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Verbraucherkreditrichtlinie: Bauherren müssen wieder mehr rechnen

Bisher galt der Effektivzins als Orientierung. Doch nun droht er an Aussagekraft zu verlieren. Verbraucher sind wieder stärker gefordert. Der Vergleich wird schwerer.

Die großen Deregulierer - und ihre Sprüche

Transparenz sollte sie bringen und Angebote besser vergleichbar machen: die Verbraucherkreditrichtlinie. Das am 11. Juni in Kraft getretene Gesetz sollte undurchsichtige und irreführende Lock-Zinsen verschwinden lassen. Doch eine im Anhang verankerte Hilfsannahme für die Bestimmung des Effektivzinses ermöglicht es Finanzinstituten, diesen ganz legal herunter und somit schön zu rechnen.

„Von dieser Möglichkeit machen vor allem Sparkassen Gebrauch“, sagt Max Herbst von der FMH-Finanzberatung. Sie schreiben für die Finanzierungszeit nach der Zinsbindung einen variablen Sollzins fest und orientieren sich dabei an den aktuellen Sätzen, die deutlich unter den Festzinsen liegen. Dadurch wird der Effektivzins entsprechend niedriger und erweckt den Eindruck eines günstigen Angebots. Ein Vergleich der Angebote auf Basis des Effektivzinses ist so nicht möglich.

„Die zuständigen Ministerien kennen das Problem und arbeiten zurzeit schon an einer Lösung“, weiß Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Eine Vergleichbarkeit muss schnellstmöglich wiederhergestellt werden.“ Dabei ist die Formel an sich nicht falsch und hat auf dem europäischen Markt laut Pauli ihre Berechtigung. Ziel ist es, Angebote von Banken zu unterbinden, deren Effektivzins sich auf eine sehr kurze Bindungsperiode bezieht und somit für die anzunehmende Gesamtdauer des Darlehens nicht realistisch ist.

Für die Immobilienfinanzierung taugt die gesetzliche Hilfsannahme jedoch nicht. Der Anteil der Baufinanzierungen mit einem variablen Zins nach Ablauf der Zinsbindung ist sehr gering. Viele Häuslebauer kümmern sich rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung mit erneuter Festschreibung. Zudem ist die Bindung langfristig ausgelegt. Da niemand die Zinsentwicklung vorhersehen kann, basiert die Bestimmung des Effektivzinses auf einer hypothetischen Grundlage.

Auf Tilgungsplan bestehen

Vorteile bietet diese Berechnung lediglich dem Darlehensgeber, denn Kreditinstitute können, so Finanzberater Herbst, unter dem Deckmantel eines vermeintlich niedrigen Effektivzinses schlechte Konditionen verkaufen. „Jahrelang wurde den Verbrauchern gepredigt, sie sollen bei Angeboten ihr Hauptaugenmerk auf den Effektivzins legen“, sagt Herbst. „Jetzt wird der Vergleich für Kunden wieder schwerer.“ Bei den Zinsübersichten, die der Experte im Internet veröffentlicht, setzt er nach wie vor auf die alte Berechnungsmethode – und somit auf Transparenz und Vergleichbarkeit. Bei seinen regelmäßigen Abfragen bei Banken und Sparkassen stellt Herbst eine zunehmende Verunsicherung bezüglich der Berechnungsmethode fest: „Viele sind froh, wenn sie uns nur den Sollzins nennen müssen und wir dann den Effektivzins berechnen.“

Für die Verbraucher bleibt jedoch die Frage unbeantwortet, an was sie sich künftig orientieren können, wenn es um die Suche nach der passenden Baufinanzierung geht. „Dazu sind die Tilgungspläne eine gute Option“, rät Verbraucherschützer Pauli. Diese enthalten alle relevanten Angaben zum Darlehen und zeigen, wie sich die Raten in Tilgung und Zinszahlung aufteilen. Kunden sollten auf einen Tilgungsplan pochen, denn dazu sind die Kreditinstitute verpflichtet.

Autor:  Sabine Vreden
Datum:  5 | 8 | 2010
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