chaos für die Pendler ist vorporgrammiert.
Foto: dpa
Verwaister Bahnhof: Am Freitag streiken wieder die Lokführer, das Chaos für die Pendler ist vorporgrammiert.
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Sie wollen mit der GDL nicht mehr über einen Flächentarifvertrag reden. Vielmehr haben sie die Gewerkschaft aufgefordert, nunmehr mit den einzelnen Privatbahnen über Haustarife zu verhandeln. Ohne die Privatbahnen kann auch die DB keinen Flächentarifvertrag unterschreiben. Die GDL hatte vorher alle Angebote von den Privatbahnen und der DB abgelehnt, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren. „Wir sind der GDL inzwischen in vielen Punkten entgegengekommen, doch sie will nicht mit uns sprechen“, sagte Verhandlungsführerin Ulrike Riedel. Die GDL behauptet, die Angebote seien nicht verhandelbar.
Arbeitgeber fordern Gespräche
Aus Sicht der Privatbahnen geht es der GDL offenbar vor allem um eines: „ Sie hat sich darauf versteift, einen Alleinvertretungsanspruch für alle Lokomotiv- und Triebfahrzeugführer durchzusetzen – auch für solche, die in Unternehmen arbeiten, die mehrheitlich von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG vertreten werden“, sagte Co-Verhandlungsführerin Ulrike Haber-Schilling. Die GDL wolle auf diese Weise auch EVG-Mitglieder aus dem mit der EVG abgeschlossenen Branchentarifvertrag herauszwingen. Das würde den Branchentarifvertrag aushebeln. Die Tarifpluralität gelte nicht nur für die GDL, sondern auch für andere Gewerkschaften, so Haber-Schilling.
Diese Rechte haben Reisende
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Diese Rechte haben Reisende
Flugpassagieren steht ein finanzieller Ausgleich erst zu, wenn sich die Ankunft um mehr als drei Stunden verzögert und der Abflug mindestens ebenfalls drei Stunden Verspätung hatte.
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Wie viel Geld gibt es dann?
Bahnreisende können einen prozentualen Anteil am Ticketpreis zurückfordern. Für Flugpassagiere gibt es feste Pauschalen, die sich aus der Streckenlänge ergeben. Das kann im Flugverkehr dazu führen, dass es nach dem Kauf eines 10-Euro-Billigtickets und einer entsprechenden Verspätung eine Überweisung von 250 Euro gibt.
Mehr zu bekommen, als sie selber gezahlt haben, ist für Bahnreisende dagegen nicht möglich.
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Was zahlt die Bahn zurück?
Wer mit dem Zug 60 bis 119 Minuten zu spät am Ziel ist, kann 25 Prozent seines Fahrkartenpreises verlangen – sofern der Erstattungsbetrag bei mindestens vier Euro liegt. Bei 120 Minuten Verspätung und mehr sind es 50 Prozent des Preises für die einfache Fahrt.
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Und was zahlen Fluggesellschaften?
Das hängt von der Streckenlänge ab. Es ist also egal, ob die Verspätung drei oder 13 Stunden beträgt. Es gibt 250 Euro bei Flügen über Distanzen von weniger als 1500 Kilometern. Bei 1500 bis 3500 Kilometer sind es 400 Euro. Bei verspäteten Langstreckenflügen, die über mehr als 3500 Kilometer zurücklegen, muss die Fluggesellschaft 600 Euro pro Person bezahlen.
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Welche Rechte habe ich bei einer Flugannullierung?
Fluggäste können sich in einem solchen Fall den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurückerstatten lassen. Möchten sie ihre Reise gerne fortsetzen, haben sie Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flugtermin.
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Auf welche Unterstützungsleistungen habe ich während meiner Wartezeit am Flughafen Anspruch?
Bei jeder Verspätung oder Flugannullierung sind die Veranstalter dazu verpflichtet, den Betroffenen Getränke, Essensgutscheine, sowie die Möglichkeit zum Telefonieren zur Verfügung zu stellen. Im Einzelfall muss auch die Unterbringung in einem Hotel veranlasst werden.
Aufgepasst: Die Reiseveranstalter sind dazu erst nach zwei Stunden gesetzlich verpflichtet.
Tipp: Werfen Sie die Quittungen oder Belege über Taxifahrten oder Hotelaufenthalte nicht weg. Sie können Ihnen noch nutzen, wenn Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen wollen.
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Habe ich bei der Bahn immer Anspruch auf Ausgleichszahlungen?
Bei einem Fall „höherer Gewalt“, wie etwa einen Schneesturm, hat das Unternehmen die Verspätung nicht selbst zu verantworten. Bei einer solchen Sachlage können Unternehmen von Ausgleichszahlungen entbunden sein.
Tipp: Das Recht, Teile des Fahrpreises bei einer Verspätung von über 60 Minuten erstattet zu bekommen, gilt nicht nur für Fahrgäste der deutschen Bahn. Die Fahrgastrechte sind gesetzlich festgeschrieben und gelten für alle Eisenbahnunternehmen.
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Wie mache ich meinen Anspruch bei den Fluggesellschaften geltend?
Zunächst sind Fluggesellschaften gesetzlich dazu verpflichtet, Gäste über ihre Rechte zu informieren und ihnen mitzuteilen, wo sie sich beschweren können.
Tipp: Verlangen Sie von der Fluggesellschaft eine schriftliche Fassung der Regeln für Ausgleichs- und Unterstützerleistungen.
Aufgepasst: „Höhere Gewalt“ ist ein Argument, mit dem sich die Gesellschaften aus dieser Verpflichtung befreien können. Es sei denn...
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... der Fehler ist eindeutig der Fluggesellschaft zuzurechnen. So kann sie sich nicht auf das eisige Wetter berufen, wenn der Veranstalter nicht auf die Enteisung seiner Maschinen eingestellt hat. Hier ist die Airline nachweispflichtig. In diesem Fall hat der Passagier neben dem Betreuungs- auch Entschädigungsanspruch.
Anders sieht das allerdings aus, wenn der ganze Flughafen aufgrund von Schnee- und Eis gesperrt wird: in einem solchen Fall liegt ein Fall „höherer Gewalt“ vor.
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Seit dem 1. Januar 2010 gilt für Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln in Nordrhein-Westfalen die Mobilitätsgarantie. Diese legt für alle Bus- und Bahnreisende, ab einer Verspätung von 20 Minuten fest, dass sie einen Fernverkehrszug wie ICE, IC oder EC nutzen können. Die Kosten, die Ihnen dabei entstehen, können sie bei dem Unternehmen, das für die Verspätung verantwortlich ist, geltend machen. Leider gibt es hier einen Haken...
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... Taxirechnungen können nur geltend gemacht werden, wenn der Zug mehr als eine Stunde Verspätung hat und die Ankunft zwischen null und fünf Uhr morgens liegt.
Ausnahme: Am Abend fällt der letzte Zug nach Hause ganz aus, so dass Sie erst nach Mitternacht ans Ziel gelangen.
Aufgepasst: Die Bahn zahlt den Fahrpreis nur bis zu einer Höhe von 80 Euro.
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An wen muss ich mich wenden?
Bei Flugverspätungen direkt an die jeweilige Fluggesellschaft - und zwar innerhalb von drei Jahren.
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Bahnreisende erhalten die Antragsformulare oft bereits im Zug oder am Servicepoint des Zielbahnhofs. Am besten ist es, sich die Verspätung direkt vom Schaffner bestätigen zu lassen. Erhältlich sind die Beschwerdeformulare auch beim Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt (Tel.: 01805/20 21 78 für 14 Cent/Minute aus dem Festnetz, www.fahrgastrechte.info).
Bei einer erfolglosen Beschwerde können sich Reisende an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden (www.soep-online.de).
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Ab wann habe ich Anspruch auf Ausgleichszahlungen?
Entscheidend ist in der Regel die Verzögerung am Zielort. Bahnreisende können Geld zurückverlangen, wenn sie mindestens eine Stunde zu spät dort eintreffen und das Unternehmen die Verspätung zu verantworten hat.
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Ab wann habe ich Anspruch auf Ausgleichszahlungen?
Entscheidend ist in der Regel die Verzögerung am Zielort. Bahnreisende können Geld zurückverlangen, wenn sie mindestens eine Stunde zu spät dort eintreffen und das Unternehmen die Verspätung zu verantworten hat.
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Die Charmeoffensive der Bahn zum Streik
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Die Charmeoffensive der Bahn zum Streik
Am Frankfurter Hauptbahnhof schenken Helfer kostenlos Kaffee aus.
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Die Reisenden - und jene, die es eigentlich noch werden wollen - machen von dem Angebot rege Gebrauch.
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Direkt an den Bahnsteigen gibt's Informationen aus erster Hand.
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An den Serviceschaltern sind die Schlagen nur wenig länger als üblich - offenbar haben sich viele Pendler auf den Warnstreik eingestellt.
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Manche Züge sind erheblich verspätet - dieser ICE nach Berlin etwa 140 Minuten.
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Andere fallen ganz aus - in der Regel dann, wenn der zuständige Lokführer in der GdL organisiert ist.
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Die Gewerkschaft hatte ihre Mitglieder dazu aufgerufen, am Vormittag die Arbeit niederzulegen.
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Einer der Schwerpunkte des Bahnstreiks liegt im Rhein-Main-Gebiet. Dort ist nach Angaben der Gewerkschaft die Hälfte aller Zugverbindungen beeinträchtigt.
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An den Bahnhöfen, wie hier in Frankfurt, hängen Streikinformationen - mit dem Hinweis auf Servicenummern. Beschäftigte der Bahn sind mit iPads unterwegs, um die Reisenden zu informieren.
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Der Arbeitskampf soll den Betrieb bei der Deutschen Bahn und den sechs großen Privatbahnen treffen. Hier eine Szene aus Hamburg.
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Am frühen Morgen fahren die meisten Züge noch planmäßig. Man habe Rücksicht auf die Pendler genommen, sagt GDL-Chef Claus Weselsky.
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Doch der nächste Bahnstreik kommt bestimmt. Dann heißt es wieder: warten.
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Die Deutsche Bahn reagiert auf die Warnstreiks der Lokführer mit einer kleinen Service- und Charme-Offensive.
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DB-Personalvorstand Ulrich Weber forderte die GDL auf, die Arbeitskämpfe umgehend einzustellen. Sie seien sachlich und rechtlich nicht haltbar. Die GDL verbreite falsche Behauptungen. Die DB hat der GDL am Freitag einen Entwurf des Bundes-Rahmentarifvertrags für Lokführer vorgelegt. Dieser sei auf Grundlage den GDL-Vorschläge angefertigt worden und umfasse alle geforderten Kernelemente.
Doch auch darauf ist die GDL nicht eingegangen. Vielmehr sprach Weselsky vom Versuch der Arbeitgeber, das Existenzrecht der gut organisierten Berufsgewerkschaften in Frage zu stellen: „Wir haben den Verdacht, dass die Arbeitgeber bewusst Arbeitskämpfe provozieren wollen, um das Ziel zu erreichen.“
Der dreistündige Streik am Freitag führte erneut zu massiven Einschränkungen im Zugverkehr. Bundesweit waren drei Viertel aller Züge im Nahverkehr betroffen. Von den nächsten, regulären Streiks soll vorerst vor allem der Güterverkehr betroffen sein, „damit uns die Reisenden nicht vorwerfen können, dass wir das nur auf ihrem Rücken austragen“, sagte der GDL-Chef. Kommentar